Ein Baum, der „Dreck“macht
Antrag Mit seinem Wunsch, einen Ahorn zu fällen, stößt ein Bürger auf wenig Gegenliebe
Fuchstal „Laub ist Dreck“, so sieht es ein Hausbesitzer in Fuchstal. Er forderte die Gemeinde auf, einen Ahornbaum umzuschneiden. Damit waren die Gemeinderäte aber nicht einverstanden.
Gegenüber der Kirchentreppe in der Weldener Straße steht der „schöne Ahorn“, wie Bürgermeister Erwin Karg in der jüngsten Sitzung sagte: „Er ist weder morsch noch krank, aber er macht Dreck.“Dreck, darunter verstehe der Antragsteller laut Karg das Laub, das alljährlich von den Bäumen abgeworfen wird. Der Antragsteller habe sich bereit erklärt, dass an gleicher Stelle ein neuer Baum gepflanzt werden dürfte. Dabei dürfte auch die Abstandsfläche von zwei Metern für hochstämmige Pflanzen unterschritten werden. Karg erwähnte, dass dies der letzte große Baum an der Straße sei. Dass die Gemeinde hier gefragt werden müsse, sei der Tatsache zu verdanken, dass der Baum auf Gemeindegrund stehe, so der Bürgermeister weiter. Die Räte votierten einstimmig gegen das Fällen des Baums. ● Beim Seiler
Ein Tagesordnungspunkt, der bereits zum wiederholten Male diskutiert wurde, der Bebauungsplan „Beim Seiler“, wurde auf die nächste Sitzung vertagt. So will man einem Planer Gelegenheit geben, sich zu dem Projekt zu äußern. Unter anderem gehe es um Informationen, die nicht so geflossen seien, wie beabsichtigt. Aus den Reihen der Gemeinderäte fiel auch das Stichwort „Salamitaktik“, mit der eine stetige Vergrößerung des Baukörpers erreicht werden solle. Diesmal ging es um das dritte Obergeschoss und die Frage, ob dieses ein Vollgeschoss sein könne oder dürfe. Es könne nicht sein, dass man ewig nachtarocke, hieß es im Gremium.
● Bauvoranfrage Mit zwei Gegenstimmen votierten die Fuchstaler Gemeinderäte für eine Bauvoranfrage, die die Gemeinde selbst gestellt hatte. Es geht um das Grundstück mit der Flurnummer 272 in der Buchstraße. Da stellt sich die Frage, ob dieses Grundstück bebaubar ist und entsprechend der Ausbaubeitragssatzung für den Straßenausbau herangezogen werden kann. Man möchte hierzu eine rechtsverbindliche Aussage des Landratsamtes, ob dieses Grundstück bebaubar ist oder im Außenbereich liegt.