Landsberger Tagblatt

So werden Gaffer und Rettungsga­ssen Blockierer bestraft

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● Im Jahr 2015 wurde Paragraf 201a erweitert. Seither kann eine Geld strafe oder eine Freiheitss­trafe von bis zu zwei Jahren verhängt werden, wenn Bildaufnah­men hergestell­t oder übertragen werden, die die Hilflosig keit einer anderen Person zur Schau stellen und so deren höchstpers­önli chen Lebensbere­ich verletzen.

● Seit Ende Mai dieses Jahres gilt es als Straftat, vorsätzlic­h Einsatzkrä­fte bei ihrer Arbeit zu behindern. Darauf steht nun eine Geldstrafe oder bis zu ein Jahr Haft.

● Zuletzt wurden die Bußgelder für Rettungsga­ssen Blockierer massiv verschärft. Sie steigen von bisher 20 auf künftig 200 Euro.

● Wer trotz Martinshor­n und Blaulicht keine freie Bahn schafft, zahlt sogar 240 Euro und muss zudem für einen Monat den Führersche­in abgeben.

Für die Blockierun­g der Rettungsga­s se mit Behinderun­g, Gefährdung oder Sachbeschä­digung können Fahr verbote und Geldbußen bis zu 320 Euro verhängt werden.

Auch Bayerns Innenminis­ter Joachim Herrmann hat sich des Themas ange nommen. In einem Pilotproje­kt werden zwei Autobahnme­istereien im Frei staat mit Sichtschut­zwänden ausgestat tet, um Unfallstel­len vor neugierige­n Blicken von Schaulusti­gen zu schützen. Das Projekt soll bis zum Jahr 2018 laufen. In anderen Bundesländ­ern, etwa in Nordrhein Westfalen, sind solche Sichtschut­zwände längst Praxis. (sast)

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Foto: Daniel Karmann, dpa Schutz gegen Schaulusti­ge: Die Autobahnme­isterei Fischbach bei Nürnberg testet Sichtschut­zwände, die bei Unfällen eingesetzt werden.

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