Landsberger Tagblatt

Geldbuße nach Unfall im Wald

Im Januar stießen im Sachsenrie­der Forst drei Autos zusammen. Jetzt wurde die Sache in Landsberg verhandelt

- (eh)

Im Sachsenrie­der Forst bei Dienhausen ist vermutlich keiner der drei Autofahrer schnell gefahren. Trotzdem hat es am 20. Januar dieses Jahres auf der Staatsstra­ße gekracht. Die Beteiligte­n trafen sich jetzt vor dem Amtsgerich­t in Landsberg wieder. Am Ende wurde das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße eingestell­t.

Der Unfall hatte sich in einer scharfen Kurve ereignet. Drei Personen wurden verletzt, eine schwer. Ein Mann musste mit dem Hubschraub­er in ein Klinikum gebracht und operiert werden. Mehrere Rippen und das Sprunggele­nk sollen in Mitleidens­chaft gezogen gewesen sein. Der Mann kann seither seinem Beruf nicht mehr nachgehen.

Den Unfall soll ein 55-jähriger Autofahrer ausgelöst haben. Er befand sich auf der Fahrt durch den Sachsenrie­der Forst ohne Zeitdruck, wie er vor Gericht aussagte. Sein Auto geriet offenbar über die „gedachte“Fahrbahnmi­tte. Ein markierter Mittelstre­ifen ist dort nicht vorhanden. In einer Kurve stieß der Wagen des 55-Jährigen gegen ein entgegenko­mmendes Fahrzeug. 50 Stundenkil­ometer ist er vielleicht gefahren, sagte er vor Gericht. Mehr sei dort gar nicht möglich. Obwohl er Schmerzen im Brustkorb verspürt habe, habe er mit dem Handy die Polizei verständig­en wollen. Das klappte nicht. „Wahrschein­lich ist dort ein Funkloch“, meinte der Mann.

An der Karambolag­e war auch eine 20-jährige Frau mit ihrem Fahrzeug beteiligt. Sie soll leicht auf das Auto des Angeklagte­n aufgefahre­n sein. Nach ihren Worten sei die Fahrbahn rutschig gewesen. Das bestätigte ein Zeuge. Zur Unfallzeit habe aber kein Schnee auf der Straße gelegen. An zwei Autos entstand Totalschad­en. Von Verteidige­r Joachim Feller kam der Hinweis, dass die Versicheru­ng des Angeklagte­n die bisher an sie herangetra­genen Schäden beglichen habe.

Verurteilt wurde der 55-Jährige nicht. Richter Michael Eberle, der die Unfallstre­cke oft fährt, stellte das Verfahren ein. Er verhängte eine Geldbuße in Höhe von 1500 Euro. Die Summe geht an eine gemeinnütz­ige Einrichtun­g. Staatsanwä­ltin Katja Baues und der Verteidige­r waren einverstan­den.

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