Villa kann umgebaut werden
Landesamt und Bauausschuss sind mit der vorliegenden Planung einverstanden
Es war ein langer Weg bis zur Baugenehmigung für einen Bauwerber, der an der Straße LachenGassenacker zusätzlichen Wohnraum für seine Töchter schaffen will. 2013 plante er den Abbruch des markanten Landhauses sowie einen Neubau. Ein Jahr später stellte das Landesamt für Denkmalpflege die Villa am nördlichen Ortsrand von Dießen unter Denkmalschutz. Die anschließend beantragte Sanierung und Erweiterung im Südwesten des Gebäudes Ende 2016 wurde nicht genehmigt. Nun stimmte der Bauund Umweltausschuss der Marktgemeinde nun mehrheitlich einem Anbau zu.
Der Bauwerber will den zweigeschossigen, holzverschalten Flachdachbau als Erstwohnsitz nutzen und dazu zeitgemäß ausstatten und um eine Wohneinheit erweitern. Die frühere Besitzerin hatte das Anwesen nur als Zweitwohnsitz genutzt. Das Landesamt für Denkmalpflege hatte Ende Mai signalisiert, den geplanten Lösungsvorschlag des Bauwerbers zu akzeptieren. Er sei zwar „nicht vollständig befriedigend“, werde jedoch aufgrund des für den Bauwerber „eher unglücklichen Verlaufs der Unterschutzstellung des Anwesens“hingenommen, hieß es in der Stellungnahme.
Der Anbau soll laut Plan in zurückhaltend gestaltet werden. Dafür muss ein kleiner Eingangsvorbau von 5,60 Quadratmetern an der nordwestlichen Gebäudeseite abgebrochen werden. Der zweigeschossige Anbau mit dem überdachten Eingangsbereich für die beiden Wohneinheiten wird rund 50 Quadratmeter groß und entsteht im Westen des Landhauses. Die Grundfläche des Gebäudes mit aktuell knapp 100 Quadratmetern beläuft sich künftig auf rund 150 Quadratmeter.
Der Dachstuhl des Bestandsgebäudes soll um 30 Zentimeter angehoben werden, damit die Raumhöhen im Obergeschoss für eine wohnliche Nutzung ausreichen. Laut örtlichem Bauamt wirkt sich die Höhenkorrektur aus der Entfernung kaum auf das Erscheinungsbild des Gebäudes aus.
Das Gebäude liegt laut Straßenverzeichnis von 1986 an einem Fußgängerweg. Dessen Nutzung sei vor Jahren beim Bau der Garage auf dem Grundstück beeinträchtigt gewesen, erinnerte Ausschussmitglied Jürgen Zirch (CSU). Er bat, dies bei der Baumaßnahme zu berücksichtigen. Da das Gebäude künftig nicht nur mehr als Wochenendhaus, sondern dauernd genutzt werde, sei die Erschließung zu prüfen, merkte Ausschussmitglied Marc Schlüpmann (Grüne) an.
Michael Hofmann (Bayernpartei), der einst die Unterschutzstellung des Anwesens im Stil der Neuen Sachlichkeit vorangetrieben hatte, fragte sich, weshalb das Haupthaus verändert und das Dach erhöht werden soll. Bereits im Dezember 2016 hatte der Bauwerber einen Anbau (damals im Südwesten des Bestands) mit einer Erhöhung von einem halben Meter beantragt, der vom Gemeinderat abgelehnt worden war. Wie Schlüpmann sprach sich Hofmann gegen das gemeindliche Einvernehmen aus.