Wo das Dorf Dorf bleiben soll
Stadtplanung Die Ortsmitte von Penzing soll möglichst so bleiben, wie sie ist. Der Gemeinderat will das über einen Bebauungsplan regeln. Was die Anwohner daran stört
Penzing Die Ortsmitte von Penzing soll auch künftig ihren dörflichen Charakter bewahren. Der Gemeinderat hat deswegen einen Bebauungsplan aufgestellt und einen ersten Entwurf im Frühjahr 2016 in einer Infoveranstaltung vorgestellt. Damals gab es massive Kritik. Jetzt behandelte der Gemeinderat die Einwände und Anregungen, die nach einer ersten Auslegung des Planes bei der Gemeinde eingingen.
Die Kritik bei der Infoveranstaltung hatte sich vor allem auf die vorgegebenen Baugrenzen sowie den Bestandsschutz, die Baugestaltung der Gebäude einschließlich der Dachformen und Dachgestaltung gerichtet. Am meisten missfiel damals das Kapitel „Baugestaltung“. Danach waren bei den Gebäuden zwar Einzel- und Doppelhäuser, aber keine Reihenhäuser zulässig.
In seiner jüngsten Sitzung billigte der Gemeinderat den nunmehr geänderten Plan-Entwurf mehrheitlich. Dem Einverständnis vorausgegangen war eine Zusammenfassung des 60 Seiten umfassenden PlanEntwurfs durch Ariane Rösler von der Münchner Stadtplanung Dragomir. Dem Ratsgremium wie auch den Zuhörern besonders wichtig war dabei die Aufnahme der gewünschten Änderungen.
Allen voran eine Verkleinerung des Bereiches, in dem der Bebauungsplan gelten soll. Zudem sollen die Baugrenzen angepasst und erweitert werden. So werde aus gestalterischen Gründen eine „Vorgartenzone“von drei Metern frei bleiben. Zudem finde eine differenzierte Festsetzung des Maßes der Nutzung abhängig von der Nutzungsart der Grundstücke Eingang in den Plan. Aber auch, dass landwirtschaftliche und gewerblich genutzte Gebäude bei Bedarf höher gebaut werden dürfen, so Rösler. Schließlich beinhalten die Neuerungen auch eine Begrenzung der Geschosszahl auf jeweils zwei Vollgeschosse.
Als weitere inhaltliche Änderungen listete Rösler die Festsetzungen zur Dachgestaltung, der Grünordnung und zum Schallschutz auf. Ergänzende Hinweise gab die Planerin am Ende auch zu den Themen Denkmalschutz, Altlasten, dem Umgang mit Niederschlagswasser und Artenschutz. Wie Bürgermeister Johannes Erhard danach sagte, wird der Entwurf zum Bebauungsplan zusammen mit einer „Vorabschätzung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung“samt den erforderlichen Fachgutachten zur öffentlichen Information der Bürger im Rathaus ausgelegt.
Von dieser Auslegung werden auch die Träger öffentlicher Belange benachrichtigt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Eingehend auf die Notwendigkeit dieses Bebauungsplans mit Grünordnung sagte der Penzinger Rathauschef: „Nur so lässt sich der typische Dorfcharakter in der Penzinger Ortsmitte erhalten. Das soll nicht heißen, dass wir mit dieser Planung am ewig Gestrigen festhalten wollen, sondern auch für Erneuerungen offen sind.“
Eine „Vorgartenzone“von drei Metern