Damit das Geschirr sauber wird
Haushalt Viele können sich ein Leben ohne die Spülmaschine kaum vorstellen. Aber beim Bedienen des Geräts müssen Verbraucher einiges beachten
Augsburg Es gibt Fragen, über die sich Menschen Tag für Tag aufs Neue streiten können, an denen angeblich sogar schon Beziehungen zerbrochen sind. Zum Beispiel diese: Muss Geschirr vorgespült werden, bevor es in die Spülmaschine kommt? Oder ist das nicht die eigentliche, sogar die einzige Aufgabe der Spülmaschine – und ein Vorspü- len deshalb nichts anderes als Wasserverschwendung? Birgit Billy hat eine klare Meinung zu der Frage. „Umwelttechnisch“, sagt die Hauswirtschaftsmeisterin vom Verbraucherservice Bayern, „ist das Vorspülen Quatsch.“Anstatt doppelt Wasser zu verbrauchen, sollten sich Spülmaschinenbesitzer darauf beschränken, sorgfältig alle Essensreste zu entfernen. Den Rest übernehme die Maschine.
Beim Einräumen müssen ein paar einfache Regeln beachtet werden, sagt Billy. Nach oben gehören Gläser oder auch Plastikdosen, denn dort sei das Wasser ein wenig kühler als unten. Im unteren Korb könnten Gläser dagegen durch das heiße Wasser stumpf werden und Plastikdosen könnten verformt werden. Die Organisation Forum Waschen rät außerdem, stark verschmutztes Geschirr immer in den unteren Korb einzuräumen, da die Wasserstrahlen dort stärker seien als oben. Geschirr und Besteck sollten sich außerdem nicht gegenseitig verdecken, sondern so angeordnet sein, dass alle Seiten von Wasser umspült werden können. Besteck werde besonders sauber, wenn man es mit dem Griff nach unten einsortiert. Da man sich dann aber leichter an Messerkante oder Gabelspitze verletzen könne, empfiehlt Haushalts-Expertin Billy im Zweifelsfall trotzdem, das Besteck verkehrt herum einzusortieren.
Wer sich nach dem Waschgang immer wieder über nasses Geschirr und Kalkflecken auf Gläsern oder Besteck ärgert, sollte es mit einem Trick von Birgit Billy versuchen: Nach dem Spülen sollte man ihrer Meinung nach die Maschine nicht sofort ausräumen, sondern noch eine Stunde geschlossen lassen. Danach seien Geschirr und Besteck deutlich trockener und es blieben auch weniger Flecken zurück. Daneben empfiehlt Billy, immer Klarspüler zu benutzen – auch, wenn man auf Geschirrspültabs zurückgreift.
Von diesen Reinigungstabletten, die mehrere Mittel vereinen, rät die Expertin eher ab. Denn mit Tabs könnten Spülmaschinennutzer keinen Einfluss auf die Dosierung nehmen. Sie enthalten immer die glei- che Menge an Reinigungsmitteln, unabhängig davon, wie verschmutzt das Geschirr ist. „Dadurch benutzt man häufig unnötig viel Chemie“, betont die Fachfrau.
Viele Verbraucher wissen oft nicht, welches Programm das richtige ist. Wer Strom und Geld sparen will, fährt nach Billys Meinung gut mit einem Eco-Programm. Nutzer, die in der Regel stromsparende Waschgänge, Kurzprogramme oder 30-Grad-Spülgänge wählen, sollten ihr Geschirr aus hygienischen Gründen allerdings einmal in der Woche bei 60 Grad spülen oder die Maschine auch mal leer bei hoher Temperatur laufen lassen. Denn sonst drohen sich Speisereste und Fette an den Leitungen oder in der Maschine festzusetzen und die Maschine könnte irgendwann anfangen zu riechen.
Um das zu verhindern, sollten Spülmaschinen-Besitzer außerdem regelmäßig den Besteckkorb reinigen und das Sieb und die Gummidichtung an der Maschinentür ausund abwaschen. Es könne auch helfen, ab und an mal eine Zitronenschale mitzuwaschen, sagt Billy. „Dann duftet es gleich frisch in der Küche.“ Kein Wunder also, dass sich Gerichte schon in zahlreichen Fällen mit Wildunfällen beschäftigt haben. Zwei Beispiele:
Pingelig sind Versicherungen, wenn ein Versicherter einen Schadensfall erst nach zwei Tagen meldet. Die geforderte Ersatzleistung kann dann verweigert werden, weil die Meldung nicht „unverzüglich“war. In dem vom Amtsgericht Kaiserslautern entschiedenen Fall ging die Angelegenheit für die Frau aber noch einmal gut aus: Zum einen hatte sie sich am Tag nach dem Zusammenstoß mit einem Wildschwein zumindest per Telefon mit ihrer Versicherung in Verbindung gesetzt. Zum anderen sprachen andere Tatsachen dafür, dass der Unfall tatsächlich passiert sein konnte. Der Schaden in Höhe von mehr als 4000 Euro wurde ersetzt (Az. 4 C 575/13).
Ganz nüchtern hat das Landgericht Freiburg einen Zusammenstoß eines Autos mit einem Reh behandelt. Der Fahrer war ausgewichen und sein Wagen daraufhin mit einem anderen Auto zusammengekracht. Das Gericht entschied, dass ihn an dem Crash ein Verschulden in Höhe von 80 Prozent trifft. Er hätte, so das Gericht, „eine Handlungsalternative“gehabt, „nämlich anstelle der Ausweichbewegung frontal auf das Reh zuzufahren, das Lenkrad gut festzuhalten und eine Vollbremsung einzuleiten“(Az. 8 O 202/09).
Gläser und Plastik gehören nach oben
Eine Zitronenschale hilft, wenn die Maschine müffelt
Maik Heitmann ist unser Experte rund ums Recht. Der Fachjournalist befasst sich seit fast 20 Jahren mit Verbraucherfragen.