Zwei Wohnhäuser auf einer Flurnummer
Bauantrag Zwei Bauherren schlagen dem Gemeinderat ein Schnippchen
Zähneknirschend zustimmen musste der Vilgertshofener Gemeinderat einem erneuten Bauantrag zur Errichtung zweier Einzelhäuser auf einem Flurstück im neuen Baugebiet „Am Breitele“in Issing. Wie berichtet, hatten die Bauwerber den Bau von zwei Doppelhaushälften mit Garagen beantragt.
Weil der Gemeinderat eine Riegelbebauung am südlichen Ortsrand befürchtete, wurden die Anträge vor der Sommerpause förmlich zu- rückgestellt. Es sollte geklärt werden, ob eine Änderung im erst aufgestellten Bebauungsplan erfolgen könne. Aktuell gelten durchgehende Baufenster auf den Grundstücken.
Der Gemeinderat hatte dabei nicht bedacht, dass sich, wie im vorliegenden Fall, zwei Bauherren ein Grundstück teilen könnten, um darauf zwei Häuser zu errichten. Eigentlich sollten die offenen Baufenster den Bauwerbern die Möglichkeit offen halten, Doppelhäuser, die grundsätzlich zulässig sind, auf der Grenze benachbarter Grundstücke zu bauen. Auf die Idee, ein Doppelhaus auf einer Flurnummer zu errichten, waren die Gemeinderäte gar nicht gekommen.
Eine Änderung des Bebauungsplanes mit neu festzusetzenden Baufenster wird es aber nicht geben. Und so musste sich der Gemeinderat damit abfinden, dass der vorliegende, auf zwei Einzelhäuser abgeänderte Bauantrag den Festsetzungen im Bebauungsplan entspricht. Bis auf die Tatsache, dass das BreitenLängen-Verhältnis geringfügig unterschritten wird, was kein Grund für einen ablehnenden Bescheid sei.
„Da haben wir nicht aufgepasst“, sagte Gemeinderat Klaus Pilz. Als Resultat aus dieser Erfahrung werde der Gemeinderat bei künftigen Bebauungsplänen im Gemeindegebiet darauf achten, dass wieder kleinere, strikt begrenzte Baufenster festgelegt werden.