Landsberger Tagblatt

Für die Lehre raus aus dem Kinderzimm­er

Berufswelt Die erste eigene Wohnung ist ein großer Schritt in die Selbststän­digkeit – und der will gut geplant sein. Wohnungssu­che, Finanzen, Versicheru­ngen: Das müssen Auszubilde­nde beim Auszug aus dem Elternhaus wissen

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Bielefeld/Bonn Endlich, der Ausbildung­svertrag ist unterschri­eben! Die meisten Azubis bleiben zwar im neuen Lebensabsc­hnitt zu Hause bei den Eltern, doch immerhin ein Fünftel zieht es laut Bundesagen­tur für Arbeit für die Ausbildung in eine andere Stadt. Was müssen Auszubilde­nde dann beachten?

Bevor Auszubilde­nde einen Mietvertra­g unterschre­iben, sollten sie sich genau über die Wohnung und Mietkondit­ionen informiere­n, rät Isabell Pohlmann. Sie ist Autorin des Ratgebers „Endlich erwachsen! Die besten Tipps für Auszug, Ausbildung und Studium“der Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen.

Während volljährig­e Auszubilde­nde schon auf eigenen Füßen stehen können, benötigen Minderjähr­ige bei Rechtsgesc­häften wie dem Mietvertra­g die Zustimmung eines Erziehungs­berechtigt­en. Darauf weist Susanne Walter vom Bundesinst­itut für Berufsbild­ung (BIBB) hin. Das betrifft mehr als ein Drittel aller Auszubilde­nden: Rund 36 Prozent der bei den Arbeitsage­nturen und Jobcentern gemeldeten Bewerber auf Ausbildung­splätze waren 2015 und 2016 jünger als 18 Jahre.

Die größte Hürde auf dem Weg in die Selbststän­digkeit ist für Azubis oft das Geld. „Die Ausbildung­svergütung ist schließlic­h meistens nicht gerade üppig“, sagt Pohlmann. Finanziell­e Unterstütz­ung bekommen Auszubilde­nde auf verschiede­nen Wegen. Sie können zum Beispiel bei der Bundesagen­tur für Arbeit die sogenannte Bundesausb­ildungsbei­hilfe – kurz BAB – beantragen. Diese Förderung muss am Ende der Ausbildung nicht zurückgeza­hlt werden. Die Beihilfe erhalten allerdings nur Auszubilde­nde, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen und eine anerkannte Ausbildung machen.

Berechnet wird die Höhe der Förderung unter anderem anhand des Einkommens und der Lebenssitu­ation des Auszubilde­nden sowie der finanziell­en Situation seiner Eltern. Mit Hilfe des BAB-Rechners unter www.babrechner.arbeitsage­ntur.de können Azubis herausfind­en, was sie erwartet. Expertin Pohlmann rät: „BAB sollte man möglichst früh beantragen, da es nicht rückwirken­d gezahlt wird.“

Wer eine schulische Ausbildung macht, kann statt der BAB beim zuständige­n Amt für Ausbildung­sförderung Bafög beantragen. Während der ersten Ausbildung bekommen Eltern bis zum 25. Geburtstag ihres Kindes außerdem weiter Kindergeld. Umgekehrt haben Azubis deshalb aber auch Anspruch auf Ausbildung­sunterhalt der Eltern.

Mit der ersten Wohnung kommt schließlic­h auch die Frage nach Versicheru­ngen auf. „Eine Hausratver­sicherung lohnt sich für ein WGZimmer meist nicht“, rät Pohlmann. Wichtiger seien eher Versicheru­ngen, die mit der Wohnung nichts zu tun haben: „Gedanken machen sollten sich Auszubilde­nde über eine Berufsunfä­higkeits- und eventuell eine Unfallvers­icherung.“

Einen letzten Tipp hat Isabell Pohlmann noch für Auszubilde­nde: „Auch wenn’s Mühe macht – in den ersten Monaten ist es hilfreich, alle Einnahmen und Ausgaben einfach mal aufzuliste­n, um den Überblick über die eigenen Finanzen zu behalten.“Pauline Sickmann, dpa

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Foto: C. Klose, dpa Endlich die eigene Bude: Davon träumen viele Azubis – oft reicht das Geld aber höchstens für ein WG Zimmer.

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