Aus der Traum vom Swimmingpool
Antrag In Mundraching bleibt ein privater Grünstreifen in der Flößerstraße unverändert. Dem Antragsteller droht zudem der Rückbau einer nicht genehmigten Gartenhütte
Mundraching Eine Bausünde in der Vergangenheit hat jetzt einen Bauwerber in Mundraching eingeholt. Er beantragte, auf seinem Grundstück an der Flößerstraße einen Swimmingpool bauen zu dürfen. Doch da zog der Vilgertshofener Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung nicht mit. Und das hat mit einer bereits früher errichteten Gartenhütte zu tun.
Platz genug hätte der Antragsteller, zumindest dann, wenn sich die Gemeinde dazu durchringen würde, entweder den für das betroffene Grundstück seit 2006 geltenden Bebauungsplan „Mundraching Flößerstraße“zu ändern oder dem Antragsteller eine Befreiung von den Festsetzungen zu gewähren. Zu beidem konnten sich die Gemeinderäte nicht entschließen. Das, so wurde in Sitzung erkennbar, dürfte auch daran gelegen haben, dass der Bauwerber nicht nur einen Antrag bezüglich eines geplanten Pools stellte, sondern auch bezüglich einer schon bestehenden Gartenhütte.
In der Flößerstraße in Mundra- ching gibt es vier Grundstücke, bei denen der private Grünstreifen nach Westen in Richtung Lech eine Breite von aktuell acht Metern aufweist. Diese Festsetzung war den Grundstückskäufern beim Kauf bekannt, wie Bürgermeister Albert Thurner sagte. Auch in den Kaufverträgen sei festgelegt, dass die Grundstücksbesitzer vom Landkreis nachträglich zur Kasse gebeten werden, wenn dieser private Grünstreifen nachträglich verringert würde. Rund 20000 Euro Nachzahlung auf den damaligen Grundstückspreis würde das laut Thurner für den Antragsteller bedeuten. Damit aber nicht genug: Auch die Nachbarn stünden in der Pflicht, nachzuzahlen. Denn eine entsprechende Änderung des Bebauungsplans träfe auch sie. „Das können wir auf keinen Fall verantworten“, so der Tenor im Gemeinderat.
Bliebe noch Variante B zur Realisierung eines Pools im Garten, näm- lich die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans. Diese könne nur erteilt werden, wenn die Fläche keine feste Bebauung durch Gebäude aufweist, sondern naturbelassen oder mit Pflanzenbewuchs angelegt ist oder dem Aufenthalt im Freien dient. An dieser Stelle kommt die Gartenhütte ins Spiel, die bereits gebaut wurde, für die aber erst jetzt der Gemeinde ein Antrag vorlag. „Das ist frech, erst wird gebaut und dann beantragt“, fanden die Gemeinderäte und sahen überhaupt keinen Weg, die Hütte nachträglich zu genehmigen. „Eigentlich muss die Blockhütte jetzt weg“, resümierte Bürgermeister Thurner. „Wir sind ja regelrecht darauf gestoßen worden.“Und ergänzt: „Die Baugrenzen und was auf dem privaten Grünstreifen möglich ist und was nicht, waren dem Bauherrn von Anfang an bekannt.“Damit stelle es auch keine unzumutbare Härte dar, die Anträge abzulehnen.
Vor gut einem Jahr stand der Bebauungsplan Kapellenweg in Mundraching auf dem Prüfstand. Der Kapellenweg schließt sich in Richtung Süden an die Flößerstraße an. Dort hat der Landkreis einen öffentlichen Grünstreifen an die angrenzenden Grundstücksbesitzer verpachtet. Wie das Landsberger Tagblatt berichtete, wurden diese Pachtverträge gekündigt, mit der Begründung, der Landkreis könne seiner Pflanz- und Pflegepflicht nicht anders nachkommen. Die Krux an der Sache aber war, dass die Anwohner den Grünstreifen in der Vergangenheit teilweise privat genutzt hatten und dies selbstredend auch weiterhin gerne getan hätten. Dazu allerdings hätte der Grünstreifen vom Landkreis verkauft werden müssen, was aber nur möglich gewesen wäre, wenn die Gemeinde den Bebauungsplan entsprechend geändert hätte. Dem aber stimmte der Gemeinderat nicht zu.
Vor fast drei Jahren hatte sich der Gemeinderat schon einmal mit der Flößerstraße befasst. Damals ging es um den privaten Grünstreifen im Osten, der von acht auf fünf Meter verringert wurde. Diese Änderung des Bebauungsplans war vorgenommen worden, um die seinerzeit noch unbebauten Grundstücke vergrößern zu können.
Rund 20000 Euro Nachzahlung wären fällig