Keine Satzung, um zu gestalten
Stadtrat UBV und Landsberger Mitte scheitern mit ihrem Vorstoß für strengere Regeln. Die Verwaltung will Bauvorhaben vermehrt dem zuständigen Ausschuss zur Beratung vorlegen
Landsberg Soll man in einem städtischen Bereich wie der Schwaighofsiedlung weitgehend regeln, wie Bauprojekte zumindest von außen aussehen sollen? Die Landsberger Mitte und die UBV meinen ja – und wollten dies über eine Gestaltungssatzung bewerkstelligen. Eine Mehrheit im Stadtrat sah aber mehr Probleme und rechtliche Unabwägbarkeiten in diesem Ansinnen und lehnte daher den Antrag mit 19:8 Stimmen ab.
Dabei hatten die Antragsteller laut Wolfgang Neumeier (UBV) Restriktives im Sinn: „Wir wollen doch das Bauen nicht verhindern.“Lediglich auf das äußere Erscheinungsbild sei zu achten, und da könne ein Regulativ nicht schaden.
Wie der Begriff schon sagt, regelt eine Gestaltungssatzung, wie das Äußere eines Bauwerks auszusehen hat. Bauplanungsrechtliche Fragen (Art und Maß der baulichen Nutzung), so Ordnungsamtschef Ernst Müller, dürfe sie nicht regeln.
Doch genau solche städtebaulichen Überlegungen schwangen dann vor dem Hintergrund des umstrittenen Bauvorhabens in der Hopfengartenstraße in der Diskus- sion im Stadtrat mit, mehrfach fiel dabei auch der Begriff „Struktur“. Deshalb sah sich OB Mathias Neuner (CSU) auch veranlasst, darauf hinzuweisen, dass die Stadt Eigentümern nicht die Möglichkeit zur Verwertung ihres Grundstücks nehmen dürfe. Geschehe dies, wäre eine Schadensersatzforderung wohl kaum zu verhindern.
Grünen-Stadtrat Dr. Andreas Hartmann brachte die breit angelegte Diskussion auf den Punkt – zumindest, was die Schwaighofsiedlung angeht, die er selbst als Bewohner in- und auswendig kennt: „Es gibt keinen Stadtteil, der so inhomonichts gen in der Zusammensetzung ist wie die Schwaighofsiedlung.“Er tue sich schwer, ein Ziel zu formulieren. Wo den Maßstab anlegen? Das fragte sich Hartmann.
Viel besser kam in der Diskussion das Vorhaben an, Anfragen über qualifizierte Bebauungspläne und immer wieder durch Einzelfallentscheidungen zu regeln. Das bedeute für den Bauausschuss mehr Arbeit, die zu leisten die Gremiumsmitglieder aber bereits signalisierten. Auch die Verwaltung kündigte an, Bauvorhaben nach erfolgter Vorprüfung vermehrt in den Ausschuss zur Beratung zu geben.