Reisen trotz Rauchwolken?
Kurz vor den Sommerferien wüten in vielen Mittelmeerländern Feuerwalzen. Welche Rechte Urlauber haben und wie Veranstalter mit der Gefahr umgehen
Kurz vor Beginn der bayerischen Sommerferien überrollen Flammenwalzen die Wälder in Südeuropa. Erst am Montag schreckten Badegäste in Ostia, einem Seebad bei Rom, vor Rauchwolken zurück. Die Feuerwehr appellierte an Anwohner und Touristen, vorsichtig zu sein: „Verbrennt euch nicht den Sommer.“Angesichts dieser Nachrichten aus Italien, Frankreich, Portugal oder Kroatien und der Bilder von Rauchwolken und Löschflugzeugen blicken manche ihrem Sommerurlaub besorgt entgegen: Kann die Reise überhaupt stattfinden?
Ob Urlauber eine Reise ohne Kosten stornieren oder umbuchen können, muss je nach Fall geprüft werden, sagt Juliane von Behren. Sie beantwortet Rechtsfragen bei der Bayerischen Verbraucherzentrale. Bislang seien ihr aber keine gehäuften Anfragen zu dem Problem be- kannt. Bei Pauschalreisen sei eine kostenfreie Stornierung dann möglich, wenn ein Fall von „höherer Gewalt“vorliegt – also wenn ein Ereignis die Reise be- oder verhindert, das von außen kommt und nicht abwendbar oder vorhersehbar ist. Hierunter könnten auch Naturkatastrophen wie Waldbrände zählen. „Auf einen Fall von höherer Gewalt kann sich der Urlauber nach unserer Einschätzung zum Beispiel berufen, wenn die Unterkunft unmittelbar von Waldbränden bedroht ist oder bereits durch das Feuer beschädigt wurde“, sagt die Expertin. In diesen Fällen könne man davon ausgehen, dass der Vertragspartner die vereinbarte Leistung nicht mehr erbringen kann. Sie rät Urlaubern, mit dem Reiseveranstalter zu sprechen, statt den Urlaub Hals über Kopf abzusagen. „Oft lässt sich in einem solchen Ausnahmefall eine einvernehmliche Lösung finden.“
Spricht das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für ein Land aus, ge- hen die Gerichte in der Regel von einem Fall von höherer Gewalt aus. Bisher liegt jedoch keine solche Warnung wegen der Waldbrände vor. Das Amt rät Urlaubern lediglich, Hinweise in den Medien und Informationen der lokalen Behörden zu beachten. Zudem informiert es Urlauber, die etwa nach Italien, Kroatien und Montenegro reisen: Straßen könnten gesperrt oder umgeleitet, Bahnlinien unterbrochen sein. Es könne auch passieren, dass Urlaubsorte evakuiert werden.
Dies war bereits auf Sizilien der Fall: Ein Feriendorf ist in der vergangenen Woche geräumt worden. Die Urlauber wurden kurzzeitig umquartiert. Denn wie der Deutsche Reiseverband auf Anfrage mitteilte, haben Reiseveranstalter die Pflicht, ihre Kunden bei Gefahr in Sicherheit zu bringen. Sprecher Torsten Schäfer sagt: „Sie suchen notfalls eine neue Unterkunft und bringen Urlauber auf eigene Kosten dorthin.“In der Regel finde sich ein Hotel in der Nähe. Aber es könne auch sein, dass die Kunden weiter weggebracht werden müssten. Dass sich Kunden beschweren, wenn sie umziehen müssen, womöglich in ein Hotel, das ihnen nicht gefällt, ist ihm nicht bekannt. Schäfer vermutet: „Sie sind eher froh, dass sich jemand kümmert.“
Um zu beurteilen, wie groß die Gefahr ist, stehen Reiseanbieter mit den Behörden vor Ort in Kontakt. Manche entscheiden sich jedoch schon vor einer öffentlichen Warnung dazu, Touristen in ein anderes Feriendomizil zu bringen. Zudem kann auch der Anbieter selbst einen Reisevertrag kündigen – nämlich dann, wenn er sich nicht in der Lage sieht, die Reise durchzuführen, etwa eine Rundfahrt im Hinterland.
Anders sieht es bei Urlaubern aus, die ihre Reise auf eigene Faust organisieren, etwa Camper oder andere Individualtouristen: Ihr Urlaub ist nicht von einem Reiseveranstalter abgedeckt.