Im Notfall die richtige Entscheidung treffen
Seniorenforum Der Pflegedienstleiter und eine Fachanwältin informieren
Dießen Ein Unfall ist ein unvorhersehbares Ereignis, Herzinfarkt oder Schlaganfall kommen meist überraschend. Ist der Betroffene nicht handlungsfähig, müssen andere für ihn Entscheidungen treffen, was die medizinische Versorgung, oder im schlimmsten Fall, die Ordnung des Nachlasses betrifft. Da ist es gut, wenn rechtzeitig nicht anfechtbare Regelungen getroffen wurden.
Die Fachanwältin für Familienrecht, Christiane Karwatka-Kloyer, erläuterte beim Dießener Seniorenforum die aus juristischer Sicht fünf wichtigen Dokumente für den Fall der Fälle, die jeder haben sollte. Es sind Testament, General- oder Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Schweigepflichtentbindungserklärung. Das handschriftlich verfasste Testament regle nur die Vermögensübertragung. Hier sei zu beachten, dass Banken für entsprechende Vollmachten oft eigene, zusätzliche Vordrucke verlangten. Eine notarielle Hinterlegung sei nur bei Grundstücksgeschäften und Betriebsübertragungen notwendig. Ein Ehegattentestament sollte beinhalten, dass nach dem Tod eines der Partner das Dokument noch geändert werden kann.
Eine General- oder Vorsorgevollmacht gelte sofort und sei jederzeit gültig. „Sie ist reine Vertrauenssache und das gefährlichste Dokument, damit kann Missbrauch betrieben werden“, betonte die Anwältin. In einer Betreuungsverfügung werden eine oder mehrere Personen bestimmt, die für die nicht mehr handlungsfähige Person einspringen. Die Patientenverfügung, die die medizinische Betreuung re- gelt, sollte mit dem Hausarzt abgesprochen und mindestens alle zwei Jahre aktualisiert werden. „Diese Verfügung muss eindeutig sein“, sagte Karwatka-Kloyer, „der Auslegungsspielraum sollte genau abgegrenzt werden.“
Die Schweigepflichtentbindungserklärung sei nicht zwingend erforderlich, sollte aber gemacht werden, um, falls es zu Rechtsstreitigkeiten kommt, Risiken zu minimieren. Alle Dokumente sollten zusammengefasst, in Zeitabständen auf ihre Aktualität überprüft und so aufbewahrt werden, dass andere sie finden. Gut sei, nur eine Person zu beauftragen, sagte Pflegedienstleiter Michael Broda. Seniorenbeiratsvorsitzender Professor Dr. Manfred Hoffmann empfahl die von Seniorenbeirätin Marlen Emhofer vor einem Jahr entwickelte Notfallmappe. Sie kann bei Schreibwaren Wagner in der Mühlstraße in Dießen erworben werden.