Derbe Worte gegen den Tierarzt
Amtsgericht Ein 51-jähriger Landwirt wirft dem Landratsamt vor, ihn zu ruinieren. Dessen Veterinär überzieht er mit Beleidigungen. Das kostet ihn jetzt 1350 Euro
Landsberg Massive Verstöße gegen die Tierschutzbestimmungen hatte sich der Bauer (51) schon mehrmals zuschulden kommen lassen. Er hatte dafür bezahlt. Jetzt kommen weitere 1350 Euro hinzu: Für eine Beleidigung in seinem Kuhstall im April dieses Jahres. „Leidtragender“war der Veterinärarzt des Landratsamtes. Er führte damals eine Kontrolle durch. Er kam nicht allein, sondern in Begleitung von zwei Polizistinnen.
Denn in der Vergangenheit soll der Tiermediziner von dem 51-Jährigen schon öfter mit Kraftausdrücken beleidigt worden sein. Einmal soll ihn der aufgebrachte Landwirt gar mit der Faust gegen die Brust geschlagen haben: „Ich bin allerhand gewöhnt. Und lasse mir viel gefallen“, sagte der Tierarzt als Zeuge im Gerichtssaal. Irgendwann sei das Maß jedoch voll. Für ihn sei das am Morgen des 20. April der Fall gewesen.
Als er in den Stall kam, sei der Mann mit einer Mistgabel und einem kleinen Messer parat gestan- den. Aber nicht, um auf ihn loszugehen. Nein: Er habe sich gerade mit der Einstreu beschäftigt. Es soll jedoch, so der Veterinär, eine gereizte Stimmung im Umfeld der Kühe geherrscht haben.
So soll es nicht lange gedauert haben, bis der wegen der Kontrolle verärgerte Bauer ihn mit beleidigenden Ausdrücken überzogen habe. Einer davon sei sehr derb gewesen. Entschuldigt hatte sich der Landwirt von sich aus bisher nicht. Das geschah erst im Gerichtssaal, vor allem nachdem der Mann von Staatsanwalt Dr. Benedikt Weinkamm dazu gedrängt worden war. Da kam ganz zaghaft eine Entschuldigung über seine Lippen. Von Reue getragen sei diese nicht, bemerkte der Vertreter der Anklage. Der Bauer ist auch nach wie vor der Meinung, dass ihn die Veterinäre des Landratsamtes ruiniert hätten. Er sagte dies mehrmals im Laufe der Hauptverhandlung. Vorgeworfen wurden dem Landwirt einige Missstände bei der Tierhaltung. Kälber hätten beispielsweise kein Wasser bekommen und Boxen seien zu klein gewesen, dies sei bei Kontrollen im Stall festgestellt worden.
Und wie soll es weitergehen mit der Landwirtschaft des Mannes? Auch das kam in der Verhandlung zur Sprache. Nach Meinung des Veterinäramts wären eine Reihe baulicher Maßnahmen notwendig, um zu einem geordneten Be- triebsablauf zu kommen. Das Amt hat für den Landwirt aber auch einen Vertragsentwurf erarbeitet: Dieses Papier soll ihm Hilfestellung bei einer geordneten Auflösung geben.
Damit konnte sich der Landwirt noch nicht anfreunden. Jedenfalls liegen die Unterlagen immer noch bei ihm. In der Verhandlung bezog der Mann dazu keine Stellung, zumindest keine positive. Richter Michael Eberle hielt es für sinnvoll, wenn der Bauer diesen Weg gehen und sich nach einer anderen Arbeit umschauen würde. Aus diesem Grund setzte er die Geldbuße für die Beleidigung vom April dieses Jahres auf lediglich 90 Tagessätze zu je 15 Euro fest. Und nicht auf 120 Tagessätze zu 15 Euro, was möglich gewesen wäre.
Der Grund: Der Landwirt gilt damit nach wie vor als nicht vorbestraft. Und würde sich bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz, so Eberle, leichter tun. Der Staatsanwalt und der Angeklagte waren mit dieser Regelung einverstanden.