Eine waghalsige Spritztour mit Folgen
Justiz Ein Kauferinger muss ins Gefängnis, weil er einen anderen mit dem Auto mitgeschleift hat
Augsburg/Kaufering Zwei Jahre und drei Monate Gesamtfreiheitsstrafe. So lautet das Urteil gegen einen 25-jährigen Mann aus Kaufering, der dort vergangenen Sommer einen Verkehrsunfall mit einem Verletzten verursacht hatte. Das Augsburger Schöffengericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte einen 33-jährigen Mann mit einem Transporter mitgeschleift hatte, bevor dieser von dem Auto fiel und sich am Kopf verletzte.
Zunächst war am vierten Prozesstag ein 19-jähriger Zeuge vernommen worden. Der junge Mann aus Landsberg, ein Freund des Angeklagten, war am Tatabend des 1. Juli 2016 im Polizeiprotokoll aufgeführt worden, weil er mit anderen Beteiligten den Blutfleck nach besagtem Verkehrsunfall am Kreisverkehr Kolpingstraße in Kaufering betrachtet haben soll. Der Zeuge wies das von sich. Er wisse von nichts, sei nicht am Tatort gewesen, sondern habe sich zur besagten Zeit mit seiner Ex-Freundin in einem Restaurant befunden. Staatsanwalt Sebastian Konrad hatte erhebliche Zweifel an den Angaben des 19-Jährigen und kündigte an, gegen ihn ein Strafverfahren einzuleiten.
Bereits mehrere Strafverfahren hinter sich gebracht hat laut der Eintragungen im Bundeszentralregister der 25-jährige Angeklagte. Derzeit sitzt er eine einjährige Haftstrafe wegen Einbruchs ab, den er in der Bewährung verübt hatte. Der 25-Jährige hatte eine Scheibe am Vereinsheim des Kauferinger Alpenvereins eingeworfen, war in das Gebäude eingestiegen und hatte eine Geldtasche mit rund 450 Euro gestohlen.
Es gebe nichts, was hinsichtlich der Unfallfahrt zugunsten des Angeklagten spreche, attestierte Staatsanwalt Konrad in seinem Plädoyer. Er sah die Tatvorwürfe als erwiesen an und forderte für den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, gefährliche Körperverletzung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Dabei bezog er die derzeit in Vollstreckung befindliche einjährige Haftstrafe des Angeklagten mit ein.
Wie berichtet, soll der Angeklagte am 1. Juli 2016 in den Abendstunden gemeinsam mit einem Beifahrer in einem Transporter (Pick-Up) seines Arbeitgebers nicht vorschriftsgemäß in Kaufering herumgefahren sein. Dabei soll er mit dem Transporter auch bedrohlich auf zwei Männer zugefahren sein, die am Fahrradständer eines Supermarktes saßen und dort ihr Feierabendbier tranken. Einer der beiden, ein 33-Jähriger aus Kaufering, griff dann offensichtlich in die geöffnete Seitenscheibe des Transporters – weil er nach dem Fahrer schlagen wollte? So genau konnte das nicht geklärt werden, weil der Geschädigte Erinnerungslücken geltend und der Angeklagte gar keine Angaben machte. Jedenfalls soll der Angeklagte unvermittelt losgefahren sein, während der 33-Jährige außen am Auto hing, und diesen knapp 20 Meter mitgeschleift haben. Dann fiel der Geschädigte vom Auto auf die Straße und verletzte sich.
Verteidiger Sascha Schnarr sah das ganz anders. Es gebe zum Unfallgeschehen verschiedene Möglichkeiten, aber man wisse nichts Genaues. Weder für die gefährliche Körperverletzung noch für das unerlaubte Entfernen vom Unfallort seines Mandanten gebe es Beweise. Möglicherweise sei dieses Entfernen ja auch eine Form von Notwehr gewesen, um Schlägen zu entgehen. Er forderte Freispruch.
Richterin Martina Triebel und ihre Schöffen schlossen sich allerdings der Auffassung des Staatsanwaltes an und verurteilten den Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. In weiten Zügen sah das Gericht die Tatvorwürfe als erwiesen an. Und wenn auch die gezielte Absicht eines Unglücksfalls durch den Angeklagten nicht nachweisbar sei, so habe sich doch durch sein Handeln Gefahr für Leib und Leben des Geschädigten ergeben. Das Gericht verhängte zudem eine zwölfmonatige Führerscheinsperre gegen den Angeklagten. Dann ging es für ihn zurück in die Haftzelle. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.