Landsberger Tagblatt

Kinderporn­os auf dem Notebook

Prozess Der Angeklagte spricht von einer Sucht. Jetzt soll ihm eine Therapie weiterhelf­en

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Landsberg Über 180 kinderporn­ografische Bilder und ein sechs Minuten langes Video, das den sexuellen Missbrauch eines fast 14-jährigen Buben zeigt, hat die Kriminalpo­lizei Fürstenfel­dbruck im September 2015 in der Wohnung eines 47 Jahre alten Mannes aus einer Gemeinde im nördlichen Landkreis gefunden. Er soll Bilder auch an andere weitergege­ben haben. Die ihm zur Last gelegten Taten räumte der Mann jetzt in der Verhandlun­g vor dem Amtsgerich­t in Landsberg ohne Wenn und Aber ein. Doch warum hat er dies vielen Mädchen und Buben angetan?

„Das ist die Sucht“, meinte der Mann sehr zögerlich und kaum hörbar vor Gericht. Sein sexuelles Verhalten bezeichnet­e er als „normal“– er sei nicht schwul. Er habe manchmal darüber nachgedach­t, sich aber nicht geoutet. Sexuelle Handlungen an Kindern würde er niemals begehen, versichert­e der 47-Jährige. Amtsrichte­r Michael Eberle verurteilt­e ihn zu einem Jahr und acht Monaten Haft. Die wird aber für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil wurde angenommen, ist also bereits rechtskräf­tig.

Wie war die Polizei dem Mann, der 2007 wegen ähnlicher Vergehen 4500 Euro auf den Tisch blättern musste, auf die Spur gekommen? „Weil die internatio­nale Zusammenar­beit funktionie­rt“, sagte der Richter. Ein erster Hinweis kam wohl aus den USA. Von einer Ermittlung­sbehörde, die Internet-Zugriffe auf Kinderporn­o-Seiten hat. Unter den Nutzern sollen sich mehrere Deutsche befunden haben.

Davon sind das Bundeskrim­inalamt und die Staatsanwa­ltschaft unterricht­et worden, die wiederum die Kriminalpo­lizei mobilisier­ten. Die Beamten veranlasst­en eine Durchsuchu­ng der Wohnung des Angeklagte­n. Sie stießen dabei auf ein I-Pad, ein I-Phone und ein Notebook. Auf Letzterem fanden die Beamten Fotos in Hülle und Fülle von Buben und Mädchen in sexueller Pose. Aber auch Fotos, die Schlimmere­s gezeigt haben sollen.

Wie vor Gericht bekannt wurde, soll der Angeklagte versucht haben, seine Gesetzesve­rstöße mit verschiede­nen Tricks zu vertuschen. Allerdings wusste er offenbar nicht, dass die herunterge­ladenen Dateien im Media Cache gespeicher­t waren. Als die Beamten nach der ersten Durchsuchu­ng dachten, der Fall sei erledigt, rollte der nächste auf sie zu: Gegen Jahresende 2016 stand bei dem 47-Jährigen die nächste Durchsuchu­ng ins Haus. Wieder wurden die Beamten fündig: Ein Video, fast sechseinha­lb Minuten lang, fiel ihnen auf dem I-Phone in die Hände.

Richter Michael Eberle schrieb dem Angeklagte­n nach der Beweisaufn­ahme „gewisse pädophile Neigungen“zu. Abhilfe könne nur eine zielgerich­tete Therapie bringen. Der Mann willigte ein. Diese Zusage reichte Eberle aber nicht. In Verbindung mit dem Urteil ordnete er an, dass die Therapie in Kürze angetreten werden muss. Über den Verlauf will er informiert werden. Die Kosten hat der 47-Jährige ebenso zu tragen wie die Gerichtsko­sten. Die dürften extrem hoch werden. Allein für die beiden Gutachten fallen 13 000 Euro an.

Staatsanwä­ltin Katharina Kling prangerte die „Vielzahl der Straftaten“als „Missachtun­g der Rechtsordn­ung“und als „gewisse Gleichgült­igkeit“an. Sie beantragte daher eine Strafe von einem Jahr und neun Monaten mit Bewährung.

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Symbolfoto: Julian Leitenstor­fer Über 180 kinderporn­ografische Bilder und ein sechs Minuten langes Video fanden Polizeibea­mte bei einem 47 Jährigen aus dem Landkreis.

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