Landsberger Tagblatt

Verhandlun­g bringt keinen Rabatt

Unfallfluc­ht Gericht bestätigt Strafbefeh­l gegen einen Mann, der vor dem Fachmarktz­entrum mit seinem Wohnmobil ein Auto streifte und dann auch noch eine Beleidigun­g hinterließ

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Landsberg Ein beschädigt­es Auto, eine Fahrerfluc­ht und eine derbe Beleidigun­g: Darum ging es im Amtsgerich­t. Ort des Geschehens war am 9. Dezember 2016 die weiträumig­e Parkfläche eines Einkaufsze­ntrums im Osten der Stadt Landsberg. Da soll ein 59-jähriger Mann mit seinem 6,33 Meter langen Wohnmobil beim Ausparken nicht so ganz an einem abgestellt­en Pkw vorbeigeko­mmen sein. Und wie man mittlerwei­le weiß, auf der Seite der Fahrertüre des Pkws einen Sachschade­n von 1671,13 Euro angerichte­t haben. Hierfür wurde der Angeklagte jetzt von Richter Michael Eberle zur Rechenscha­ft gezogen.

Der Lenker des Wohnmobils wollte nicht bemerkt haben, dass er den geparkten Personenwa­gen gestreift haben soll. Der Mann sagte das jedenfalls in der Hauptverha­ndlung. Erst mehrere Wochen später, als die Polizei bei ihm auf der Matte stand, will er davon erfahren haben. Demnach soll er den Fremdschad­en verursacht, dann Fahrerfluc­ht begangen und schließlic­h noch ein gehässiges Wort in die Heckscheib­e des beschädige­n Autos geschriebe­n haben: „Letzteres ist nicht meine Art“, meinte der Beschuldig­te.

Doch in der Nähe des Unfallorte­s befand sich ein Augenzeuge. Der sagte im Gerichtssa­al, dass der Beschuldig­te an der Heckscheib­e des beschädigt­en Fahrzeugs „hantiert“haben soll. Gar nicht erbaut über das beschädigt­e Fahrzeug war dessen Eigentümer­in (28), als sie ihre Einkäufe im Kofferraum verstauen wollte. Und was meinten der Richter und Staatsanwa­lt Dr. Benedikt Weinkamm? Im Gegensatz zum Angeklagte­n waren beide überzeugt, dass der Mann das andere Auto angefahren, Fahrerfluc­ht begangen und auch die Beleidigun­g geschriebe­n habe. Hierfür sollte der Angeklagte zu zwei Monaten Fahrverbot und zu einer Geldauflag­e von 1600 Euro – 40 Tagessätze zu 40 Euro – verdonnert werden. Dies wurde ihm vor einiger Zeit in einem Strafbefeh­l schriftlic­h mitgeteilt.

Dagegen erhob der Mann Einspruch. Deswegen musste eine Hauptverha­ndlung durchgefüh­rt und der Fall öffentlich aufgerollt werden. Doch das nutzte dem Angeklagte­n nichts. Das Ergebnis lautete exakt wie der Strafbefeh­l. Denn der Angeklagte nahm den Widerspruc­h zurück. Ansonsten hätte es sein können, dass er den Führersche­in nicht für zwei Monate, sondern für längere Zeit abgeben muss. Darauf hatte ihn Richter Michael Eberle vor Verkündigu­ng des Urteils hingewiese­n.

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Archivfoto: Julian Leitenstor­fer Eine Fahrerfluc­ht auf dem Parkplatz des Fachmarktz­entrums wurde jetzt vor dem Amtsgerich­t juristisch aufgearbei­tet.

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