So werden Gaffer und Rettungsgassen Blockierer bestraft
● Im Jahr 2015 wurde Paragraf 201a erweitert. Seither kann eine Geld strafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren verhängt werden, wenn Bildaufnahmen hergestellt oder übertragen werden, die die Hilflosig keit einer anderen Person zur Schau stellen und so deren höchstpersönli chen Lebensbereich verletzen.
● Seit Ende Mai dieses Jahres gilt es als Straftat, vorsätzlich Einsatzkräfte bei ihrer Arbeit zu behindern. Darauf steht nun eine Geldstrafe oder bis zu ein Jahr Haft.
● Zuletzt wurden die Bußgelder für Rettungsgassen Blockierer massiv verschärft. Sie steigen von bisher 20 auf künftig 200 Euro.
● Wer trotz Martinshorn und Blaulicht keine freie Bahn schafft, zahlt sogar 240 Euro und muss zudem für einen Monat den Führerschein abgeben.
Für die Blockierung der Rettungsgas se mit Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung können Fahr verbote und Geldbußen bis zu 320 Euro verhängt werden.
Auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat sich des Themas ange nommen. In einem Pilotprojekt werden zwei Autobahnmeistereien im Frei staat mit Sichtschutzwänden ausgestat tet, um Unfallstellen vor neugierigen Blicken von Schaulustigen zu schützen. Das Projekt soll bis zum Jahr 2018 laufen. In anderen Bundesländern, etwa in Nordrhein Westfalen, sind solche Sichtschutzwände längst Praxis. (sast)