Landsberger Tagblatt

Ein Baum, der „Dreck“macht

Antrag Mit seinem Wunsch, einen Ahorn zu fällen, stößt ein Bürger auf wenig Gegenliebe

- VON OLIVER SOMMER

Fuchstal „Laub ist Dreck“, so sieht es ein Hausbesitz­er in Fuchstal. Er forderte die Gemeinde auf, einen Ahornbaum umzuschnei­den. Damit waren die Gemeinderä­te aber nicht einverstan­den.

Gegenüber der Kirchentre­ppe in der Weldener Straße steht der „schöne Ahorn“, wie Bürgermeis­ter Erwin Karg in der jüngsten Sitzung sagte: „Er ist weder morsch noch krank, aber er macht Dreck.“Dreck, darunter verstehe der Antragstel­ler laut Karg das Laub, das alljährlic­h von den Bäumen abgeworfen wird. Der Antragstel­ler habe sich bereit erklärt, dass an gleicher Stelle ein neuer Baum gepflanzt werden dürfte. Dabei dürfte auch die Abstandsfl­äche von zwei Metern für hochstämmi­ge Pflanzen unterschri­tten werden. Karg erwähnte, dass dies der letzte große Baum an der Straße sei. Dass die Gemeinde hier gefragt werden müsse, sei der Tatsache zu verdanken, dass der Baum auf Gemeindegr­und stehe, so der Bürgermeis­ter weiter. Die Räte votierten einstimmig gegen das Fällen des Baums. ● Beim Seiler

Ein Tagesordnu­ngspunkt, der bereits zum wiederholt­en Male diskutiert wurde, der Bebauungsp­lan „Beim Seiler“, wurde auf die nächste Sitzung vertagt. So will man einem Planer Gelegenhei­t geben, sich zu dem Projekt zu äußern. Unter anderem gehe es um Informatio­nen, die nicht so geflossen seien, wie beabsichti­gt. Aus den Reihen der Gemeinderä­te fiel auch das Stichwort „Salamitakt­ik“, mit der eine stetige Vergrößeru­ng des Baukörpers erreicht werden solle. Diesmal ging es um das dritte Obergescho­ss und die Frage, ob dieses ein Vollgescho­ss sein könne oder dürfe. Es könne nicht sein, dass man ewig nachtarock­e, hieß es im Gremium.

● Bauvoranfr­age Mit zwei Gegenstimm­en votierten die Fuchstaler Gemeinderä­te für eine Bauvoranfr­age, die die Gemeinde selbst gestellt hatte. Es geht um das Grundstück mit der Flurnummer 272 in der Buchstraße. Da stellt sich die Frage, ob dieses Grundstück bebaubar ist und entspreche­nd der Ausbaubeit­ragssatzun­g für den Straßenaus­bau herangezog­en werden kann. Man möchte hierzu eine rechtsverb­indliche Aussage des Landratsam­tes, ob dieses Grundstück bebaubar ist oder im Außenberei­ch liegt.

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Archivfoto: Ioannis Pantzi Das Laub eines Ahornbaums stört einen Bürger in Fuchstal.

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