Soldaten zu Recht entlassen
Bundeswehr handelte in Pfullendorf richtig
Die vorzeitige Entlassung von vier Soldaten wegen der Beteiligung an entwürdigenden Aufnahmeritualen in der StauferKaserne in Pfullendorf war rechtens. Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen wies gestern die Klage der Betroffenen ab.
Nach Überzeugung des Gerichts stellten die Vergehen eine ernsthafte Gefährdung der militärischen Ordnung dar. Der Verbleib der vier jungen Männer hätte eine ernstliche Gefahr für die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte bedeutet. Zudem habe die reale Gefahr von Nachahmungstaten gedroht. Deshalb musste der Dienstherr, sprich die Bundeswehr, die Möglichkeit haben, gegen diese Disziplinlosigkeiten konsequent vorzugehen und ein Zeichen zu setzen. „Es gab keine mildere Maßnahme als die Entfernung aus dem Dienst“, erklärte der Vorsitzende Richter Jörg Müller.
Die Entlassung von zwei Zeitsoldaten sowie zwei freiwillig Wehrpflichtiger sollte die Bundeswehr auch vor künftigem Schaden schützen. Das Verhalten der Kläger wertete das Gericht als Dienstpflichtverletzung, weil sie gegen die im Soldatengesetz geforderte Kameradschaftspflicht, Achtung und Vertrauen verstoßen hätten.
Während der dreistündigen Verhandlung wurden den Beteiligten und Prozessbeobachtern zwei Videos vorgeführt, in denen die Nachstellung einer Gefangennahme zu sehen war. Die Aufnahmen zeigen eine Gruppe vermummter Soldaten, die unter anderem an einem Stuhl fixierte Kameraden mit Wasser abspritzen.
Anwälte nennen Entlassung unverhältnismäßig