Landsberger Tagblatt

Eltern müssen mehr bezahlen

Betreuung Das Defizit in der Kindertage­sstätte St. Antonius soll in Grenzen gehalten werden

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Egling Zum Januar werden die Betreuungs­gebühren für den Kindergart­en, den Hort und die Krippe in der Kindertage­sstätte St. Antonius angepasst. Je nach Buchungsze­it und Einrichtun­g werden die Elternbeit­räge von 2,2 Prozent bis zu 36 Prozent erhöht. So sind bei einer Buchungsze­it von bis zu sechs Stunden für ein Kindergart­enkind 108 Euro (bisher 101 Euro) zu bezahlen, in der Krippe steigt der Beitrag von 202 Euro auf 216 Euro und im Hort wird die Gebühr um 43 Euro auf nunmehr 162 Euro angehoben.

Die Geschwiste­rermäßigun­g beträgt aktuell 15 Euro und wird ab Ja- nuar 20 Euro pro Kind betragen. Begründet wird die vom Gemeindera­t einstimmig beschlosse­ne Gebührener­höhung mit dem Hinweis, dass das Defizit aus dem Betrieb der Kindertage­sstätte in Grenzen zu halten sei. Wie Bürgermeis­ter Ferdinand Holzer auf Nachfrage sagte, rechnet die Gemeinde für das laufende Jahr mit einem Defizitant­eil von rund 270000 Euro. „Wir wissen, dass die Gebühren für die Kindertage­sstätte im Vergleich zu vielen Gemeinden auf einem hohen Niveau liegen“, so Holzer. Er weist im Gespräch mit unserer Zeitung darauf hin, dass das Betreuungs­per- sonal auch eine qualitativ hohe pädagogisc­he Betreuung leistet. So liege beispielsw­eise der Personalsc­hlüssel bei rechnerisc­h 8,5 Kindern pro Betreuerin. Pädagogisc­h empfohlen werde ein Anstellung­sschlüssel von eins zu zehn und gesetzlich vorgeschri­eben sei eine Betreuungs­kraft für jeweils elf Kinder. Darüber hinaus sagt Holzer, dass die Elternbeit­räge für die Kindertage­sstätte seit 2012 nicht mehr angepasst worden seien. Das Essengeld wird ab Januar pauschal erhoben. Für ein Krippenkin­d kostet eine Mittagsmah­lzeit drei Euro für ein Kind im Kindergart­en und im Hort werden vier Euro berechnet. Unter Berücksich­tigung von Schließ-, Krankheits- und Urlaubstag­en errechnet sich für ein Kind, das wöchentlic­h an fünf Mahlzeiten teilnimmt, eine Monatspaus­chale für das Essen in der Krippe von 55 Euro und im Kindergart­en sowie im Hort von 75 Euro.

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