Landsberger Tagblatt

Die Jagd im Landkreis Landsberg

-

● Der Landkreis Landsberg ist jagd technisch sehr stark unterteilt. Es gibt insgesamt sechs sogenannte Hege gemeinscha­ften („Süd“, „Wind ach“, „Ammersee“, „Fuchstal“, „Lech feld“, „Paartal“). Jede Hegegemein schaft wird wiederum unterteilt in: Ge meinschaft­sjagdrevie­re, Eigen jagdrevier­e und Staatsjagd­en (Berei che der Staatsfors­ten). „Ab einer zu sammenhäng­enden Fläche von knapp 82 Hektar gibt es eine Eigenjagd“, erklärt Mick Kratzeisen vom Jagd schutz und Jägerverei­n Landsberg. Heißt: Wenn der Besitzer einen Jagd schein hat, darf er seine Wälder und Wiesen selbststän­dig bejagen oder die Jagd verpachten.

● Ansonsten schließen sich Grund stücksbesi­tzer von Flächen, die be jagt werden dürfen, zu sogenannte­n Jagdgenoss­enschaften zusammen und vergeben das Jagdrecht.

● Im Landkreis Landsberg gibt es in den sechs Hegegemein­schaften ins gesamt 89 Gemeinscha­ftsjagdrev­iere, 32 Eigenjagde­n und 13 Staatsjag den, also 134 Reviere. In jedem Ge meinschaft­srevier gibt es im Schnitt zwei bis vier Jäger. „Die Staatsfors­ten haben eigene Förster und sogenann te Pirschbezi­rke“, erläutert Kratzeisen. Jungjäger dürfen laut Gesetz erst nach drei Jahren ein eigenes Revier pachten. Bis dahin können sie sich bei Pächtern einen sogenannte­n Be zugsschein holen. Das muss bei der Unteren Jagdbehörd­e am Landratsam­t gemeldet werden. In Jagdrevier­e sind Pächterwec­hsel relativ selten. Denn jedes Revier wird bei der Nie derwildjag­d für mindestens neun Jahre verpachtet.

Quelle: Jagdschutz und Jägerverei­n Landsberg

Newspapers in German

Newspapers from Germany