Der Investor scheitert mit seiner Idee
Das Areal der Zaunfabrik in Kaltenberg bleibt, wie es ist. Die Gemeinde Geltendorf will beim Planungsgewinn nicht leer ausgehen
Wie geht es weiter mit dem 36000 Quadratmeter großen Areal der ehemaligen Zaunfabrik in Kaltenberg? Darüber ist in der jüngsten Gemeinderatssitzung in Geltendorf gesprochen worden. Dem Gremium lag ein Antrag eines Investors vor, der die gesamte Fläche entwickeln will: Im Osten zur Bahn hin soll es Gewerbegrund bleiben, der Rest als Wohnbauland vermarktet werden. Derzeit ist die Fläche baurechtlich Gewerbegrund.
Wie andere Gemeinden auch, beansprucht Geltendorf einen Teil der Fläche für sich, wenn aus günstigerem Ackerland oder Gewerbegrund Grundstücke für Wohnhäuser wer- 50 Prozent der Fläche müssen laut einem Grundsatzbeschluss an die Gemeinde gehen. Darüber wurde auch für diese Fläche schon gesprochen, der Kaufpreis war der Gemeinde jedoch zu teuer, wie in der Sitzung deutlich wurde.
Mit dem Antrag des Investors stand nun die Frage im Raum, ob man von der Fifty-Fifty-Regelung abrücken soll. Wie Josef Weiß und Claudius Mastaller aus dem Bauausschuss zitierten, ist der Investor bereit, die Grundstücke zu erschließen, sich um die Altlastenproblematik zu kümmern und sich darauf festzulegen, Geltendorfer Bürgern und Geltendorfer Gewerbebetrieben ein Vorkaufsrecht zu gewähren. Von einem günstigeren Preis für Einheimische sei aber nicht die Rede gewesen, hieß es in der Sitzung. Mastaller warnte davor, von der Grundsatz-regelung abzurücken: „Wir machen uns angreifbar für die Zukunft.“
Auch Martin Rindgen befand, dass man nicht bei einem so großen Projekt einknicken könne und bei kleineren Bauherren dann die 50:50 -Regelung fordern. „Wir schenken dem Investor den Planungsgewinn, die Verwaltung hat die Arbeit und die Kläranlage kommt an ihre Grenzen“, befand Dr. Wilfried Pinther, der damit darauf anspielte, dass zwei Bebauungspläne aufgestellt werden müssten und die Kapazität der Kläranlage in Walleshausen ausgereizt ist. Damit wurde auch deutlich, waden: rum Gemeinden am Planungsgewinn für neue Baugebiete beteiligt werden wollen: Sie müssen die Infrastrukur an dieses Mehr an Bürgern und Gewerbe anpassen, angefangen von besagter Kläranlage über die Kinderbetreuung bis zum Straßenunterhalt. Sebastian Popfinger wandte aber ein, dass die Gemeinde nicht immer auf die Regelung gepocht habe und verwies auf das Einkaufszentrum, welches in Kaltenberg entstanden ist.
Ernst Haslauer brachte eine neue Idee in die Diskussion, die auch bei anderen Anklang fand: Er hatte seinen Kollegen eine Bewertung eines bekannten Rechtsanwaltbüros für Bausachen vorgelegt, wonach sich Gemeinden Planungsgewinne auch monetär auszahlen lassen können, wenn sie diese Summen gewissermaßen zweckgebunden in bestimmte Projekte einbrächten. Er könnte sich vorstellen, dass für die Gelder Flächen westlich des Einkaufszentrums erworben werden, die dann günstiger für Gewerbe wären. Und dass dann auch Geld für einen Kreisverkehr in dem Bereich da wäre. Haslauer schätzt den Planungsgewinn auf 100 Euro pro Quadratmeter. Bei einer Nettobaufläche von 28 000 Quadratmetern wären dies 2,8 Millionen Euro Planungsgewinn, so seine überschlagsmäßige Rechnung.
Letztendlich stand der Antrag des Investors zur Abstimmung, der jedoch einstimmig abgelehnt wurde.