Geldbuße nach Unfall im Wald
Im Januar stießen im Sachsenrieder Forst drei Autos zusammen. Jetzt wurde die Sache in Landsberg verhandelt
Im Sachsenrieder Forst bei Dienhausen ist vermutlich keiner der drei Autofahrer schnell gefahren. Trotzdem hat es am 20. Januar dieses Jahres auf der Staatsstraße gekracht. Die Beteiligten trafen sich jetzt vor dem Amtsgericht in Landsberg wieder. Am Ende wurde das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt.
Der Unfall hatte sich in einer scharfen Kurve ereignet. Drei Personen wurden verletzt, eine schwer. Ein Mann musste mit dem Hubschrauber in ein Klinikum gebracht und operiert werden. Mehrere Rippen und das Sprunggelenk sollen in Mitleidenschaft gezogen gewesen sein. Der Mann kann seither seinem Beruf nicht mehr nachgehen.
Den Unfall soll ein 55-jähriger Autofahrer ausgelöst haben. Er befand sich auf der Fahrt durch den Sachsenrieder Forst ohne Zeitdruck, wie er vor Gericht aussagte. Sein Auto geriet offenbar über die „gedachte“Fahrbahnmitte. Ein markierter Mittelstreifen ist dort nicht vorhanden. In einer Kurve stieß der Wagen des 55-Jährigen gegen ein entgegenkommendes Fahrzeug. 50 Stundenkilometer ist er vielleicht gefahren, sagte er vor Gericht. Mehr sei dort gar nicht möglich. Obwohl er Schmerzen im Brustkorb verspürt habe, habe er mit dem Handy die Polizei verständigen wollen. Das klappte nicht. „Wahrscheinlich ist dort ein Funkloch“, meinte der Mann.
An der Karambolage war auch eine 20-jährige Frau mit ihrem Fahrzeug beteiligt. Sie soll leicht auf das Auto des Angeklagten aufgefahren sein. Nach ihren Worten sei die Fahrbahn rutschig gewesen. Das bestätigte ein Zeuge. Zur Unfallzeit habe aber kein Schnee auf der Straße gelegen. An zwei Autos entstand Totalschaden. Von Verteidiger Joachim Feller kam der Hinweis, dass die Versicherung des Angeklagten die bisher an sie herangetragenen Schäden beglichen habe.
Verurteilt wurde der 55-Jährige nicht. Richter Michael Eberle, der die Unfallstrecke oft fährt, stellte das Verfahren ein. Er verhängte eine Geldbuße in Höhe von 1500 Euro. Die Summe geht an eine gemeinnützige Einrichtung. Staatsanwältin Katja Baues und der Verteidiger waren einverstanden.