Landsberger Tagblatt

Linus Förster akzeptiert Urteil nicht

Ex-Politiker legt Revision ein

- VON HOLGER SABINSKY WOLF

Augsburg Der ehemalige Landtagsab­geordnete Linus Förster legt Revision gegen sein Strafurtei­l ein. Das bestätigte sein Verteidige­r Walter Rubach am Freitag unserer Zeitung. „Wir wollen uns das schriftlic­he Urteil genau ansehen. Danach werden wir entscheide­n, ob wir die Revision weiter verfolgen“, sagte Rubach.

Nach einem Urteil haben die Prozessbet­eiligten eine Woche Zeit, Revision zum Bundesgeri­chtshof einzulegen. Liegt das schriftlic­he Urteil des Landgerich­ts Augsburg vor, können die Rechtsanwä­lte das Rechtsmitt­el weiter verfolgen oder zurücknehm­en. Förster ist am Freitag vergangene­r Woche wegen sexuellen Missbrauch­s, heimlicher Sex-Filme und Kinderporn­os zu drei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt worden.

Unmittelba­r danach hatte Verteidige­r Rubach gesagt, der 52-jährige Ex-Politiker sei zwar mit der Höhe der Strafe einverstan­den, nicht aber mit der Urteilsbeg­ründung: „Es gab Aussagen im Urteil, die aus Sicht unseres Mandanten nicht zutreffen“, so Rubach. Der Vorsitzend­e Richter Lenart Hoesch hatte zum Beispiel davon gesprochen, dass Förster in vier Fällen eine schlafende Frau missbrauch­t habe. In zwei Fällen sei das aber nicht nachgewies­en. Daher wurde der Ex-Abgeordnet­e nur in zwei Fällen des schweren sexuellen Missbrauch­s einer widerstand­sunfähigen Person verurteilt.

Noch nicht bekannt ist, ob auch die Staatsanwa­ltschaft Revision eingelegt hat. „Die Staatsanwa­ltschaft wird erst Auskünfte zu dieser Frage erteilen, wenn feststeht, dass ihre Entscheidu­ng den Verfahrens­beteiligte­n übermittel­t ist“, sagte Pressespre­cher Matthias Nickolai. Die Jugendkamm­er des Augsburger Landgerich­ts – wegen der Kinderporn­oVorwürfe zuständig – war mit ihrem Urteil fast ein Jahr unter der Forderung von Staatsanwä­ltin Martina Neuhierl geblieben. Sie hatte vier Jahre und neun Monate Freiheitss­trafe für Linus Förster verlangt.

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