Landsberger Tagblatt

Keine Satzung, um zu gestalten

Stadtrat UBV und Landsberge­r Mitte scheitern mit ihrem Vorstoß für strengere Regeln. Die Verwaltung will Bauvorhabe­n vermehrt dem zuständige­n Ausschuss zur Beratung vorlegen

- VON DIETER SCHÖNDORFE­R

Landsberg Soll man in einem städtische­n Bereich wie der Schwaighof­siedlung weitgehend regeln, wie Bauprojekt­e zumindest von außen aussehen sollen? Die Landsberge­r Mitte und die UBV meinen ja – und wollten dies über eine Gestaltung­ssatzung bewerkstel­ligen. Eine Mehrheit im Stadtrat sah aber mehr Probleme und rechtliche Unabwägbar­keiten in diesem Ansinnen und lehnte daher den Antrag mit 19:8 Stimmen ab.

Dabei hatten die Antragstel­ler laut Wolfgang Neumeier (UBV) Restriktiv­es im Sinn: „Wir wollen doch das Bauen nicht verhindern.“Lediglich auf das äußere Erscheinun­gsbild sei zu achten, und da könne ein Regulativ nicht schaden.

Wie der Begriff schon sagt, regelt eine Gestaltung­ssatzung, wie das Äußere eines Bauwerks auszusehen hat. Bauplanung­srechtlich­e Fragen (Art und Maß der baulichen Nutzung), so Ordnungsam­tschef Ernst Müller, dürfe sie nicht regeln.

Doch genau solche städtebaul­ichen Überlegung­en schwangen dann vor dem Hintergrun­d des umstritten­en Bauvorhabe­ns in der Hopfengart­enstraße in der Diskus- sion im Stadtrat mit, mehrfach fiel dabei auch der Begriff „Struktur“. Deshalb sah sich OB Mathias Neuner (CSU) auch veranlasst, darauf hinzuweise­n, dass die Stadt Eigentümer­n nicht die Möglichkei­t zur Verwertung ihres Grundstück­s nehmen dürfe. Geschehe dies, wäre eine Schadenser­satzforder­ung wohl kaum zu verhindern.

Grünen-Stadtrat Dr. Andreas Hartmann brachte die breit angelegte Diskussion auf den Punkt – zumindest, was die Schwaighof­siedlung angeht, die er selbst als Bewohner in- und auswendig kennt: „Es gibt keinen Stadtteil, der so inhomonich­ts gen in der Zusammense­tzung ist wie die Schwaighof­siedlung.“Er tue sich schwer, ein Ziel zu formuliere­n. Wo den Maßstab anlegen? Das fragte sich Hartmann.

Viel besser kam in der Diskussion das Vorhaben an, Anfragen über qualifizie­rte Bebauungsp­läne und immer wieder durch Einzelfall­entscheidu­ngen zu regeln. Das bedeute für den Bauausschu­ss mehr Arbeit, die zu leisten die Gremiumsmi­tglieder aber bereits signalisie­rten. Auch die Verwaltung kündigte an, Bauvorhabe­n nach erfolgter Vorprüfung vermehrt in den Ausschuss zur Beratung zu geben.

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Foto: Julian Leitenstor­fer Die bauliche Entwicklun­g in der Schwaighof­siedlung war im Stadtrat ein Gesichtspu­nkt in der Diskussion um eine Gestaltung­ssatzung.

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