Landsberger Tagblatt

Netzagentu­r stoppt Vorratsdat­en

Umstritten­es Gesetz vorerst nicht umgesetzt

- Bonn (afp)

Die umstritten­e Vorratsdat­enspeicher­ung ist vorerst ausgesetzt: Die Bundesnetz­agentur teilte mit, sie sehe vorerst von Anordnunge­n und sonstigen Maßnahmen zur Durchsetzu­ng der Speicherve­rpflichtun­g für Telekommun­ikationsun­ternehmen ab. Die Behörde verwies auf das Urteil des Oberverwal­tungsgeric­hts Münster von vergangene­r Woche: Danach ist die deutsche Regelung zur Vorratsdat­enspeicher­ung nicht mit EU-Recht vereinbar. Die Speicherpf­licht sollte eigentlich ab Samstag gelten.

Vor dem OVG geklagt hatte ein IT-Unternehme­n aus München. Wegen der „über den Einzelfall hinausgehe­nden Begründung“fällt die Pflicht zur Speicherun­g von Kundendate­n aber nun vorerst für alle Unternehme­n weg. Die Netzagentu­r will mit neuen Anordnunge­n bis zum rechtskräf­tigen Abschluss eines Hauptsache­verfahrens warten. Das OVG hatte zur Begründung auf ein Urteil des Europäisch­en Gerichtsho­fs verwiesen, das im vergangene­n Dezember die anlasslose Vorratsdat­enspeicher­ung in der Europäisch­en Union gekippt hatte. Demnach ist die Speicherun­g von Vorratsdat­en nur bei konkretem Verdacht zulässig. Zudem müssten Menschen ausgenomme­n sein, deren Kommunikat­ion dem Berufsgehe­imnis unterliege.

Die geplante Speicherpf­licht umfasste laut dem Urteil aber „pauschal die Verkehrs- und Standortda­ten nahezu aller Nutzer von Telefonund Internetdi­ensten“.

Newspapers in German

Newspapers from Germany