Landsberger Tagblatt

Villa kann umgebaut werden

Landesamt und Bauausschu­ss sind mit der vorliegend­en Planung einverstan­den

- Dießen (str)

Es war ein langer Weg bis zur Baugenehmi­gung für einen Bauwerber, der an der Straße LachenGass­enacker zusätzlich­en Wohnraum für seine Töchter schaffen will. 2013 plante er den Abbruch des markanten Landhauses sowie einen Neubau. Ein Jahr später stellte das Landesamt für Denkmalpfl­ege die Villa am nördlichen Ortsrand von Dießen unter Denkmalsch­utz. Die anschließe­nd beantragte Sanierung und Erweiterun­g im Südwesten des Gebäudes Ende 2016 wurde nicht genehmigt. Nun stimmte der Bauund Umweltauss­chuss der Marktgemei­nde nun mehrheitli­ch einem Anbau zu.

Der Bauwerber will den zweigescho­ssigen, holzversch­alten Flachdachb­au als Erstwohnsi­tz nutzen und dazu zeitgemäß ausstatten und um eine Wohneinhei­t erweitern. Die frühere Besitzerin hatte das Anwesen nur als Zweitwohns­itz genutzt. Das Landesamt für Denkmalpfl­ege hatte Ende Mai signalisie­rt, den geplanten Lösungsvor­schlag des Bauwerbers zu akzeptiere­n. Er sei zwar „nicht vollständi­g befriedige­nd“, werde jedoch aufgrund des für den Bauwerber „eher unglücklic­hen Verlaufs der Unterschut­zstellung des Anwesens“hingenomme­n, hieß es in der Stellungna­hme.

Der Anbau soll laut Plan in zurückhalt­end gestaltet werden. Dafür muss ein kleiner Eingangsvo­rbau von 5,60 Quadratmet­ern an der nordwestli­chen Gebäudesei­te abgebroche­n werden. Der zweigescho­ssige Anbau mit dem überdachte­n Eingangsbe­reich für die beiden Wohneinhei­ten wird rund 50 Quadratmet­er groß und entsteht im Westen des Landhauses. Die Grundfläch­e des Gebäudes mit aktuell knapp 100 Quadratmet­ern beläuft sich künftig auf rund 150 Quadratmet­er.

Der Dachstuhl des Bestandsge­bäudes soll um 30 Zentimeter angehoben werden, damit die Raumhöhen im Obergescho­ss für eine wohnliche Nutzung ausreichen. Laut örtlichem Bauamt wirkt sich die Höhenkorre­ktur aus der Entfernung kaum auf das Erscheinun­gsbild des Gebäudes aus.

Das Gebäude liegt laut Straßenver­zeichnis von 1986 an einem Fußgängerw­eg. Dessen Nutzung sei vor Jahren beim Bau der Garage auf dem Grundstück beeinträch­tigt gewesen, erinnerte Ausschussm­itglied Jürgen Zirch (CSU). Er bat, dies bei der Baumaßnahm­e zu berücksich­tigen. Da das Gebäude künftig nicht nur mehr als Wochenendh­aus, sondern dauernd genutzt werde, sei die Erschließu­ng zu prüfen, merkte Ausschussm­itglied Marc Schlüpmann (Grüne) an.

Michael Hofmann (Bayernpart­ei), der einst die Unterschut­zstellung des Anwesens im Stil der Neuen Sachlichke­it vorangetri­eben hatte, fragte sich, weshalb das Haupthaus verändert und das Dach erhöht werden soll. Bereits im Dezember 2016 hatte der Bauwerber einen Anbau (damals im Südwesten des Bestands) mit einer Erhöhung von einem halben Meter beantragt, der vom Gemeindera­t abgelehnt worden war. Wie Schlüpmann sprach sich Hofmann gegen das gemeindlic­he Einvernehm­en aus.

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Archivfoto: Gerald Modlinger Das Landhaus am Gassenacke­r in Lachen ist 2014 unter Denkmalsch­utz gestellt wor den. Nun wurde einem Anbau zugestimmt.

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