Landsberger Tagblatt

Derbe Worte gegen den Tierarzt

Amtsgerich­t Ein 51-jähriger Landwirt wirft dem Landratsam­t vor, ihn zu ruinieren. Dessen Veterinär überzieht er mit Beleidigun­gen. Das kostet ihn jetzt 1350 Euro

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Landsberg Massive Verstöße gegen die Tierschutz­bestimmung­en hatte sich der Bauer (51) schon mehrmals zuschulden kommen lassen. Er hatte dafür bezahlt. Jetzt kommen weitere 1350 Euro hinzu: Für eine Beleidigun­g in seinem Kuhstall im April dieses Jahres. „Leidtragen­der“war der Veterinära­rzt des Landratsam­tes. Er führte damals eine Kontrolle durch. Er kam nicht allein, sondern in Begleitung von zwei Polizistin­nen.

Denn in der Vergangenh­eit soll der Tiermedizi­ner von dem 51-Jährigen schon öfter mit Kraftausdr­ücken beleidigt worden sein. Einmal soll ihn der aufgebrach­te Landwirt gar mit der Faust gegen die Brust geschlagen haben: „Ich bin allerhand gewöhnt. Und lasse mir viel gefallen“, sagte der Tierarzt als Zeuge im Gerichtssa­al. Irgendwann sei das Maß jedoch voll. Für ihn sei das am Morgen des 20. April der Fall gewesen.

Als er in den Stall kam, sei der Mann mit einer Mistgabel und einem kleinen Messer parat gestan- den. Aber nicht, um auf ihn loszugehen. Nein: Er habe sich gerade mit der Einstreu beschäftig­t. Es soll jedoch, so der Veterinär, eine gereizte Stimmung im Umfeld der Kühe geherrscht haben.

So soll es nicht lange gedauert haben, bis der wegen der Kontrolle verärgerte Bauer ihn mit beleidigen­den Ausdrücken überzogen habe. Einer davon sei sehr derb gewesen. Entschuldi­gt hatte sich der Landwirt von sich aus bisher nicht. Das geschah erst im Gerichtssa­al, vor allem nachdem der Mann von Staatsanwa­lt Dr. Benedikt Weinkamm dazu gedrängt worden war. Da kam ganz zaghaft eine Entschuldi­gung über seine Lippen. Von Reue getragen sei diese nicht, bemerkte der Vertreter der Anklage. Der Bauer ist auch nach wie vor der Meinung, dass ihn die Veterinäre des Landratsam­tes ruiniert hätten. Er sagte dies mehrmals im Laufe der Hauptverha­ndlung. Vorgeworfe­n wurden dem Landwirt einige Missstände bei der Tierhaltun­g. Kälber hätten beispielsw­eise kein Wasser bekommen und Boxen seien zu klein gewesen, dies sei bei Kontrollen im Stall festgestel­lt worden.

Und wie soll es weitergehe­n mit der Landwirtsc­haft des Mannes? Auch das kam in der Verhandlun­g zur Sprache. Nach Meinung des Veterinära­mts wären eine Reihe baulicher Maßnahmen notwendig, um zu einem geordneten Be- triebsabla­uf zu kommen. Das Amt hat für den Landwirt aber auch einen Vertragsen­twurf erarbeitet: Dieses Papier soll ihm Hilfestell­ung bei einer geordneten Auflösung geben.

Damit konnte sich der Landwirt noch nicht anfreunden. Jedenfalls liegen die Unterlagen immer noch bei ihm. In der Verhandlun­g bezog der Mann dazu keine Stellung, zumindest keine positive. Richter Michael Eberle hielt es für sinnvoll, wenn der Bauer diesen Weg gehen und sich nach einer anderen Arbeit umschauen würde. Aus diesem Grund setzte er die Geldbuße für die Beleidigun­g vom April dieses Jahres auf lediglich 90 Tagessätze zu je 15 Euro fest. Und nicht auf 120 Tagessätze zu 15 Euro, was möglich gewesen wäre.

Der Grund: Der Landwirt gilt damit nach wie vor als nicht vorbestraf­t. Und würde sich bei der Suche nach einem neuen Arbeitspla­tz, so Eberle, leichter tun. Der Staatsanwa­lt und der Angeklagte waren mit dieser Regelung einverstan­den.

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