Baut der Bezirk in Kaufering?
Der Landkreis erwägt, das Grundstück an der Schlesierstraße per Erbbaurecht abzugeben. Dafür will er aber bei der Belegung mitreden
Das gemeinnützige Wohnungsbauunternehmen „Oberbayerische Heimstätten“(OBH) soll das vom Landkreis geplante Sozialwohnbauprojekt in der Schlesierstraße in Kaufering realisieren. Dieses Signal hat der Kreisausschuss in seiner jüngsten Sitzung ausgesandt. Die Verwaltung soll in dieser Sache weitere Verhandlungen mit dem Unternehmen führen, dessen Eigentümer der Bezirk Oberbayern ist.
Für die Errichtung von 31 preisgünstigen Mietwohnungen hatte der Landkreis 6,8 Millionen Euro eingeplant. Zugleich sei bei den Haushaltsberatungen aber die Idee eingebracht worden, das Vorhaben in Kooperation mit den OBH zu verwirklichen, berichtete Kämmerer Thomas Markthaler dem Gremium. Und die OBH stünden dieser Idee sehr positiv gegenüber. Denkbar wäre, so Markthaler weiter, den OBH ein Erbbaurecht mit einem niedrigen Erbbauzins (die Rede war von jährlich 0,5 Prozent des Bodenrichtwerts) einzuräumen. Der Landkreis solle im Gegenzug ein Belegungsrecht für die Wohnungen mit sozialverträglichen Mietpreisen bekommen, ohne selber Geld in die Hand nehmen zu müssen – und zwar für die gesamte Laufzeit des Erbbaurechts, wie Landrat Thomas Eichinger (CSU) und Kämmerer Markthaler auf Nachfrage von Dießens Bürgermeister Herbert Kirsch (Freie Wähler) betonten.
Einen weiteren Hinweis gab Erich Püttner (UBV): „Ich bin über den Halbsatz gestolpert, dass ein möglichst hoher Anteil an sozialverträglichen Wohnungen geschaffen werden soll“, sagte der Kauferinger Bürgermeister, „die Intention des Marktgemeinderats waren aber 100 Prozent sozialverträgliche Wohnungen.“Frei belegbare Wohnungen widersprächen den Vorstellungen im Gemeinderat, der per Bebauungsplan bereits Baurecht für die vom Landkreis geplante Wohnbebauung geschaffen hatte.
Landrat Eichinger sah jedoch durch eine Zusammenarbeit mit den OBH „keine Verschlechterung“, denn der Landkreis hätte auch keine förmliche Sozialbindung angestrebt, sondern für die Vermietung „eigene Kriterien angelegt“. Im Übrigen hielt Eichinger „einen gewissen Mix“bei der Mieterschaft ohnehin für vorteilhaft. Außerdem wolle die OBH als gewerbliches Unternehmen langfristig auch Gewinn erzielen. Dieser liege aber doch im geringen Erbbauzins, erwiderte Josef Lutzenberger (GAL), denn: „Ein Erbbauzins von 0,5 Prozent des Bodenrichtwerts ist doch nichts.“
Am Ende stimmte der Kreisausschuss einstimmig dafür, weitere Verhandlungen mit den OBH zum Wohnungsbau in der Schlesierstraße 11 und 13 zu führen, und „dabei soll ein möglichst hoher Anteil an sozialverträglichen Wohnungen geschaffen werden“.