Verhandlung bringt keinen Rabatt
Unfallflucht Gericht bestätigt Strafbefehl gegen einen Mann, der vor dem Fachmarktzentrum mit seinem Wohnmobil ein Auto streifte und dann auch noch eine Beleidigung hinterließ
Landsberg Ein beschädigtes Auto, eine Fahrerflucht und eine derbe Beleidigung: Darum ging es im Amtsgericht. Ort des Geschehens war am 9. Dezember 2016 die weiträumige Parkfläche eines Einkaufszentrums im Osten der Stadt Landsberg. Da soll ein 59-jähriger Mann mit seinem 6,33 Meter langen Wohnmobil beim Ausparken nicht so ganz an einem abgestellten Pkw vorbeigekommen sein. Und wie man mittlerweile weiß, auf der Seite der Fahrertüre des Pkws einen Sachschaden von 1671,13 Euro angerichtet haben. Hierfür wurde der Angeklagte jetzt von Richter Michael Eberle zur Rechenschaft gezogen.
Der Lenker des Wohnmobils wollte nicht bemerkt haben, dass er den geparkten Personenwagen gestreift haben soll. Der Mann sagte das jedenfalls in der Hauptverhandlung. Erst mehrere Wochen später, als die Polizei bei ihm auf der Matte stand, will er davon erfahren haben. Demnach soll er den Fremdschaden verursacht, dann Fahrerflucht begangen und schließlich noch ein gehässiges Wort in die Heckscheibe des beschädigen Autos geschrieben haben: „Letzteres ist nicht meine Art“, meinte der Beschuldigte.
Doch in der Nähe des Unfallortes befand sich ein Augenzeuge. Der sagte im Gerichtssaal, dass der Beschuldigte an der Heckscheibe des beschädigten Fahrzeugs „hantiert“haben soll. Gar nicht erbaut über das beschädigte Fahrzeug war dessen Eigentümerin (28), als sie ihre Einkäufe im Kofferraum verstauen wollte. Und was meinten der Richter und Staatsanwalt Dr. Benedikt Weinkamm? Im Gegensatz zum Angeklagten waren beide überzeugt, dass der Mann das andere Auto angefahren, Fahrerflucht begangen und auch die Beleidigung geschrieben habe. Hierfür sollte der Angeklagte zu zwei Monaten Fahrverbot und zu einer Geldauflage von 1600 Euro – 40 Tagessätze zu 40 Euro – verdonnert werden. Dies wurde ihm vor einiger Zeit in einem Strafbefehl schriftlich mitgeteilt.
Dagegen erhob der Mann Einspruch. Deswegen musste eine Hauptverhandlung durchgeführt und der Fall öffentlich aufgerollt werden. Doch das nutzte dem Angeklagten nichts. Das Ergebnis lautete exakt wie der Strafbefehl. Denn der Angeklagte nahm den Widerspruch zurück. Ansonsten hätte es sein können, dass er den Führerschein nicht für zwei Monate, sondern für längere Zeit abgeben muss. Darauf hatte ihn Richter Michael Eberle vor Verkündigung des Urteils hingewiesen.