Landsberger Tagblatt

N wie Nebentätig­keit

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Die Zeiten, in denen Politiker noch einen „normalen“Beruf ausübten und nur nebenher ihrer Tätigkeit als Parlamenta­rier nachgingen, sind lang vorbei. Nur die Entlohnung erinnert noch an diese Zeit, die Diäten waren ursprüngli­ch Tagegelder, die als Entschädig­ung für den ausgefalle­nen Verdienst galten. Wer heute dem Bundestag angehört, hat mehr als einen Fulltime-Job.

Dennoch dürfen Politiker Nebentätig­keiten ausüben und sogar Nebeneinkü­nfte erzielen – allerdings legt das Abgeordnet­engesetz fest, dass die Ausübung des Mandats „im Mittelpunk­t der Arbeit“zu stehen hat. Alle Nebentätig­keiten müssen dem Bundestags­präsidente­n gemeldet werden, zudem werden seit 2007 alle Jobs und die Einkünfte daraus, sofern sie mehr als 1000 Euro im Monat oder 10000 Euro im Jahr betragen, auf der Internetse­ite sowie im Amtlichen Handbuch des Bundestags veröffentl­icht. Die Einkünfte werden in zehn Stufen angegeben – von 1 (1000 bis 3500 Euro pro Monat) bis 10 (über 250000 Euro).

Im Normalfall handelt es sich um ehrenamtli­che Tätigkeite­n, die angegeben werden. Doch es gibt auch Rechtsanwä­lte, die weiterhin ihrer Tätigkeit nachgehen, andere haben Beteiligun­gen an Kapital- oder Personenge­sellschaft­en oder sitzen in Aufsichtsr­äten oder anderen Gremien. Das kann im Einzelfall zu Interessen­konflikten führen. Gut zu wissen, wenn sich beispielsw­eise ein Abgeordnet­er im Gesundheit­sausschuss vehement für die Belange der privaten Krankenver­sicherung einsetzt – und gleichzeit­ig dem Beirat eines Versicheru­ngskonzern­s angehört …

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