16 000 Euro für ein Schrottauto?
Gericht Bewährungsstrafe für einen kuriosen Fahrzeugdeal
Landsberg Kuriose Auto-Geschichte vor dem Amtsgericht: Ein langjähriger Händler, 48, von Gebrauchtwagen im Großraum Augsburg soll laut Anklage ein „Schrottauto“für 16 500 Euro an eine Privatperson verkauft haben. Der 48-jährige Mann aus Litauen soll dies verschwiegen haben. Er habe von „unfallfrei“und von einem Vorbesitzer gesprochen. Das war im Oktober 2016 gegenüber einer Käuferin aus dem Landkreis Landsberg. Richter Michael Eberle nahm dem bisher unbescholtenen Mann – er ist im Landkreis Aichach-Friedberg tätig – diese Version nicht ab. Er verurteilte ihn wegen Betrugs zu einem Jahr Gefängnis, ausgesetzt für drei Jahre zur Bewährung.
Den Pkw, von dem die Rede ist, soll ein Landsmann dem Autohändler verkauft haben – mit Fahrzeugpapieren aus Litauen. Dann beginnt eine Reihe von Ungereimtheiten: Das Auto wurde nämlich offenbar bereits 2012 gebaut. Die Erstzulassung in Litauen ist dagegen auf das Jahr 2016 datiert. „Und was war in den Jahren dazwischen?“, wollte Eberle wissen: „Ist da das Auto vor sich hingerostet?“Wohl nicht, denn der Pkw soll allein zwischen 2012 und 2014 drei Vorbesitzer in den USA gehabt haben. Und nicht nur das: Es soll von dort nach einem Totalschaden als Schrottfahrzeug nach Litauen gebracht, vor Ort repariert und nach Deutschland gebracht worden sein. „Demnach müsste ich schon die fünfte Besitzerin gewesen sein“, meinte die Käuferin, die vor Gericht als Zeugin aussagte. Sie machte sich mit ihrer Familie in mehreren einschlägigen Auto-Portalen schlau. Deswegen wurde der Pkw, den sie bar bezahlt hatte, bei ihr nur wenige Monate alt. Denn nachdem sie die wahren Hintergründe erfahren hatte, leitete sie sofort die Rückabwicklung des Autokaufs ein. Und bekam die Summe, abgezogen wurden die gefahrenen Kilometer, tatsächlich zurück.
Zum Totalschaden und zu den Vorbesitzern hielten sich der Anwalt und sein Mandant ziemlich bedeckt: Letzterer will nur von einem kleinen Sachschaden an der rechten Autoseite und von einem Vorbesitzer gewusst haben. Dass das Fahrzeug in den Vereinigten Staaten gefahren worden sei, war für ihn auch kein Geheimnis: „Das wusste ich.“
Und was geschah dann? Als er Wind von der Anzeige bekommen habe, soll der Angeklagte das Auto erneut zum Preis von über 16000 Euro öffentlich ausgeschrieben haben: „Da hat er sich gleich sein nächstes Opfer gesucht“, hielt ihm Staatsanwältin Julia Ehlert unverblümt vor. Sie konnte bei dem 48-jährigen Mann keine günstige Sozialprognose erkennen – und beantragte für ihn eine Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Anwalt Dr. Nils Deckert forderte Freispruch. Er sieht den „enormen Sachschaden“nicht, den sein Schützling angerichtet haben soll. Er will nichts von einem Betrugsversuch wissen, denn der Mann sei kein Abzocker, sagte er.
Richter Eberle zufolge sei Autokauf immer eine Vertrauenssache. Dagegen habe der Beschuldigte in mehreren Punkten verstoßen: Das gelte für die Anzahl der Vorbesitzer und für die Beschreibung des Unfallschadens. Er darf sich ein Jahr nichts zuschulden kommen lassen, wenn die Bewährung nicht widerrufen werden soll. Zudem wird eine Geldauflage von 3000 Euro an die Lebenshilfe fällig. Die Kosten des Verfahrens gehen zu seinen Lasten.
Möglicherweise erfährt das Verfahren in absehbarer Zeit eine Neuauflage vor der nächsthöheren Instanz. Denn der Angeklagte und sein Verteidiger sind der Meinung, dass der 48-Jährige beim Verkauf wohl Fehler begangen, „aber keinen Betrug vor hatte“.