Einfach fahrlässig
Was tun wir Menschen nicht alles, um Tieren zu helfen. Wir stellen Krötenschutzzäune auf, häufen Laub auf, damit Igel darunter Schutz finden, oder füttern im Winter Singvögel. Die Gemeinde Igling hat zum Beispiel überlegt, in der Wasserreserve am Stoffersberg Nistplätze für Fledermäuse zu schaffen. An anderer Stelle ist der Bauhof der Gemeinde alles andere als tierlieb vorgegangen. Unsere Zeitung hat ausführlich darüber berichtet. Dass man es bei der Räumung des Luibachs übertrieben hat, steht außer Frage. Bürgermeister Först gelobt Besserung.
Landratsamt und Polizei geben sich damit zufrieden. Wird schon nicht mehr vorkommen, lautet die Devise. Derweil dürfte die Aktion in Igling kein Einzelfall sein. Das Landratsamt hat zuletzt mehrere Bescheide erteilt, damit Gemeinden Bäche und Gräben räumen dürfen. Ob das ordnungsgemäß gemacht wird, wird nicht überprüft. Und wenn dann doch Anzeige erstattet wird, dann reicht es eben aus, Besserung zu geloben. Klar, bei Verstößen gegen den Tierschutz muss eine klare Absicht zu erkennen sein. Die sollte man den Bauhofmitarbeitern nicht unterstellen. Es geht aber um Fahrlässigkeit. Im Zivilrecht gibt es die einfache Fahrlässigkeit, wenn zum Beispiel die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen wird. Bei der Räumung des Luibachs fehlte es eben an jener Sorgfalt. »Seite 29