Landsberger Tagblatt

Selbststän­dig oder nicht?

Amtsgerich­t Verfahren gegen Firma wird gegen 20 000 Euro eingestell­t

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Landsberg Ein Unternehme­n aus dem Landkreis soll einen Mann (50) bei der Zusammenar­beit als eigenständ­igen Dienstleis­ter gesehen und deshalb über zwei Jahre keine Sozialvers­icherungsb­eiträge für ihn abgeführt haben. Für die Deutsche Rentenvers­icherung Bund, die durch eine anonyme Anzeige auf den Plan gerufen wurde, war ein solches Verhalten der Firma nicht in Ordnung. Die Sache beschäftig­te jetzt das Amtsgerich­t.

Die Firma soll eine Scheinselb­stständigk­eit vorgetäusc­ht und sich in 18 Fällen durch das Vorenthalt­en und Veruntreue­n von Arbeitsent­gelt in Höhe von 38208,53 Euro strafbar gemacht haben. Diese Summe kommt nach der Hauptverha­ndlung binnen sechs Monaten auf den Betrieb zu. Richter Michael Eberle stellte das Verfahren gegen mehrere Geldauflag­en ein. So muss der Schaden wiedergutg­emacht werden. Darüber hinaus sind innerhalb von drei Monaten 10 000 Euro an den Bayerische­n Landesverb­and der Gefangenen­fürsorge zu bezahlen. Weitere 10 000 Euro sind im nächsten halben Jahr an die Drogenhilf­e Schwaben zu überweisen.

Mehrere Kriterien haben Richter Eberle den Weg zur Einstellun­g des Verfahrens gewiesen. So sollen bei einer Durchsuchu­ng der Geschäftsr­äume unter anderem Abrechnung­en und Stundenzet­tel gefunden worden sein, die den Verdacht auf eine Scheinselb­stständigk­eit bestärkt hätten. Die Rentenvers­icherung beauftragt­e daraufhin das Hauptzolla­mt Rosenheim mit einer Durchsuchu­ng. Die zuständige Sachbearbe­iterin befand sich unter den Zeugen im Gerichtssa­al, ebenso der 50-Jährige, um dessen mutmaßlich­e Scheinselb­stständigk­eit es ging. Die persönlich­e Abhängigke­it von „nur“einem Arbeitgebe­r und die weisungsge­bundene Tätigkeit des Auftraggeb­ers waren bei dieser Frage von elementare­r Bedeutung.

Der 50-Jährige räumte die „Scheinselb­stständigk­eit“nicht ein, konnte sie aber auch nicht entkräften, zumindest nicht gegenüber dem Richter. Eberle nahm ihm nicht ab, dass er selbststän­dig gewesen und dem Unternehme­n nur aushilfswe­ise und nur auf Rechnung zur Verfügung gestanden sei. In das gleiche Horn wie der 50-Jährige stieß die Chefin (63) der Firma: „Ich war überzeugt, dass der Mann vorwiegend als Selbststän­diger tätig ist“, sagte sie. Weiter führte sie aus, dass er in den vergangene­n Jahren für die Firma kleinere Aufträge erledigt habe. Damit konnte sie weder den Richter noch Staatsanwa­lt Dr. Benedikt Weinkamm überzeugen. Der hegte keinen Zweifel, dass der Mann einer abhängigen Beschäftig­ung nachgegang­en sein soll. Ihm war wie Eberle bekannt, dass das Unternehme­n wegen eines ähnlich gelagerten Falls in der Vergangenh­eit schon einmal 8000 Euro bezahlen musste. Der Verteidige­r der Angeklagte­n, Rechtsanwa­lt Hans-Peter Lindlbauer, sah die Sachlage nicht so eindeutig. Er sprach von einer Reihe kleiner Indizien, die in die eine oder andere Richtung ausgelegt werden könnten. Zuletzt zeigten sich Anwalt und Mandantin mit der Einstellun­g des Verfahrens einverstan­den.

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