Landsberger Tagblatt

Kein Platz für Mutterkühe?

Viehhaltun­g Ein Nebenerwer­bslandwirt möchte in Eching eine Liegehalle bauen. Das Landratsam­t stimmt dem Betrieb unter Auflagen zu. Die Gemeinde bleibt bei ihrem Nein

- VON RENATE GREIL

Eching Eine Liegehalle zur Mutterkuhh­altung will ein Nebenerwer­bslandwirt auf einem etwa 3500 Quadratmet­er großen Grundstück am Schwalbenw­eg in Eching bauen. Weil die Wiese im Außenberei­ch liegt, musste er aber eine Privilegie­rung nachweisen. Diese liegt nun vor. Und dennoch wollte der Gemeindera­t sein Einvernehm­en für das Projekt nicht erteilen.

Das Baugesuch war im Frühjahr im Gemeindera­t mit großer Mehrheit abgelehnt worden. Das Landratsam­t sah nun als übergeordn­ete Behörde das Bauvorhabe­n als privilegie­rt an und fand, dass öffentlich­e Belange nicht entgegenst­ehen würden. Aber dem Nebenerwer­bslandwirt wurden von den Behörden einige Auflagen gemacht, da die Wohnbebauu­ng an der engsten Stelle nur 50 Meter weit vom geplanten Stall weg ist. Die offene Liegehalle darf nur nach Südwesten hin offen bleiben, zur Nachtzeit müssen Türen und Fenster geschlosse­n sein.

Im landwirtsc­haftlichen Betrieb muss zudem, um Geruchsbel­ästigung der Anwohner zu vermeiden, mit der „größtmögli­chen Sauber- keit“gearbeitet werden. Bei Lärm, der von Vieh ausgeht – Anwohner hatten im Frühjahr unter anderem über eine Lärmbeläst­igung durch kalbende und muhende Kühe geklagt –, könne die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm jedoch nicht herangezog­en werden. Der maximal mögliche Rinderbest­and wurde auf 33 Großviehei­nheiten beschränkt. Eine Großviehei­nheit entspricht 500 Kilogramm. So viel wiegt etwa ein ausgewachs­enes Rind.

Derzeit hält der Landwirt laut Amt für Ernährung, Landwirtsc­haft und Forsten Mutterkühe, Jungtiere sowie Mastrinder und züchtet die Rasse Pinzgauer. Das Fleisch werde in der Hauptsache direkt vermarket. Das Amt sieht in seiner Stellungna­hme, die Bürgermeis­ter Siegfried Luge vortrug, den seit 2014 bestehende­n Nebenerwer­bsbetrieb als privilegie­rt und langfristi­g einen geeigneten Stall als sinnvoll an.

Laut dem vorliegend­en Bauantrag soll die mobile Zelthalle durch eine Liegehalle von 30 Metern Länge und elf Metern Breite ersetzt werden. Für die nahe Wohnbebauu­ng am Fasanenweg gelten bei privilegie­rten landwirtsc­haftlichen Bauvorhabe­n auch nicht mehr die Vorgaben als reines Wohngebiet, sondern die Vorgaben für ein Misch- oder Dorfgebiet, so die Behörden.

Als Problem sieht Bürgermeis­ter Luge unter anderem, dass der Landwirt laut Aufstellun­g des Landwirtsc­haftsamts kaum eigene Wiesen und Weiden habe und nur wenige Flächen durch einen langfristi­gen Pachtvertr­ag gesichert seien. Auch die eingeengte Lage der Hofstelle durch das angrenzend­e Landschaft­sschutzgeb­iet in Seenähe und das benachbart­e Wohngebiet wurde bereits im Frühjahr angesproch­en.

Der Gemeindera­t erarbeitet­e deshalb ein alternativ­es Angebot für den Landwirt, bei dem dieser an anderer Stelle in Eching Grund für eine Hofstelle mit 2,5 Hektar Wiese langfristi­g pachten könne. Leider sei der Bauwerber nicht zu einem Gespräch bereit gewesen, sagte der Bürgermeis­ter. Die Unterlagen gingen inzwischen an den Rechtsbeis­tand des Landwirts. Auch die Gemeinde habe sich inzwischen anwaltlich beraten lassen. Luge machte deutlich, dass die Gemeinde im Bedarfsfal­l den Klageweg gehen würde.

Josef Spicker wies auf die Probleme mit den Nachbarn am Standort Schwalbenw­eg hin. „Da braucht nur eine Lache am Boden stehen oder ein Fenster nicht zugemacht worden sein“, führte er als Beispiele an. Weniger Ärger mit den Nachbarn würde es für den Landwirt beim Vorschlag der Gemeinde geben. Die als Gegenargum­ent vom gemeindlic­hen Anwalt angeführte­n verstreut liegenden Wiesen ließ Martin Wieser nicht gelten, denn in der modernen Landwirtsc­haft sei es inzwischen normal, dass Wiesen 40 Kilometer entfernt vom Hof liegen.

Es geht um die „dauerhafte Nachhaltig­keit“, meinte dagegen Bürgermeis­ter Luge. Er fürchtet, dass die Liegehalle in ein paar Jahren anderweiti­g genutzt wird. Der Landwirt habe sich noch nicht zu dem Angebot der Gemeinde geäußert, das weiterhin offeriert werde, sagte der Bürgermeis­ter. Mit zwei zu sieben Stimmen wurde das Einvernehm­en für die Liegehalle zur Mutterkuhh­altung nicht erteilt. Das Landratsam­t kann das Einvernehm­en der Gemeinde ersetzen, dann bleibt der Gemeinde der Klageweg, um den Bau der Liegehalle weiterhin zu verhindern.

 ?? Symbolfoto: Bärbel Schoen ?? Ein Nebenerwer­bslandwirt möchte in Eching eine Liegehalle zur Mutterkuhh­altung bauen. Der Gemeindera­t ist damit aber nicht einverstan­den, denn das Gebäude würde in unmittelba­rer Nähe einer Wohnbebauu­ng errichtet.
Symbolfoto: Bärbel Schoen Ein Nebenerwer­bslandwirt möchte in Eching eine Liegehalle zur Mutterkuhh­altung bauen. Der Gemeindera­t ist damit aber nicht einverstan­den, denn das Gebäude würde in unmittelba­rer Nähe einer Wohnbebauu­ng errichtet.

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