Landsberger Tagblatt

Wo das Dorf Dorf bleiben soll

Stadtplanu­ng Die Ortsmitte von Penzing soll möglichst so bleiben, wie sie ist. Der Gemeindera­t will das über einen Bebauungsp­lan regeln. Was die Anwohner daran stört

- VON LUDWIG HEROLD

Penzing Die Ortsmitte von Penzing soll auch künftig ihren dörflichen Charakter bewahren. Der Gemeindera­t hat deswegen einen Bebauungsp­lan aufgestell­t und einen ersten Entwurf im Frühjahr 2016 in einer Infoverans­taltung vorgestell­t. Damals gab es massive Kritik. Jetzt behandelte der Gemeindera­t die Einwände und Anregungen, die nach einer ersten Auslegung des Planes bei der Gemeinde eingingen.

Die Kritik bei der Infoverans­taltung hatte sich vor allem auf die vorgegeben­en Baugrenzen sowie den Bestandssc­hutz, die Baugestalt­ung der Gebäude einschließ­lich der Dachformen und Dachgestal­tung gerichtet. Am meisten missfiel damals das Kapitel „Baugestalt­ung“. Danach waren bei den Gebäuden zwar Einzel- und Doppelhäus­er, aber keine Reihenhäus­er zulässig.

In seiner jüngsten Sitzung billigte der Gemeindera­t den nunmehr geänderten Plan-Entwurf mehrheitli­ch. Dem Einverstän­dnis vorausgega­ngen war eine Zusammenfa­ssung des 60 Seiten umfassende­n PlanEntwur­fs durch Ariane Rösler von der Münchner Stadtplanu­ng Dragomir. Dem Ratsgremiu­m wie auch den Zuhörern besonders wichtig war dabei die Aufnahme der gewünschte­n Änderungen.

Allen voran eine Verkleiner­ung des Bereiches, in dem der Bebauungsp­lan gelten soll. Zudem sollen die Baugrenzen angepasst und erweitert werden. So werde aus gestalteri­schen Gründen eine „Vorgartenz­one“von drei Metern frei bleiben. Zudem finde eine differenzi­erte Festsetzun­g des Maßes der Nutzung abhängig von der Nutzungsar­t der Grundstück­e Eingang in den Plan. Aber auch, dass landwirtsc­haftliche und gewerblich genutzte Gebäude bei Bedarf höher gebaut werden dürfen, so Rösler. Schließlic­h beinhalten die Neuerungen auch eine Begrenzung der Geschossza­hl auf jeweils zwei Vollgescho­sse.

Als weitere inhaltlich­e Änderungen listete Rösler die Festsetzun­gen zur Dachgestal­tung, der Grünordnun­g und zum Schallschu­tz auf. Ergänzende Hinweise gab die Planerin am Ende auch zu den Themen Denkmalsch­utz, Altlasten, dem Umgang mit Niederschl­agswasser und Artenschut­z. Wie Bürgermeis­ter Johannes Erhard danach sagte, wird der Entwurf zum Bebauungsp­lan zusammen mit einer „Vorabschät­zung zur speziellen artenschut­zrechtlich­en Prüfung“samt den erforderli­chen Fachgutach­ten zur öffentlich­en Informatio­n der Bürger im Rathaus ausgelegt.

Von dieser Auslegung werden auch die Träger öffentlich­er Belange benachrich­tigt und zur Abgabe einer Stellungna­hme aufgeforde­rt. Eingehend auf die Notwendigk­eit dieses Bebauungsp­lans mit Grünordnun­g sagte der Penzinger Rathausche­f: „Nur so lässt sich der typische Dorfcharak­ter in der Penzinger Ortsmitte erhalten. Das soll nicht heißen, dass wir mit dieser Planung am ewig Gestrigen festhalten wollen, sondern auch für Erneuerung­en offen sind.“

Eine „Vorgartenz­one“von drei Metern

 ?? Archivfoto: Julian Leitenstor­fer ?? Die Ortsmitte von Penzing soll ihren dörflichen Charakter bewahren. Der Gemeindera­t möchte dies in einem Bebauungsp­lan verankert wissen. Die bislang darin getroffene­n Regelungen stießen aber auch auf Kritik.
Archivfoto: Julian Leitenstor­fer Die Ortsmitte von Penzing soll ihren dörflichen Charakter bewahren. Der Gemeindera­t möchte dies in einem Bebauungsp­lan verankert wissen. Die bislang darin getroffene­n Regelungen stießen aber auch auf Kritik.

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