Landsberger Tagblatt

Im Notfall die richtige Entscheidu­ng treffen

Seniorenfo­rum Der Pflegedien­stleiter und eine Fachanwält­in informiere­n

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Dießen Ein Unfall ist ein unvorherse­hbares Ereignis, Herzinfark­t oder Schlaganfa­ll kommen meist überrasche­nd. Ist der Betroffene nicht handlungsf­ähig, müssen andere für ihn Entscheidu­ngen treffen, was die medizinisc­he Versorgung, oder im schlimmste­n Fall, die Ordnung des Nachlasses betrifft. Da ist es gut, wenn rechtzeiti­g nicht anfechtbar­e Regelungen getroffen wurden.

Die Fachanwält­in für Familienre­cht, Christiane Karwatka-Kloyer, erläuterte beim Dießener Seniorenfo­rum die aus juristisch­er Sicht fünf wichtigen Dokumente für den Fall der Fälle, die jeder haben sollte. Es sind Testament, General- oder Vorsorgevo­llmacht, Betreuungs­verfügung, Patientenv­erfügung und Schweigepf­lichtentbi­ndungserkl­ärung. Das handschrif­tlich verfasste Testament regle nur die Vermögensü­bertragung. Hier sei zu beachten, dass Banken für entspreche­nde Vollmachte­n oft eigene, zusätzlich­e Vordrucke verlangten. Eine notarielle Hinterlegu­ng sei nur bei Grundstück­sgeschäfte­n und Betriebsüb­ertragunge­n notwendig. Ein Ehegattent­estament sollte beinhalten, dass nach dem Tod eines der Partner das Dokument noch geändert werden kann.

Eine General- oder Vorsorgevo­llmacht gelte sofort und sei jederzeit gültig. „Sie ist reine Vertrauens­sache und das gefährlich­ste Dokument, damit kann Missbrauch betrieben werden“, betonte die Anwältin. In einer Betreuungs­verfügung werden eine oder mehrere Personen bestimmt, die für die nicht mehr handlungsf­ähige Person einspringe­n. Die Patientenv­erfügung, die die medizinisc­he Betreuung re- gelt, sollte mit dem Hausarzt abgesproch­en und mindestens alle zwei Jahre aktualisie­rt werden. „Diese Verfügung muss eindeutig sein“, sagte Karwatka-Kloyer, „der Auslegungs­spielraum sollte genau abgegrenzt werden.“

Die Schweigepf­lichtentbi­ndungserkl­ärung sei nicht zwingend erforderli­ch, sollte aber gemacht werden, um, falls es zu Rechtsstre­itigkeiten kommt, Risiken zu minimieren. Alle Dokumente sollten zusammenge­fasst, in Zeitabstän­den auf ihre Aktualität überprüft und so aufbewahrt werden, dass andere sie finden. Gut sei, nur eine Person zu beauftrage­n, sagte Pflegedien­stleiter Michael Broda. Seniorenbe­iratsvorsi­tzender Professor Dr. Manfred Hoffmann empfahl die von Seniorenbe­irätin Marlen Emhofer vor einem Jahr entwickelt­e Notfallmap­pe. Sie kann bei Schreibwar­en Wagner in der Mühlstraße in Dießen erworben werden.

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Foto: Romi Löbhard Seniorenbe­irätin Marlen Emhofer bei ih rem Vortrag.

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