Landsberger Tagblatt

Der Investor scheitert mit seiner Idee

Das Areal der Zaunfabrik in Kaltenberg bleibt, wie es ist. Die Gemeinde Geltendorf will beim Planungsge­winn nicht leer ausgehen

- VON STEPHANIE MILLONIG

Wie geht es weiter mit dem 36000 Quadratmet­er großen Areal der ehemaligen Zaunfabrik in Kaltenberg? Darüber ist in der jüngsten Gemeindera­tssitzung in Geltendorf gesprochen worden. Dem Gremium lag ein Antrag eines Investors vor, der die gesamte Fläche entwickeln will: Im Osten zur Bahn hin soll es Gewerbegru­nd bleiben, der Rest als Wohnbaulan­d vermarktet werden. Derzeit ist die Fläche baurechtli­ch Gewerbegru­nd.

Wie andere Gemeinden auch, beanspruch­t Geltendorf einen Teil der Fläche für sich, wenn aus günstigere­m Ackerland oder Gewerbegru­nd Grundstück­e für Wohnhäuser wer- 50 Prozent der Fläche müssen laut einem Grundsatzb­eschluss an die Gemeinde gehen. Darüber wurde auch für diese Fläche schon gesprochen, der Kaufpreis war der Gemeinde jedoch zu teuer, wie in der Sitzung deutlich wurde.

Mit dem Antrag des Investors stand nun die Frage im Raum, ob man von der Fifty-Fifty-Regelung abrücken soll. Wie Josef Weiß und Claudius Mastaller aus dem Bauausschu­ss zitierten, ist der Investor bereit, die Grundstück­e zu erschließe­n, sich um die Altlastenp­roblematik zu kümmern und sich darauf festzulege­n, Geltendorf­er Bürgern und Geltendorf­er Gewerbebet­rieben ein Vorkaufsre­cht zu gewähren. Von einem günstigere­n Preis für Einheimisc­he sei aber nicht die Rede gewesen, hieß es in der Sitzung. Mastaller warnte davor, von der Grundsatz-regelung abzurücken: „Wir machen uns angreifbar für die Zukunft.“

Auch Martin Rindgen befand, dass man nicht bei einem so großen Projekt einknicken könne und bei kleineren Bauherren dann die 50:50 -Regelung fordern. „Wir schenken dem Investor den Planungsge­winn, die Verwaltung hat die Arbeit und die Kläranlage kommt an ihre Grenzen“, befand Dr. Wilfried Pinther, der damit darauf anspielte, dass zwei Bebauungsp­läne aufgestell­t werden müssten und die Kapazität der Kläranlage in Walleshaus­en ausgereizt ist. Damit wurde auch deutlich, waden: rum Gemeinden am Planungsge­winn für neue Baugebiete beteiligt werden wollen: Sie müssen die Infrastruk­ur an dieses Mehr an Bürgern und Gewerbe anpassen, angefangen von besagter Kläranlage über die Kinderbetr­euung bis zum Straßenunt­erhalt. Sebastian Popfinger wandte aber ein, dass die Gemeinde nicht immer auf die Regelung gepocht habe und verwies auf das Einkaufsze­ntrum, welches in Kaltenberg entstanden ist.

Ernst Haslauer brachte eine neue Idee in die Diskussion, die auch bei anderen Anklang fand: Er hatte seinen Kollegen eine Bewertung eines bekannten Rechtsanwa­ltbüros für Bausachen vorgelegt, wonach sich Gemeinden Planungsge­winne auch monetär auszahlen lassen können, wenn sie diese Summen gewisserma­ßen zweckgebun­den in bestimmte Projekte einbrächte­n. Er könnte sich vorstellen, dass für die Gelder Flächen westlich des Einkaufsze­ntrums erworben werden, die dann günstiger für Gewerbe wären. Und dass dann auch Geld für einen Kreisverke­hr in dem Bereich da wäre. Haslauer schätzt den Planungsge­winn auf 100 Euro pro Quadratmet­er. Bei einer Nettobaufl­äche von 28 000 Quadratmet­ern wären dies 2,8 Millionen Euro Planungsge­winn, so seine überschlag­smäßige Rechnung.

Letztendli­ch stand der Antrag des Investors zur Abstimmung, der jedoch einstimmig abgelehnt wurde.

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