Kein Platz für Mutterkühe?
Viehhaltung Ein Nebenerwerbslandwirt möchte in Eching eine Liegehalle bauen. Das Landratsamt stimmt dem Betrieb unter Auflagen zu. Die Gemeinde bleibt bei ihrem Nein
Eching Eine Liegehalle zur Mutterkuhhaltung will ein Nebenerwerbslandwirt auf einem etwa 3500 Quadratmeter großen Grundstück am Schwalbenweg in Eching bauen. Weil die Wiese im Außenbereich liegt, musste er aber eine Privilegierung nachweisen. Diese liegt nun vor. Und dennoch wollte der Gemeinderat sein Einvernehmen für das Projekt nicht erteilen.
Das Baugesuch war im Frühjahr im Gemeinderat mit großer Mehrheit abgelehnt worden. Das Landratsamt sah nun als übergeordnete Behörde das Bauvorhaben als privilegiert an und fand, dass öffentliche Belange nicht entgegenstehen würden. Aber dem Nebenerwerbslandwirt wurden von den Behörden einige Auflagen gemacht, da die Wohnbebauung an der engsten Stelle nur 50 Meter weit vom geplanten Stall weg ist. Die offene Liegehalle darf nur nach Südwesten hin offen bleiben, zur Nachtzeit müssen Türen und Fenster geschlossen sein.
Im landwirtschaftlichen Betrieb muss zudem, um Geruchsbelästigung der Anwohner zu vermeiden, mit der „größtmöglichen Sauber- keit“gearbeitet werden. Bei Lärm, der von Vieh ausgeht – Anwohner hatten im Frühjahr unter anderem über eine Lärmbelästigung durch kalbende und muhende Kühe geklagt –, könne die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm jedoch nicht herangezogen werden. Der maximal mögliche Rinderbestand wurde auf 33 Großvieheinheiten beschränkt. Eine Großvieheinheit entspricht 500 Kilogramm. So viel wiegt etwa ein ausgewachsenes Rind.
Derzeit hält der Landwirt laut Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Mutterkühe, Jungtiere sowie Mastrinder und züchtet die Rasse Pinzgauer. Das Fleisch werde in der Hauptsache direkt vermarket. Das Amt sieht in seiner Stellungnahme, die Bürgermeister Siegfried Luge vortrug, den seit 2014 bestehenden Nebenerwerbsbetrieb als privilegiert und langfristig einen geeigneten Stall als sinnvoll an.
Laut dem vorliegenden Bauantrag soll die mobile Zelthalle durch eine Liegehalle von 30 Metern Länge und elf Metern Breite ersetzt werden. Für die nahe Wohnbebauung am Fasanenweg gelten bei privilegierten landwirtschaftlichen Bauvorhaben auch nicht mehr die Vorgaben als reines Wohngebiet, sondern die Vorgaben für ein Misch- oder Dorfgebiet, so die Behörden.
Als Problem sieht Bürgermeister Luge unter anderem, dass der Landwirt laut Aufstellung des Landwirtschaftsamts kaum eigene Wiesen und Weiden habe und nur wenige Flächen durch einen langfristigen Pachtvertrag gesichert seien. Auch die eingeengte Lage der Hofstelle durch das angrenzende Landschaftsschutzgebiet in Seenähe und das benachbarte Wohngebiet wurde bereits im Frühjahr angesprochen.
Der Gemeinderat erarbeitete deshalb ein alternatives Angebot für den Landwirt, bei dem dieser an anderer Stelle in Eching Grund für eine Hofstelle mit 2,5 Hektar Wiese langfristig pachten könne. Leider sei der Bauwerber nicht zu einem Gespräch bereit gewesen, sagte der Bürgermeister. Die Unterlagen gingen inzwischen an den Rechtsbeistand des Landwirts. Auch die Gemeinde habe sich inzwischen anwaltlich beraten lassen. Luge machte deutlich, dass die Gemeinde im Bedarfsfall den Klageweg gehen würde.
Josef Spicker wies auf die Probleme mit den Nachbarn am Standort Schwalbenweg hin. „Da braucht nur eine Lache am Boden stehen oder ein Fenster nicht zugemacht worden sein“, führte er als Beispiele an. Weniger Ärger mit den Nachbarn würde es für den Landwirt beim Vorschlag der Gemeinde geben. Die als Gegenargument vom gemeindlichen Anwalt angeführten verstreut liegenden Wiesen ließ Martin Wieser nicht gelten, denn in der modernen Landwirtschaft sei es inzwischen normal, dass Wiesen 40 Kilometer entfernt vom Hof liegen.
Es geht um die „dauerhafte Nachhaltigkeit“, meinte dagegen Bürgermeister Luge. Er fürchtet, dass die Liegehalle in ein paar Jahren anderweitig genutzt wird. Der Landwirt habe sich noch nicht zu dem Angebot der Gemeinde geäußert, das weiterhin offeriert werde, sagte der Bürgermeister. Mit zwei zu sieben Stimmen wurde das Einvernehmen für die Liegehalle zur Mutterkuhhaltung nicht erteilt. Das Landratsamt kann das Einvernehmen der Gemeinde ersetzen, dann bleibt der Gemeinde der Klageweg, um den Bau der Liegehalle weiterhin zu verhindern.