Bürger müssen nur einmal zahlen
Straßenausbau Der Infoabend zur Beitragssatzung stößt in Pürgen auf wenig Interesse
Pürgen Noch in diesem Jahr soll in Pürgen die Straßenausbaubeitragssatzung beschlossen werden. Die Satzung soll dem Muster folgen, dass die Straßenausbaumaßnahmen jeweils einzeln abgerechnet und die Kosten teilweise an die jeweiligen Anlieger umgelegt werden. Die Möglichkeit, wiederkehrend Beiträge einzufordern, will der Gemeinderat in Pürgen nicht einführen. Das erfuhren die Zuhörer bei einem Informationsabend zum Thema.
Auf viel Interesse scheint das Thema im Ort nicht zu stoßen, insgesamt waren rund 25 Personen anwesend, unter ihnen fast der komplette Gemeinderat. Geschäftsstel- lenleiter Ernst Schilcher stellte die Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages vor, an der sich auch die Gemeinde orientieren werde. „Es geht nicht darum, ob wir die Satzung erlassen, sondern wie“, sagte er. Denn die Gemeinde sei verpflichtet, eine entsprechende Regelung festzulegen. Ohne Straßenausbaubeitragssatzung sei beispielsweise in den Kommunen keine Kreditaufnahme möglich.
In den vergangenen Jahren hat Pürgen zur Finanzierung seiner gemeindlichen Vorhaben keine Kredite benötigt, das wird aber voraussichtlich nächstes Jahr anders. Bürgermeister Klaus Flüß erinnerte an anstehende Maßnahmen wie die geplante Umgehungsstraße in Lengenfeld oder die Erweiterung des Kindergartens.
Schilcher erläuterte den Zuhörern die Unterschiede zwischen der Erhebung einmaliger oder wiederkehrender Beiträge in Kürze. So erfuhren die Anwesenden, dass im Gemeindegebiet in den nächsten zehn bis 15 Jahren keine bestehenden Straßen ausgebaut oder wesentlich verbessert werden müssen. „Unsere Straßen sind alle in einem guten Zustand“, sagte Schilcher.
Eine unter die Satzung fallende Verbesserung einer Straße wäre beispielsweise auch die Umrüstung der Beleuchtung auf LED. „Das haben wir in der Gemeinde weitgehend abgeschlossen“, so Schilcher. Außerdem trete die Satzung nur dann in Kraft, wenn mindestens ein Viertel einer Straße ausgebaut oder verbessert wird. Der Austausch einzelner Lampen falle nicht darunter.
Ein cleverer Bürgermeister gestalte Maßnahmen an einer Straße so, dass diese nicht auf die Bürger umgelegt werden müssen, deutete Bürgermeister Flüß an: Wenn eine Straßendecke „nur abgefräst“werde und einen neuen Belag erhalte, falle, sei dies Unterhalt. Und der sei von der Straßenausbaubeitragssatzung nicht betroffen.