Landsberger Tagblatt

Den Nachwuchs richtig absichern

Finanzen Für Eltern ist es ein Albtraum: Dem Kind stößt ein Unfall zu oder es erkrankt schwer. Eine Kinderinva­liditätsre­nte kann dann zumindest die finanziell­e Seite abfedern

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Berlin Die Kinder invaliditä­tsversiche­rung führt neben der Unfallvers­icherung ehe rein Nischen dasein. Dabei sichert sie den Nachwuchs auch im Falle einer Schwer behinderun­g durch Krankheit finanziell ab. Die Stiftung Warentest verweist in dem Zusammenha­ng auf die eindeutige­n Zahlender Schwer behinderte­n statistik .„ Von allenschw erbe hinderten Kindern sind gut 60 Prozent krankheits bedingt schwer behindert geworden “, betont Warentest-Projektlei­ter MichaelNi schalke .„ Rund 0,3 Prozents ind durch Unfälle schwerbehi­ndert.“

P et erGrieble, Versicheru­ng s experte beider Verbrauche­r zentrale Baden-Württember­g in Stuttgart, spitzt es noch mehr zu. Wenn ein Kind gesund geboren, im Verlauf seiner Kindheit aber invalide wird, stünden Krankheit und Unfall als Ursache im Verhältnis von 99 zu eins. Ersieht die Kinder invaliditä­tsversiche­rung deshalb au feiner Ebene mit der privaten Haftpflich­tversicher­ung.

Stellen Krankheite­n, wie zum Beispiel Krebs, die Hauptursac­he für oft bleibende Behinderun­gen bei Kindern dar, leistet somit eine Unfallvers­icherung in einer deutlich geringeren Zahl von Fällen als eine Kinder invaliditä­tsversiche­rung.

Das schlägt sich allerdings auch in den Kosten nieder: Nach Aussage von Bianca Boss vom Bund der Versichert­en müssen Eltern zwischen 300 und 500 Euro jährlich einzah- soll ihr Kind im Fall einer Schwerbehi­nderung, unabhängig, ob durch Krankheit oder Unfall verursacht, eine monatliche Rente von rund 1000 Euro erhalten.

Eine Rente in dieser Höhe sollte es nach Ansicht der Experten mindestens sein. Denn, darauf weist Boss hin, die Rente werde vom Sozialamt als Einkommen angerechne­t. Wer auf Grundsiche­rung angewiesen sei, solle schon einen deutlichen Mehrwert mit seiner Invaliditä­tsrente haben. Die Kinderinva­liditätsve­rsicherung (KIV) greift im Regelfall dann, wenn das Versorgung­samt einen Grad der Behinderun­g von mindestens 50 Prozent attestiert hat. Was und wie viel dann genau gezahlt wird, hängt vom individuel­len Vertrag ab. Üblich ist laut Stiftung Warentest eine monatliche Rente, manche Versichere­r bieten zusätzlich eine kleinere einmalige Kapitalzah­lung an.

Die kann wichtig sein, wenn etwa die Wohnung rollstuhlg­erecht umgebaut werden muss. „Diese Kombinatio­n finden wir eigentlich am sinnvollst­en“, rät Versicheru­ngsexperte Nischalke. Andere Gesellscha­ften wiederum böten ausschließ­lich eine höhere Kapitalzah­lung von beispielsw­eise 100000 Euro an.

Wichtiges Kriterium ist außerdem: Ab wann und bis zu welchem Alter wird das Kind versichert? Gängig ist laut den Experten ein Einstiegsa­lter von einem Jahr, manche Versichere­r bieten einen Schutz ab der sechsten Lebenswoch­e an. Zahlen müssen die Eltern zum Beispiel bis zum 21. oder 25. Geburtstag des Kindes.

Je eher, desto besser, lautet die Faustregel, wenn man sich für eine KIV entschiede­n hat. Denn natürlich wird das Kind per Fragebogen gesundheit­lich eingestuft. „Je länger ich warte, desto mehr kann passieren. In der sechsten Lebenswoch­e ist noch nicht viel erkennbar. Das Kind ist damit gesund und man bekommt den Zuschlag“, so Grieble.

Der Antrag sollte umfassend und wahrheitsg­emäß ausgefüllt werden. „Wenn ich falsch antworte oder wesentlich­e Angaben weglasse, laufe ich Gefahr, dass der Versichere­r mir einen Verstoß gegen die vorvertrag­liche Anzeigepfl­icht vorwirft und damit leistungsf­rei wird“, sagt Nischalke.

Die Stiftung Warentest pocht deshalb darauf, dass entspreche­nde Hinweise im Vertrag kenntlich gemacht werden und kritisiert außerdem, dass oft zu allgemein gefragt werde. „Fragen nach Auffälligk­eiten, Störungen und Beeinträch­tigungen sind schwer zu beantworte­n – ist es zum Beispiel schon auffällig, wenn ein Kind morgens oft hustet?“, fragt Nischalke. „Viele Anlen, bieter schließen Psychosen, Neurosen, Persönlich­keits- oder Verhaltens­störungen aus“, ergänzt Boss.

Ob eine Kinderinva­liditätsve­rsicherung abgeschlos­sen werden kann, hängt letzten Endes vom Geldbeutel der Eltern oder Großeltern ab. Ist das Geld vorhanden, rät die Stiftung Warentest auf jeden Fall, eine KIV der klassische­n Unfallvers­icherung vorzuziehe­n. Boss hält dagegen eine ausreichen­de Versicheru­ng der Eltern für am besten. Wer als Eltern keine Risiko-Lebensvers­icherung oder Berufsunfä­higkeitsve­rsicherung hat, brauche über eine Unfall- oder Invaliditä­tsversiche­rung

Üblich ist eine monatliche Rente

Wichtig ist es, sich vorab zu informiere­n

für sein Kind gar nicht nachzudenk­en.

Das sieht Versicheru­ngsexperte Grieble anders. „Es gibt keinen Grund, die Berufsunfä­higkeitsve­rsicherung für Eltern höher anzusetzen als die Invaliditä­tsversiche­rung für Kinder. Wenn ein Schiff untergeht, dann springen die Eltern nicht ins Wasser, versuchen sich zu retten und lassen das Kind auf dem sinkenden Schiff zurück.“Wie auch immer jeder für sich entscheide­t – wichtig ist, sich zu informiere­n. Und letztlich ist natürlich die Hoffnung aller Eltern die, eine solche Versicheru­ng niemals in Anspruch nehmen zu müssen. Christina Bachmann, dpa

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Foto: Wavebreak Media Ltd, dpa Egal ob durch Krankheit oder Unfall Versicheru­ng abmildern. die Behinderun­g des eigenen Kindes kann eine Belastung darstellen. Die finanziell­en Folgen lassen sich zumindest mit einer passenden

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