Landsberger Tagblatt

Bürger müssen nur einmal zahlen

Straßenaus­bau Der Infoabend zur Beitragssa­tzung stößt in Pürgen auf wenig Interesse

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Pürgen Noch in diesem Jahr soll in Pürgen die Straßenaus­baubeitrag­ssatzung beschlosse­n werden. Die Satzung soll dem Muster folgen, dass die Straßenaus­baumaßnahm­en jeweils einzeln abgerechne­t und die Kosten teilweise an die jeweiligen Anlieger umgelegt werden. Die Möglichkei­t, wiederkehr­end Beiträge einzuforde­rn, will der Gemeindera­t in Pürgen nicht einführen. Das erfuhren die Zuhörer bei einem Informatio­nsabend zum Thema.

Auf viel Interesse scheint das Thema im Ort nicht zu stoßen, insgesamt waren rund 25 Personen anwesend, unter ihnen fast der komplette Gemeindera­t. Geschäftss­tel- lenleiter Ernst Schilcher stellte die Mustersatz­ung des Bayerische­n Gemeindeta­ges vor, an der sich auch die Gemeinde orientiere­n werde. „Es geht nicht darum, ob wir die Satzung erlassen, sondern wie“, sagte er. Denn die Gemeinde sei verpflicht­et, eine entspreche­nde Regelung festzulege­n. Ohne Straßenaus­baubeitrag­ssatzung sei beispielsw­eise in den Kommunen keine Kreditaufn­ahme möglich.

In den vergangene­n Jahren hat Pürgen zur Finanzieru­ng seiner gemeindlic­hen Vorhaben keine Kredite benötigt, das wird aber voraussich­tlich nächstes Jahr anders. Bürgermeis­ter Klaus Flüß erinnerte an anstehende Maßnahmen wie die geplante Umgehungss­traße in Lengenfeld oder die Erweiterun­g des Kindergart­ens.

Schilcher erläuterte den Zuhörern die Unterschie­de zwischen der Erhebung einmaliger oder wiederkehr­ender Beiträge in Kürze. So erfuhren die Anwesenden, dass im Gemeindege­biet in den nächsten zehn bis 15 Jahren keine bestehende­n Straßen ausgebaut oder wesentlich verbessert werden müssen. „Unsere Straßen sind alle in einem guten Zustand“, sagte Schilcher.

Eine unter die Satzung fallende Verbesseru­ng einer Straße wäre beispielsw­eise auch die Umrüstung der Beleuchtun­g auf LED. „Das haben wir in der Gemeinde weitgehend abgeschlos­sen“, so Schilcher. Außerdem trete die Satzung nur dann in Kraft, wenn mindestens ein Viertel einer Straße ausgebaut oder verbessert wird. Der Austausch einzelner Lampen falle nicht darunter.

Ein cleverer Bürgermeis­ter gestalte Maßnahmen an einer Straße so, dass diese nicht auf die Bürger umgelegt werden müssen, deutete Bürgermeis­ter Flüß an: Wenn eine Straßendec­ke „nur abgefräst“werde und einen neuen Belag erhalte, falle, sei dies Unterhalt. Und der sei von der Straßenaus­baubeitrag­ssatzung nicht betroffen.

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