Investor darf auch Alternativen einreichen
Der Schondorfer Gemeinderat ist mehrheitlich dafür, beim Wettbewerb auch Ideen zuzulassen, die vom Bebauungsplanentwurf abweichen. Bisher gibt es viele Interessenten, aber noch keinen Vorschlag
Viel Gesprächsbedarf hat es in der jüngsten Gemeinderatssitzung in Schondorf zum Thema Investorenwettbewerb für das PrixGelände gegeben. Wie zweiter Bürgermeister Martin Wagner (CSU), der die Sitzung leitete, erläuterte, haben sich schon viele Interessenten die Unterlagen heruntergeladen. Inzwischen seien viele Fragen eingegangen, zum großen Teil auch technischer Natur, wie beispielsweise zur Bodenbeschaffenheit.
„Die meisten Fragen werden vom Bauamt beantwortet“, sagte Wagner, der die Antworten auch öffentlich für alle Interessenten zugänglich machen will. Seit Mitte Juli läuft der Investorenwettbewerb für die Wohnbebauung auf dem Prix-Gelände in Schondorf. Neunzehn Reihenhäuser und dreistöckige Geschosswohnungsbauten mit einer Geschossfläche von insgesamt bis zu 8838 Quadratmetern sollen gebaut werden, davon unterliegen mindestens dreißig Prozent einer Auflage mit sozialer Komponente.
Wie Bauamtsleiter Matthias Seitz gegenüber dem Landsberger Tagblatt sagte, geht der Investorenwettbewerb bis zum 6. Oktober. Bislang seien noch keine Vorschläge von Investoren eingereicht worden. Es müsse auch ein Gestaltungskonzept mit abgegeben werden.
Bei den Fragen der Investoren ging es immer wieder um den Spielraum bezüglich des vorliegenden Bebauungsplanentwurfs. Dieser hat inzwischen schon Planreife, ist also planerisch abgeschlossen, aber noch nicht rechtskräftig. Wie Wagner in der Sitzung berichtete, hatten auch mehrere Gemeinderäte bei Bürgermeister Alexander Herrmann (Grüne) vorgesprochen, damit auch vom Bebauungsplanenwurf abweichende Vorschläge am Investorenwettbewerb teilnehmen dürften. Bislang gelte, so Wagner, dass nur kleine Abweichungen möglich seien.
Offen zu sein für Vorschlägen, wünschte sich Wolfgang Schraml (Freie Wähler). Dies sei auch Konsens im Gemeinderat gewesen, meinte er. Über die Auslobungsunterlagen sei abgestimmt worden, entgegnete Wagner. Der Bebauungsplanentwurf vom Schondorfer Büro VonMeierMohr Architekten ist die Grundlage des Wettbewerbs. Dieser legt die Grundsätze wie das Maß der Bebauung, die Anzahl der Stockwerke oder die maximal möglichen Wohneinheiten fest.
Ob der Bebauungsplanentwurf an einen Investorenvorschlag angepasst werden darf, war letztlich die entscheidende Frage. Einen Architektenwettbewerb durch die Hintertür sah Rainer Jünger (CSU) kommen. Hier werde ein „sehr weites Tor aufgemacht“, sagte er. Keine großen Zugeständnisse wollte auch Marlene Orban (SPD) machen, die den erarbeiteten Bebauungs- planentwurf „wirklich gut“fand. Anders sah es Kurt Bergmaier (Freie Wähler), der auch „gewisse Schwächen“am derzeitigen Bebauungsplanentwurf bemängelt und von Gesprächen mit Investoren berichtete, die durch die strikten Vorgaben „abgeschreckt“würden. Auch Helga Gall (Grüne) wollte andere Vorschläge nicht ausschließen. Man müsse dann zusammen mit dem Planer schauen, ob es machbar sei, meinte sie.
Ohne Probleme könne der Bebauungsplan „Prix-Gelände“geändert werden, meinte auch Wolfram Häberle (CSU). Er befürchtet, dass die Investoren ohne eine Öffnung des Wettbewerbs sich gleichende Vorschläge einreichen werden.
Die Entscheidung zu verschieben, wie Florian Gradl (Freie Wähler) dies angesichts des durch die Urlaubszeit auf elf Personen reduzierten Gemeinderates vorschlug, hielt Wagner wegen des laufenden Wettbewerbes für nicht realistisch.
Einen weiteren Aspekt sprach Stefanie Windhausen-Grellmann (Grüne) an. Das Planungsgebiet ist in fünf Lose aufgeteilt, die einzeln verkauft werden sollen. Bekommt ein Investor jetzt mehr Freiheit für sein Konzept, könnte es leichter sein, dass die ganze Fläche von einem Interessenten entwickelt wird. Bieter kleinerer Lose, wie dem vorgesehenen Bauherrenmodell, hätten dann das Nachsehen, so ihre Befürchtung.
Letztlich stimmten sieben Gemeinderäte für eine Streichung der Einschränkung „in kleinen Details“und vier Gemeinderäte dagegen. Damit sind nun auch Vorschläge zugelassen, die Alternativen zum Bebauungsplan aufweisen.
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