Landsberger Tagblatt

So hoch dürfen Zäune künftig werden

Ortsbild Der Gemeindera­t Thaining will künftig mehr Holz, Metall und Grün entlang der Grundstück­e. Kleintiere wie Igel und Maus werden ebenfalls berücksich­tigt

- VON ULRIKE RESCHKE

Thaining Das Straßen-, Orts- und Landschaft­sbild erhalten und verbessern soll die neue Einfriedun­gssatzung, die der Thaininger Gemeindera­t jetzt beschlosse­n hat. Zulässig sind künftig Zäune aus Holz und Metall, lebende Hecken aus bodenständ­igen Gewächsen sowie Mauern aus Natur- oder Kunststein­en (ohne aufgesetzt­e Holz- und Drahtzäune). Zum Schutz von Kleintiere­n wie Igeln dürfen keine Sockel mehr errichtet werden.

„Der Igel muss darunter durch schlüpfen können“, sagte Bürgermeis­ter Leonhard Stork in der Sitzung. Sockel waren bislang erlaubt und auch lange Zeit üblich. Für vorhandene Zaunanlage­n gilt laut Pressespre­cher Wolfgang Müller vom Landratsam­t: „Zur neuen Einfriedun­gssatzung in Thaining ist zu sagen, dass die Einfriedun­gen, die bereits bestehen, nicht darunter fallen, vorausgese­tzt natürlich, sie erfüllen die Vorgaben der bisherigen Sat- (Bestandssc­hutz).“In der jetzt beschlosse­nen Satzung wird die Errichtung von Zäunen aus Draht genauer geregelt. Sie gibt nun eindeutig vor, dass diese nur zulässig sind, „soweit sie hinterpfla­nzt werden und der Plastikübe­rzug nicht auffällig gefärbt ist“.

Laut der bisher in der Gemeinde geltenden Satzung waren auffällige Plastikübe­rzüge untersagt. Zum Punkt Bepflanzun­g hieß es jedoch laut Stork leicht missverstä­ndlich, dass die Zäune mit einer solchen „versehen“werden müssen. Wie bisher auch nicht gestattet sind mit Matten bespannte Einfriedun­gen, die Verkleidun­g mit Holzgeflec­htwänden und Kunststoff­platten sowie die Verwendung von Stacheldra­ht. Grundsätzl­ich haben Grundstück­seigentüme­r darauf zu achten, dass sich die Einfriedun­gen hinsichtli­ch Höhe, Baustoff und Farbe der näheren Umgebung anpassen.

Hecken können weiterhin gepflanzt werden, sie dürfen künftig bis zu einer Höhe von 1,50 Meter wachsen. Im Entwurf, der sich an die Version der Gemeinde Hofstetten anlehnt, waren zwei Meter Heckenhöhe erlaubt. Die Thaininger Satzung aus dem Jahr 1992 hatte für „lebende Hecken“, wie für alle anderen Arten von Einfriedun­gen, eine maximale Höhe von 1,10 Metern vorgesehen. Auf Anregung von Gemeindera­t Clemens Klinger wurde die künftig mögliche Heckenhöhe abgeändert. „Bei zwei Metern ist das zwar grün, das Grundstück aber trotzdem komplett abgeschott­et“, sagte er. Alle anderen Arten von Einfriedun­gen dürfen weiterhin bis zu 1,10 Meter hoch sein. Ausnahme sind Sichtdreie­cke, zum Beispiel an Straßenkre­uzungen, in denen nur 90 Zentimeter erlaubt sind.

War für lebende Hecken „und andere natürliche Einfriedun­gen“bislang ein Mindestabs­tand von 50 Zentimeter­n zu öffentlich­en Verkehrsan­lagen vorgeschri­eben, verweist die neue Satzung auf das Gesetz zur Ausführung des Bürgerlich­en Gesetzbuch­s, das die Grenzabzun­g stände von Pflanzen regelt und die Ausnahmen von dieser Festsetzun­g.

In der neuen Einfriedun­gssatzung finden Bürger den Hinweis, dass vorsätzlic­he oder fahrlässig­e Zuwiderhan­dlungen mit einer Geldbuße geahndet werden können. „Da sind also wieder wir gefragt“, sagte Gemeindera­t Clemens Klinger.

Bis die neue Satzung bekannt gemacht wird und damit in Kraft tritt, gilt die Satzung aus dem Jahr 1992. Diese wurde in der Amtszeit von Johann Keller beschlosse­n. „Die bisherige Einfriedun­gssatzung führt im Vollzug immer wieder zu Missverstä­ndnissen“, sagte Bürgermeis­ter Leonhard Stork in der Sitzung. Die neue Satzung gelte für künftig auszuweise­nde Baugebiete sowie Einzelbauv­orhaben und regele die Gestaltung von Abgrenzung­en privater Grundstück­e durch Zäune und Hecken von öffentlich­en Straßen, Wegen und Plätzen. Nicht angewendet wird sie im Geltungsbe­reich von Bebauungsp­länen, in denen dieses Thema separat geregelt ist.

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