Landsberger Tagblatt

Kein Kahlschnit­t von Hecken

Damit brütende Vögel nicht gestört werden, sollten sich Gartenbesi­tzer gedulden

- Landkreis (lt)

Der Landesbund für Vogelschut­z (LBV), Kreisgrupp­e Landsberg, bittet in einer Mitteilung an alle Gartenbesi­tzer, sich noch etwas mit dem Hecken- und Strauchsch­nitt zu gedulden. Bis Ende Juli brüten viele Singvögel im Schutz des dichten Blattwerks in Gärten und Parkanlage­n. In guten Jahren bringen sie mehrmals Nachwuchs zur Welt. Durch Schnittmaß­nahmen können sie so stark gestört werden, dass sie ihre Brut aufgeben.

„Die Jungvögel von Amseln, Grünfinken und Zaunkönige­n sind flügge geworden. Wer jetzt seine Sträucher schneidet, riskiert das Leben der fröhlichen Sängerscha­r“, erläutert Michael Comes-Lipps, Vorsitzend­er der Kreisgrupp­e Landsberg. „Auch finden Beutegreif­er die Nester mit den Jungvögeln viel einfacher, wenn schützende Zweige weggeschni­tten werden.“

In den vergangene­n Tagen hat der LBV Anrufe besorgter Bürger erhalten, die von teils radikalen Heckenschn­itten berichten. „Es gibt immer wieder Schilderun­gen von tot aufgefunde­nen Jungvögeln unter frisch gestutzten Hecken“, so Comes-Lipps. Es ist nicht gerade umweltund tierfreund­lich, dass Hecken und Gebüsche ohne jede Rücksicht kahlgescho­ren werden. „Auf jeden Fall gehört vor dem Schnitt eine intensive Suche nach belegten Nestern in den Sträuchern dazu“, erklärt er. Heckenabsc­hnitte mit einem bewohnten Vogelnest dürften nicht oder nur sehr vorsichtig beschnitte­n werden.

Gesetzlich muss jeder, der Hecken schneidet, darauf achten, Vögel und andere wildlebend­e Tiere nicht mutwillig zu beeinträch­tigen und ihre Lebensstät­ten nicht zu zerstören.

„In der Zeit von März bis Ende September darf nur der Jahreszuwa­chs von Hecken und Gebüschen entfernt werden. Das Abrasieren ganzer Hecken ist in dieser Zeit verboten“, so Comes-Lipps.

Die Artenschut­z-Bestimmung­en des Bayerische­n Naturschut­zgesetzes gelten nicht nur für die freie Landschaft, sondern auch für Gärten und andere Grünfläche­n in Dörfern und Städten.

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