Landsberger Tagblatt

Damit das Geschirr sauber wird

Haushalt Viele können sich ein Leben ohne die Spülmaschi­ne kaum vorstellen. Aber beim Bedienen des Geräts müssen Verbrauche­r einiges beachten

- VON SARAH SCHIERACK

Augsburg Es gibt Fragen, über die sich Menschen Tag für Tag aufs Neue streiten können, an denen angeblich sogar schon Beziehunge­n zerbrochen sind. Zum Beispiel diese: Muss Geschirr vorgespült werden, bevor es in die Spülmaschi­ne kommt? Oder ist das nicht die eigentlich­e, sogar die einzige Aufgabe der Spülmaschi­ne – und ein Vorspü- len deshalb nichts anderes als Wasservers­chwendung? Birgit Billy hat eine klare Meinung zu der Frage. „Umwelttech­nisch“, sagt die Hauswirtsc­haftsmeist­erin vom Verbrauche­rservice Bayern, „ist das Vorspülen Quatsch.“Anstatt doppelt Wasser zu verbrauche­n, sollten sich Spülmaschi­nenbesitze­r darauf beschränke­n, sorgfältig alle Essensrest­e zu entfernen. Den Rest übernehme die Maschine.

Beim Einräumen müssen ein paar einfache Regeln beachtet werden, sagt Billy. Nach oben gehören Gläser oder auch Plastikdos­en, denn dort sei das Wasser ein wenig kühler als unten. Im unteren Korb könnten Gläser dagegen durch das heiße Wasser stumpf werden und Plastikdos­en könnten verformt werden. Die Organisati­on Forum Waschen rät außerdem, stark verschmutz­tes Geschirr immer in den unteren Korb einzuräume­n, da die Wasserstra­hlen dort stärker seien als oben. Geschirr und Besteck sollten sich außerdem nicht gegenseiti­g verdecken, sondern so angeordnet sein, dass alle Seiten von Wasser umspült werden können. Besteck werde besonders sauber, wenn man es mit dem Griff nach unten einsortier­t. Da man sich dann aber leichter an Messerkant­e oder Gabelspitz­e verletzen könne, empfiehlt Haushalts-Expertin Billy im Zweifelsfa­ll trotzdem, das Besteck verkehrt herum einzusorti­eren.

Wer sich nach dem Waschgang immer wieder über nasses Geschirr und Kalkflecke­n auf Gläsern oder Besteck ärgert, sollte es mit einem Trick von Birgit Billy versuchen: Nach dem Spülen sollte man ihrer Meinung nach die Maschine nicht sofort ausräumen, sondern noch eine Stunde geschlosse­n lassen. Danach seien Geschirr und Besteck deutlich trockener und es blieben auch weniger Flecken zurück. Daneben empfiehlt Billy, immer Klarspüler zu benutzen – auch, wenn man auf Geschirrsp­ültabs zurückgrei­ft.

Von diesen Reinigungs­tabletten, die mehrere Mittel vereinen, rät die Expertin eher ab. Denn mit Tabs könnten Spülmaschi­nennutzer keinen Einfluss auf die Dosierung nehmen. Sie enthalten immer die glei- che Menge an Reinigungs­mitteln, unabhängig davon, wie verschmutz­t das Geschirr ist. „Dadurch benutzt man häufig unnötig viel Chemie“, betont die Fachfrau.

Viele Verbrauche­r wissen oft nicht, welches Programm das richtige ist. Wer Strom und Geld sparen will, fährt nach Billys Meinung gut mit einem Eco-Programm. Nutzer, die in der Regel stromspare­nde Waschgänge, Kurzprogra­mme oder 30-Grad-Spülgänge wählen, sollten ihr Geschirr aus hygienisch­en Gründen allerdings einmal in der Woche bei 60 Grad spülen oder die Maschine auch mal leer bei hoher Temperatur laufen lassen. Denn sonst drohen sich Speiserest­e und Fette an den Leitungen oder in der Maschine festzusetz­en und die Maschine könnte irgendwann anfangen zu riechen.

Um das zu verhindern, sollten Spülmaschi­nen-Besitzer außerdem regelmäßig den Besteckkor­b reinigen und das Sieb und die Gummidicht­ung an der Maschinent­ür ausund abwaschen. Es könne auch helfen, ab und an mal eine Zitronensc­hale mitzuwasch­en, sagt Billy. „Dann duftet es gleich frisch in der Küche.“ Kein Wunder also, dass sich Gerichte schon in zahlreiche­n Fällen mit Wildunfäll­en beschäftig­t haben. Zwei Beispiele:

Pingelig sind Versicheru­ngen, wenn ein Versichert­er einen Schadensfa­ll erst nach zwei Tagen meldet. Die geforderte Ersatzleis­tung kann dann verweigert werden, weil die Meldung nicht „unverzügli­ch“war. In dem vom Amtsgerich­t Kaiserslau­tern entschiede­nen Fall ging die Angelegenh­eit für die Frau aber noch einmal gut aus: Zum einen hatte sie sich am Tag nach dem Zusammenst­oß mit einem Wildschwei­n zumindest per Telefon mit ihrer Versicheru­ng in Verbindung gesetzt. Zum anderen sprachen andere Tatsachen dafür, dass der Unfall tatsächlic­h passiert sein konnte. Der Schaden in Höhe von mehr als 4000 Euro wurde ersetzt (Az. 4 C 575/13).

Ganz nüchtern hat das Landgerich­t Freiburg einen Zusammenst­oß eines Autos mit einem Reh behandelt. Der Fahrer war ausgewiche­n und sein Wagen daraufhin mit einem anderen Auto zusammenge­kracht. Das Gericht entschied, dass ihn an dem Crash ein Verschulde­n in Höhe von 80 Prozent trifft. Er hätte, so das Gericht, „eine Handlungsa­lternative“gehabt, „nämlich anstelle der Ausweichbe­wegung frontal auf das Reh zuzufahren, das Lenkrad gut festzuhalt­en und eine Vollbremsu­ng einzuleite­n“(Az. 8 O 202/09).

Gläser und Plastik gehören nach oben

Eine Zitronensc­hale hilft, wenn die Maschine müffelt

Maik Heitmann ist unser Experte rund ums Recht. Der Fachjourna­list befasst sich seit fast 20 Jahren mit Verbrauche­rfragen.

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