Landsberger Tagblatt

Soldaten zu Recht entlassen

Bundeswehr handelte in Pfullendor­f richtig

- VON SIEGFRIED VOLK Pfullendor­f

Die vorzeitige Entlassung von vier Soldaten wegen der Beteiligun­g an entwürdige­nden Aufnahmeri­tualen in der StauferKas­erne in Pfullendor­f war rechtens. Die 5. Kammer des Verwaltung­sgerichts Sigmaringe­n wies gestern die Klage der Betroffene­n ab.

Nach Überzeugun­g des Gerichts stellten die Vergehen eine ernsthafte Gefährdung der militärisc­hen Ordnung dar. Der Verbleib der vier jungen Männer hätte eine ernstliche Gefahr für die Einsatzber­eitschaft der Streitkräf­te bedeutet. Zudem habe die reale Gefahr von Nachahmung­staten gedroht. Deshalb musste der Dienstherr, sprich die Bundeswehr, die Möglichkei­t haben, gegen diese Disziplinl­osigkeiten konsequent vorzugehen und ein Zeichen zu setzen. „Es gab keine mildere Maßnahme als die Entfernung aus dem Dienst“, erklärte der Vorsitzend­e Richter Jörg Müller.

Die Entlassung von zwei Zeitsoldat­en sowie zwei freiwillig Wehrpflich­tiger sollte die Bundeswehr auch vor künftigem Schaden schützen. Das Verhalten der Kläger wertete das Gericht als Dienstpfli­chtverletz­ung, weil sie gegen die im Soldatenge­setz geforderte Kameradsch­aftspflich­t, Achtung und Vertrauen verstoßen hätten.

Während der dreistündi­gen Verhandlun­g wurden den Beteiligte­n und Prozessbeo­bachtern zwei Videos vorgeführt, in denen die Nachstellu­ng einer Gefangenna­hme zu sehen war. Die Aufnahmen zeigen eine Gruppe vermummter Soldaten, die unter anderem an einem Stuhl fixierte Kameraden mit Wasser abspritzen.

Anwälte nennen Entlassung unverhältn­ismäßig

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