Selbstständig oder nicht?
Amtsgericht Verfahren gegen Firma wird gegen 20 000 Euro eingestellt
Landsberg Ein Unternehmen aus dem Landkreis soll einen Mann (50) bei der Zusammenarbeit als eigenständigen Dienstleister gesehen und deshalb über zwei Jahre keine Sozialversicherungsbeiträge für ihn abgeführt haben. Für die Deutsche Rentenversicherung Bund, die durch eine anonyme Anzeige auf den Plan gerufen wurde, war ein solches Verhalten der Firma nicht in Ordnung. Die Sache beschäftigte jetzt das Amtsgericht.
Die Firma soll eine Scheinselbstständigkeit vorgetäuscht und sich in 18 Fällen durch das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in Höhe von 38208,53 Euro strafbar gemacht haben. Diese Summe kommt nach der Hauptverhandlung binnen sechs Monaten auf den Betrieb zu. Richter Michael Eberle stellte das Verfahren gegen mehrere Geldauflagen ein. So muss der Schaden wiedergutgemacht werden. Darüber hinaus sind innerhalb von drei Monaten 10 000 Euro an den Bayerischen Landesverband der Gefangenenfürsorge zu bezahlen. Weitere 10 000 Euro sind im nächsten halben Jahr an die Drogenhilfe Schwaben zu überweisen.
Mehrere Kriterien haben Richter Eberle den Weg zur Einstellung des Verfahrens gewiesen. So sollen bei einer Durchsuchung der Geschäftsräume unter anderem Abrechnungen und Stundenzettel gefunden worden sein, die den Verdacht auf eine Scheinselbstständigkeit bestärkt hätten. Die Rentenversicherung beauftragte daraufhin das Hauptzollamt Rosenheim mit einer Durchsuchung. Die zuständige Sachbearbeiterin befand sich unter den Zeugen im Gerichtssaal, ebenso der 50-Jährige, um dessen mutmaßliche Scheinselbstständigkeit es ging. Die persönliche Abhängigkeit von „nur“einem Arbeitgeber und die weisungsgebundene Tätigkeit des Auftraggebers waren bei dieser Frage von elementarer Bedeutung.
Der 50-Jährige räumte die „Scheinselbstständigkeit“nicht ein, konnte sie aber auch nicht entkräften, zumindest nicht gegenüber dem Richter. Eberle nahm ihm nicht ab, dass er selbstständig gewesen und dem Unternehmen nur aushilfsweise und nur auf Rechnung zur Verfügung gestanden sei. In das gleiche Horn wie der 50-Jährige stieß die Chefin (63) der Firma: „Ich war überzeugt, dass der Mann vorwiegend als Selbstständiger tätig ist“, sagte sie. Weiter führte sie aus, dass er in den vergangenen Jahren für die Firma kleinere Aufträge erledigt habe. Damit konnte sie weder den Richter noch Staatsanwalt Dr. Benedikt Weinkamm überzeugen. Der hegte keinen Zweifel, dass der Mann einer abhängigen Beschäftigung nachgegangen sein soll. Ihm war wie Eberle bekannt, dass das Unternehmen wegen eines ähnlich gelagerten Falls in der Vergangenheit schon einmal 8000 Euro bezahlen musste. Der Verteidiger der Angeklagten, Rechtsanwalt Hans-Peter Lindlbauer, sah die Sachlage nicht so eindeutig. Er sprach von einer Reihe kleiner Indizien, die in die eine oder andere Richtung ausgelegt werden könnten. Zuletzt zeigten sich Anwalt und Mandantin mit der Einstellung des Verfahrens einverstanden.