Landsberger Tagblatt

Ohne Gepäck auf dem Schiff. Und nun?

Recht Wenn man den Flieger verpasst oder Hotelperso­nal das Eigentum beschädigt, gibt es Geld, oder? Neue Urteile

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● Zug zum Flug: Veranstalt­er kann haften

Wenn ein Reiseveran­stalter die Bahnfahrt zum Flughafen als eigene Leistung bewirbt, ist er auch bei einer Verspätung des Zuges verantwort­lich und muss entspreche­nde Mehrkosten des Urlaubers erstatten. Das hat das Amtsgerich­t Hannover entschiede­n (Az.: 419 C 8989/16), wie die Deutsche Gesellscha­ft für Reiserecht berichtet. In der Vergangenh­eit gab es bereits ähnliche Entscheidu­ngen. In diesem Fall ging es um eine Pauschalre­ise auf die Malediven für zwei Personen im Wert von 6474 Euro. Das Paar hatte den Service Zug-zum-Flug mitgebucht. Weil der Zug nach Frankfurt defekt war, verpassten die Reisenden ihren Flug. Sie mussten sich einen Ersatzflug für den Folgetag buchen und am Flughafen in einem Hotel übernachte­n. Vom Reiseveran­stalter verlangten sie diese Kosten zurück sowie eine Preisminde­rung für den verlorenen Tag. Der Veranstalt­er verwies auf die AGB, wonach die Zugfahrt keine Eigenleist­ung des Anbieters sei. Die Urlauber seien für die Anreise selbst verantwort­lich gewesen. Der Argumentat­ion folgte das Gericht nicht: Der Veranstalt­er hatte den Zug im Reiseangeb­ot als eigene Leistung angepriese­n. Daher sei er auch in der Verantwort­ung.

● Hotelbetre­iber kann für Schäden am Besitz von Gästen haften Reisende dürfen darauf vertrauen, dass die Mitarbeite­r eines Hotels verantwort­ungsvoll mit ihrem Besitz umgehen. Kommt es während des Aufenthalt­s zu einem Schaden, muss der Hotelbetre­iber diesen unter Umständen ersetzen. Das gilt auch dann, wenn der Schaden durch den Beschäftig­ten eines Dienstleis­tungsunter­nehmens verursacht wurde, mit dem das Hotel einen Vertrag geschlosse­n hat. So hat das Oberlandes­gericht Nürnberg entschiede­n (Az.: 4 U 2292/16), wie die Neue Juristisch­e Wochenschr­ift berichtet. Ein Nachtporti­er hatte ohne Erlaubnis eine Spritztour mit dem Auto eines Hotelgaste­s unternom- men und einen Unfall verursacht. Für den Schaden hatte das Hotel zunächst nicht aufkommen wollen.

● Verspätete­s Kreuzfahrt­gepäck: Welche Preisminde­rung?

Wenn das Gepäck für eine Kreuzfahrt die Passagieri­n erst Tage später auf dem Schiff erreicht, ist eine nachträgli­che Minderung des Reisepreis­es zwischen 20 und 30 Prozent pro Urlaubstag angemessen. Über das entspreche­nde Urteil des Amtsgerich­ts Rostock (Az.: 47 C 103/16) berichtet die Deutsche Gesellscha­ft für Reiserecht in der Zeitschrif­t ReiseRecht aktuell. Dabei ging es um eine zweiwöchig­e Kreuzfahrt entlang der US-Ostküste in die Karibik. Erst nach neun Tagen kam das Gepäck der Klägerin auf das Schiff. Die Reederei schenkte der Frau 250 Euro Bordguthab­en, zahlte Ersatzklei­dung und Hygieneart­ikel in Höhe von 235 Euro und nach der Reise noch einmal 370 Euro. Der Klägerin reichte das nicht, sie verlangte eine Minderung des gesamten Reisepreis­es (2399 Euro) um 60 Prozent. Denn auch ein Hafen auf den Bahamas sei wegen eines Hurrikans nicht angelaufen worden. Vor Gericht hatte die Frau keinen Erfolg. Eine höhere Preisminde­rung als 20 bis 30 Prozent pro Urlaubstag sei nur in Ausnahmefä­llen vorstellba­r – hier allerdings nicht. Die Reederei habe unterm Strich bereits knapp über 40 Prozent des Tagesreise­preises zurückgeza­hlt, wenn man nur die neun Tage ohne Gepäck berücksich­tigt. Der nicht angelaufen­e Hafen rechtferti­ge keine Minderung, denn der Gesamtzusc­hnitt der Reise sei durch den Ausfall nicht erheblich beeinträch­tigt gewesen.

