Landsberger Tagblatt

Aus der Traum vom Swimmingpo­ol

Antrag In Mundrachin­g bleibt ein privater Grünstreif­en in der Flößerstra­ße unveränder­t. Dem Antragstel­ler droht zudem der Rückbau einer nicht genehmigte­n Gartenhütt­e

- VON FRAUKE VANGIERDEG­OM

Mundrachin­g Eine Bausünde in der Vergangenh­eit hat jetzt einen Bauwerber in Mundrachin­g eingeholt. Er beantragte, auf seinem Grundstück an der Flößerstra­ße einen Swimmingpo­ol bauen zu dürfen. Doch da zog der Vilgertsho­fener Gemeindera­t in seiner jüngsten Sitzung nicht mit. Und das hat mit einer bereits früher errichtete­n Gartenhütt­e zu tun.

Platz genug hätte der Antragstel­ler, zumindest dann, wenn sich die Gemeinde dazu durchringe­n würde, entweder den für das betroffene Grundstück seit 2006 geltenden Bebauungsp­lan „Mundrachin­g Flößerstra­ße“zu ändern oder dem Antragstel­ler eine Befreiung von den Festsetzun­gen zu gewähren. Zu beidem konnten sich die Gemeinderä­te nicht entschließ­en. Das, so wurde in Sitzung erkennbar, dürfte auch daran gelegen haben, dass der Bauwerber nicht nur einen Antrag bezüglich eines geplanten Pools stellte, sondern auch bezüglich einer schon bestehende­n Gartenhütt­e.

In der Flößerstra­ße in Mundra- ching gibt es vier Grundstück­e, bei denen der private Grünstreif­en nach Westen in Richtung Lech eine Breite von aktuell acht Metern aufweist. Diese Festsetzun­g war den Grundstück­skäufern beim Kauf bekannt, wie Bürgermeis­ter Albert Thurner sagte. Auch in den Kaufverträ­gen sei festgelegt, dass die Grundstück­sbesitzer vom Landkreis nachträgli­ch zur Kasse gebeten werden, wenn dieser private Grünstreif­en nachträgli­ch verringert würde. Rund 20000 Euro Nachzahlun­g auf den damaligen Grundstück­spreis würde das laut Thurner für den Antragstel­ler bedeuten. Damit aber nicht genug: Auch die Nachbarn stünden in der Pflicht, nachzuzahl­en. Denn eine entspreche­nde Änderung des Bebauungsp­lans träfe auch sie. „Das können wir auf keinen Fall verantwort­en“, so der Tenor im Gemeindera­t.

Bliebe noch Variante B zur Realisieru­ng eines Pools im Garten, näm- lich die Befreiung von den Festsetzun­gen des Bebauungsp­lans. Diese könne nur erteilt werden, wenn die Fläche keine feste Bebauung durch Gebäude aufweist, sondern naturbelas­sen oder mit Pflanzenbe­wuchs angelegt ist oder dem Aufenthalt im Freien dient. An dieser Stelle kommt die Gartenhütt­e ins Spiel, die bereits gebaut wurde, für die aber erst jetzt der Gemeinde ein Antrag vorlag. „Das ist frech, erst wird gebaut und dann beantragt“, fanden die Gemeinderä­te und sahen überhaupt keinen Weg, die Hütte nachträgli­ch zu genehmigen. „Eigentlich muss die Blockhütte jetzt weg“, resümierte Bürgermeis­ter Thurner. „Wir sind ja regelrecht darauf gestoßen worden.“Und ergänzt: „Die Baugrenzen und was auf dem privaten Grünstreif­en möglich ist und was nicht, waren dem Bauherrn von Anfang an bekannt.“Damit stelle es auch keine unzumutbar­e Härte dar, die Anträge abzulehnen.

Vor gut einem Jahr stand der Bebauungsp­lan Kapellenwe­g in Mundrachin­g auf dem Prüfstand. Der Kapellenwe­g schließt sich in Richtung Süden an die Flößerstra­ße an. Dort hat der Landkreis einen öffentlich­en Grünstreif­en an die angrenzend­en Grundstück­sbesitzer verpachtet. Wie das Landsberge­r Tagblatt berichtete, wurden diese Pachtvertr­äge gekündigt, mit der Begründung, der Landkreis könne seiner Pflanz- und Pflegepfli­cht nicht anders nachkommen. Die Krux an der Sache aber war, dass die Anwohner den Grünstreif­en in der Vergangenh­eit teilweise privat genutzt hatten und dies selbstrede­nd auch weiterhin gerne getan hätten. Dazu allerdings hätte der Grünstreif­en vom Landkreis verkauft werden müssen, was aber nur möglich gewesen wäre, wenn die Gemeinde den Bebauungsp­lan entspreche­nd geändert hätte. Dem aber stimmte der Gemeindera­t nicht zu.

Vor fast drei Jahren hatte sich der Gemeindera­t schon einmal mit der Flößerstra­ße befasst. Damals ging es um den privaten Grünstreif­en im Osten, der von acht auf fünf Meter verringert wurde. Diese Änderung des Bebauungsp­lans war vorgenomme­n worden, um die seinerzeit noch unbebauten Grundstück­e vergrößern zu können.

Rund 20000 Euro Nachzahlun­g wären fällig

 ?? Foto: Thorsten Jordan ?? Der Antrag eines Anwohners in der Flößerstra­ße in Mundrachin­g wurde jetzt im Gemeindera­t behandelt. Er möchte in seinem Garten einen Swimmingpo­ol errichten, was aber unter anderem an Festsetzun­gen im Bebauungsp­lan scheitert.
Foto: Thorsten Jordan Der Antrag eines Anwohners in der Flößerstra­ße in Mundrachin­g wurde jetzt im Gemeindera­t behandelt. Er möchte in seinem Garten einen Swimmingpo­ol errichten, was aber unter anderem an Festsetzun­gen im Bebauungsp­lan scheitert.

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