Vordach ist kein Hindernis
Gemeinderat stimmt zwei Bauanträgen zu
Thaining Über Bauanträge für zwei nebeneinander liegende Grundstücke im Gewerbegebiet Am Heßlaberg hat der Gemeinderat Thaining in seiner jüngsten Sitzung beraten.
Im Frühjahr hatte die Gemeinde das Landratsamt beauftragt, die Größe der Betriebsleiterwohnung auf beiden Arealen zu überprüfen. Je Unternehmen sei eine Wohnung genehmigungsfähig. Laut Bebauungsplan muss ihre Größe der gewerblichen Nutzung untergeordnet sein. Letzteres bestätigte das Landratsamt in beiden Fällen.
Für das erste Grundstück lag ein Änderungsantrag zur Genehmigung einer Lagerhalle vor, da die Baugrenze durch ein Vordach nach Norden überschritten wird. Die Baugenehmigungsbehörde befand dies für vertretbar, erteilte die Befreiung vom Bebauungsplan und gab auch für die Wohnung grünes Licht. Der Gemeinderat schloss sich dem einstimmig an.
Dem Bauantrag für das zweite Grundstück, auf dem an eine bestehende Gewerbehalle ein Bereich angebaut werden soll, der als Büro, Sozialraum oder Wohnung genutzt werden kann, stimmte der Gemeinderat mit fünf zu drei Stimmen zu. Auch in diesem Fall hatte das Landratsamt die Freigabe für ein Vordach erteilt, das die Baugrenze überschreitet. Einige Räte äußerten Bedenken, da beide Areale denselben Besitzer haben, die Bauanträge jedoch von zwei Personen gestellt wurden, und stimmten deshalb gegen die Genehmigung.
● Grünstreifen Ein weiteres Thema der Sitzung war der Grünstreifen südlich des Baugebiets Süd. Er soll mit Bäumen und Sträuchern bepflanzt werden. Der Gemeinderat stimmte einem Angebot einer Firma aus Dettenschwang zu, die für die Pflanzen und die Pflanzarbeiten Kosten in Höhe von rund 1800 Euro veranschlagt.