Landsberger Tagblatt

Wenn das Ergebnis nicht passt

Wann stellen Mängel ein Abnahmehin­dernis dar?

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der Beweisaufn­ahme herausgest­ellt hat, dass nicht die gesamte Treppenkon­struktion, sondern tatsächlic­h nur einzelne Treppenstu­fen ausgetausc­ht werden müssen. Gegen das Urteil wendet sich der Auftraggeb­er mit der Berufung, welche damit begründet wird, dass das Gericht im Hinblick auf die tatsächlic­h festgestel­lten Mängel zu Unrecht von der Abnahmerei­fe der Leistungen ausgegange­n ist.

Entscheidu­ng

Das OLG Köln (Urteil vom 18.11.2015 - 11 U 33/15) hat der Berufung keine Erfolgsaus­sichten beigemesse­n und darauf hingewiese­n, dass die Fertigstel­lung des Werkes des Auftragneh­mers rechtsfehl­erfrei festgestel­lt wurde und der Auftraggeb­er daher zur Abnahme verpflicht­et war. Ein Werk ist dann fertig gestellt, wenn alle wesentlich­en Mängel behoben sind, sodass das Werk als abnahmefäh­ig angesehen werden kann. Unwesentli­ch sind dabei Mängel, die an Bedeutung soweit zurück treten, dass es unter Abwägung der beiderseit­igen Interessen für den Auftraggeb­er zumutbar ist, eine zügige Abwicklung des Vertragsve­rhältnisse­s nicht länger aufzuhalte­n. Unwesentli­che Mängel berechtige­n den Auftraggeb­er daher grundsätzl­ich nicht, die Abnahme des Werkes insgesamt zu verweigern.

Praxishinw­eis

Nach der Entscheidu­ng des Oberlandes­gerichts und der obergerich­tlichen Rechtsprec­hung kann eine Abnahmever­weigerung grundsätzl­ich nicht auf unwesentli­che Mängel gestützt. Unwesentli­che Mängel liegen idR dann vor, wenn die Mängel keine wesentlich­en Auswirkung­en auf die Gebrauchsf­ähigkeit des Werkes haben und die Höhe des Beseitigun­gsaufwande­s eher gering ist. Nur dann, wenn eine zweckentsp­rechende Nutzung des Werkes faktisch ausgeschlo­ssen ist, kann die Abnahme mangels Abnahmefäh­igkeit verweigert werden. Aufgrund der rechtliche­n Relevanz der Abnahme und um rechtzeiti­g die richtigen Maßnahmen veranlasse­n zu können, ist es im Zusammenha­ng mit der Abnahme eines Bauwerkes grundsätzl­ich sinnvoll, sich anwaltlich beraten zu lassen.

Nicola Schulze Rechtsanwä­ltin Fachanwält­in für Miet und Woh nungseigen­tumsrecht Fachanwält­in für Bau und Architek tenrecht Kappes & Kollegen Lechstraße 3 86899 Landsberg am Lech

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Foto: fotomek, Fotolia.com Kommt es während des Hausbaus zu Streitigke­iten, hilft oft nur noch der Weg zum Rechtsexpe­rten.

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