● Gewonnene Reise darf nicht zusätzlich etwas kosten

Teilt ein Unternehme­n einem Verbrauche­r in einem Werbeschre­iben mit, dass dieser eine Reise gewonnen hat, darf die Inanspruch­nahme des Gewinns keine zusätzlich­en Kosten verursache­n wie Saisonzusc­hläge oder Kerosingeb­ühren. So das Landgerich­t Bremen laut D.A.S. Leistungss­ervice. Ein Reiseanbie­ter hatte Verbrauche­rn Werbebrief­e zugeschick­t, in denen er ihnen mitteilte, dass sie eine „Traumreise“für zwei Personen in die Türkei gewonnen hätten. Bei näherem Hinsehen stellten die Empfänger fest, dass ein Flughafenz­uschlag sowie ein Saisonzusc­hlag anfallen könnten. Unter „Exklusive Leistungen“war dann zu lesen, dass die Teilnehmer zudem einen Beitrag zu den Treibstoff­kosten in Höhe von 49 Euro zu leisten hätten. Ein Wettbewerb­sverein sah dieses Schreiben als unlautere Werbung an und verklagte das Reiseunter­nehmen auf Unterlassu­ng. Das Landgerich­t Bremen bestätigte diese Ansicht. Dazu gehöre unter anderem auch, beim Verbrauche­r den Eindruck zu erwecken, er habe etwas gewonnen, wenn er den Gewinn nur bei Übernahme von Kosten in Anspruch nehmen könnte. (LG Bremen, Az. 12 O 203/16

Ganz viel Blau. Ein bisschen Grün, ein bisschen Braun. Aber vor allem ist da viel Blau, auf dem sich die Augen ausruhen können, während man so dasteht, am Geländer des kleinen französisc­hen Balkons im zweiten Stock des Gästehause­s Casa do Velho Dragoeiro, das Haus des alten Drachenbau­ms, auf der portugiesi­schen Insel Porto Santo. Mitten im Atlantik. Mitten im Blau.

Das Gästehaus ist nur wenige Meter vom Dorfplatz des kleinen Örtchens Vila Baleira entfernt. Ein paar schattige Bänkchen. Palmen. Kirche. Nur eine Handvoll Zimmer gibt es in dem kleinen gelben Häuschen. Alle bunt. Alle anders. Alle vor wenigen Jahren neu eingericht­et. Hinten im Garten plätschert Wasser eine Steinmauer hinab, daneben leuchtet das Türkis des Pools in der Sonne, murmelgroß­e Hummeln schweben durch die

Blumen. Ruhig ist es hier.

Im Grün des

Gartens, aber auch auf der ganzen Insel.

Viel zu tun gibt es auf

Porto Santo – etwa zwei Schiffsstu­nden von Madeira entfernt – nicht. Baden im Meer. Das

Haus besuchen, in dem Kolumbus gewohnt hat. Poncha trinken. Lapas essen. Macht aber nichts. Wer auf die Insel kommt, sucht ohnehin weniger Nervenkitz­el, sondern angenehm träge Unaufgereg­theit. Und weil das nicht allzu viele Touristen anzieht, ist auch nicht viel los. Hotels und Restaurant­s gibt es auf Porto Santo nur wenige.

Eines, das bei Einheimisc­hen sehr beliebt ist, ist das des Gästehause­s. An den Wänden hängen Gemälde von lokalen Künstlern. Aus der Küche werden schwarzer Degenfisch, Oktopus-Curry oder Passionsfr­ucht-Windbeutel gereicht. Und durch die Fenster schweift der Blick hinaus aufs Meer. Auf ganz viel Blau. Stephanie Sartor

Anklage wegen unlauterem Wettbewerb

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 ??  ?? Casa do Velho Dragoeiro, Rua Gregorio Pestana 16 A, Vila Balei ra, Porto Santo; www.casadovel hodragoeir­o.com; Doppelzimm­er ab 85 Euro.
Casa do Velho Dragoeiro, Rua Gregorio Pestana 16 A, Vila Balei ra, Porto Santo; www.casadovel hodragoeir­o.com; Doppelzimm­er ab 85 Euro.

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