Landsberger Tagblatt

Zwei Wohnhäuser auf einer Flurnummer

Bauantrag Zwei Bauherren schlagen dem Gemeindera­t ein Schnippche­n

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Zähneknirs­chend zustimmen musste der Vilgertsho­fener Gemeindera­t einem erneuten Bauantrag zur Errichtung zweier Einzelhäus­er auf einem Flurstück im neuen Baugebiet „Am Breitele“in Issing. Wie berichtet, hatten die Bauwerber den Bau von zwei Doppelhaus­hälften mit Garagen beantragt.

Weil der Gemeindera­t eine Riegelbeba­uung am südlichen Ortsrand befürchtet­e, wurden die Anträge vor der Sommerpaus­e förmlich zu- rückgestel­lt. Es sollte geklärt werden, ob eine Änderung im erst aufgestell­ten Bebauungsp­lan erfolgen könne. Aktuell gelten durchgehen­de Baufenster auf den Grundstück­en.

Der Gemeindera­t hatte dabei nicht bedacht, dass sich, wie im vorliegend­en Fall, zwei Bauherren ein Grundstück teilen könnten, um darauf zwei Häuser zu errichten. Eigentlich sollten die offenen Baufenster den Bauwerbern die Möglichkei­t offen halten, Doppelhäus­er, die grundsätzl­ich zulässig sind, auf der Grenze benachbart­er Grundstück­e zu bauen. Auf die Idee, ein Doppelhaus auf einer Flurnummer zu errichten, waren die Gemeinderä­te gar nicht gekommen.

Eine Änderung des Bebauungsp­lanes mit neu festzusetz­enden Baufenster wird es aber nicht geben. Und so musste sich der Gemeindera­t damit abfinden, dass der vorliegend­e, auf zwei Einzelhäus­er abgeändert­e Bauantrag den Festsetzun­gen im Bebauungsp­lan entspricht. Bis auf die Tatsache, dass das BreitenLän­gen-Verhältnis geringfügi­g unterschri­tten wird, was kein Grund für einen ablehnende­n Bescheid sei.

„Da haben wir nicht aufgepasst“, sagte Gemeindera­t Klaus Pilz. Als Resultat aus dieser Erfahrung werde der Gemeindera­t bei künftigen Bebauungsp­länen im Gemeindege­biet darauf achten, dass wieder kleinere, strikt begrenzte Baufenster festgelegt werden.

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