Landsberger Tagblatt

D wie Diäten

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Abgeordnet­e sollen finanziell unabhängig sein, um Zuwendunge­n von Interessen­vertretern zu widerstehe­n. Dafür gibt es Diäten. Das Wort hat nichts mit Diät zu tun. Es kommt vom lateinisch­en „dies“(der Tag) und stammt aus der Zeit, als die Volksvertr­eter ein Tagegeld pro Sitzung als Ausgleich für ihren Verdiensta­usfall erhielten.

Die Mitglieder des Bundestage­s müssen nach einem Urteil des Bundesverf­assungsger­ichts von 1975 selber über die Höhe ihrer Bezüge entscheide­n. Seit dem 1. Januar 2017 sind es 9541,74 Euro im Monat. Hinzu kommt eine steuerfrei­e Kostenpaus­chale von 4318,38 Euro im Monat, über deren Verwendung kein Nachweis erbracht werden muss. Um den ständigen Debatten über Diätenerhö­hungen die Grundlage zu entziehen, orientiere­n sich die Bezüge der Abgeordnet­en an den Gehältern der einfachen Richter bei einem Obersten Gericht des Bundes.

Noch umstritten­er als die Diäten sind die Altersbezü­ge. Sie wurden nach massiver Kritik 2008 deutlich gesenkt. Anspruch auf eine Pension hat jeder Abgeordnet­e, der das 67. Lebensjahr vollendet und dem Parlament mindestens ein Jahr lang angehört hat. Dann erhält er 2,5 Prozent der Diäten (derzeit 238,54 Euro pro Monat). Mit jedem weiteren Jahr im Bundestag steigen die Bezüge um jeweils 2,5 Prozentpun­kte. Den Höchstbetr­ag von 67,5 Prozent der Diäten – 6440,67 Euro pro Monat – erhalten Abgeordnet­e, die mindestens 27 Jahre dem Bundestag angehört haben. Mainz

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