Bis der Anwalt die Notbremse zieht
Amtsgericht Ein Unternehmer muss sich wegen eines Schlags gegen ein Auto und einer falschen Verdächtigung verantworten. Am Ende wird das Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt
Landsberg Für Richter Michael Eberle war die Verhandlung im Landsberger Amtsgericht ein schwieriges Verfahren. Denn die beiden Lager standen sich nach der Vernehmung durch die Polizei unversöhnlich gegenüber. Aussage stand gegen Aussage: „Eine Seite muss bei der Polizei gelogen haben. Welche das war, müssen wir heute herausfinden“, kündigte Richter Eberle an, nachdem er die Hauptverhandlung eröffnet hatte.
Es ging um eine Sachbeschädigung und um eine falsche Verdächtigung. Der 63-jährige Angeklagte soll gegen ein Auto, das auf seinem Grundstück abgestellt worden war, geschlagen und dessen Besitzer beschuldigt haben, ihn angefahren zu haben. Doch der angeklagte Unternehmer dachte nicht daran, die ihm zur Last gelegten Taten einzuräumen.
17. Mai 2016: Auf seinem Grundstück in Landsberg haben zwei Personen aus Penzberg, ein Mann (33) und seine Partnerin (31), ihre Autos geparkt. Dass sie auf einem Privatgrundstück standen, hätten sie nicht gewusst, sagten sie dem Besitzer. Die Frau des Angeklagten kam hinzu und legte ihnen nahe, anderswo zu parken.
Dann nahm das Unheil seinen Lauf: Der Mann, der wegfahren sollte, lenkte seinen Pkw auf die Straße. Rückwärts. „Ganz langsam“, wie er sagt. Da soll er den 63-Jährigen, so dessen Version des Vorfalls, „über den Haufen gefahren“haben. Er habe, hinter dem Fahrzeug stehend, mehrmals „aua, aua, aua“geschrien. Von der Stoßstange will er auf Kniehöhe erfasst worden sein. Mit seiner linken Schulter sei er auf die linke Heckseite des VW Golf gestürzt. Von einer Delle, die er mit der Hand in den Kofferraumdeckel geschlagen haben soll, wollte der Unternehmer jedoch nichts wissen.
Vor der Karambolage soll er wütend um den Pkw des Penzbergers herumgelaufen und über sein Falschparken verärgert gewesen sein, berichtete der Autofahrer. Außerdem soll der Angeklagte das Auto und das Drumherum mehrfach fotografiert haben.
Für die Polizei, die vor Ort war, hat sich das Geschehen ganz anders abgespielt, als es der 63-Jährige schilderte. Die Beamten hatten sich genauer angeschaut, wie der Tagesstaub am Auto verteilt war. Und da gab es nur eine Stelle, wo sich keiner fand: auf der Delle am Kofferraumdeckel. Die Stoßstange, die der Angeklagte mit seinem Bein berührt haben wollte, habe dagegen genauso Staubspuren aufgewiesen wie das übrige Fahrzeug. Die Schlussfolgerung des polizeilichen Sachbearbeiters: Ein Zusammenstoß mit Staubabrieb dürfte nicht stattgefunden haben.
Das deckte sich mit den Aussagen des Autobesitzers und seiner Partnerin: „Es war ein bewusst und gezielt ausgeführter Schlag mit der Hand“, versicherte die Zeugin aus Penzberg. Ob mit der flachen Hand oder mit der Faust, das wisse sie nicht. Sie habe den Schlag jedenfalls gesehen. Ihr Partner wies seinerseits den Vorwurf zurück, den Angeklagten umgefahren zu haben.
Rechtsanwalt Joachim Feller – er verteidigte den Unternehmer – zog alle Register, um die Richtigkeit der Darstellung der Gegenseite ins Wanken zu bringen. Zum Beispiel mit der Frage „Kann es nicht sein, dass die Delle schon vorher da war?“Bei Richter Michael Eberle kam er damit nicht durch. Daraufhin zog Feller quasi die „Notbremse“: Um seinen Mandanten möglicherweise vor größerem Schaden zu bewahren, brachte er die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage ins Gespräch.
Richter Eberle und die Vertreterin der Staatsanwaltschaft machten mit. 3000 Euro müssen demnach an die „Stiftung Pfennigparade München“bezahlt werden.