Landsberger Tagblatt

Joggerin war nicht sein einziges Opfer

Auftakt Monatelang suchte die Polizei den Mann, der Carolin G. brutal ermordet hat. Ein Jahr nach ihrem Tod steht der Fernfahrer vor Gericht. Beging er noch einen zweiten Mord?

- VON ULI HOMANN

Freiburg Tagelang hatten die Ermittler nach der vermissten Joggerin gesucht, bis ihr Tod Gewissheit war. Sieben Monate lang mussten sie fahnden, bis ihr Peiniger endlich überführt war. Ab heute steht der Fernfahrer Catalin C. in Freiburg vor Gericht – weil er die 27-jährige Joggerin Carolin G. brutal ermordet und vergewalti­gt haben soll.

Ihm wird vorgeworfe­n, an einem verregnete­n Sonntagnac­hmittag Anfang November 2016 in einem Waldstück in den Weinbergen von Endingen im Südwesten BadenWürtt­embergs der Joggerin aufgelauer­t und sie anschließe­nd angefallen zu haben. Der Mann Anfang 40 wird ebenfalls für den Mord an der 20-jährigen französisc­hen Austauschs­tudentin Lucille K. im österreich­ischen Kufstein verantwort- licht gemacht. In beiden Fällen soll der Angeklagte seine Opfer mit einer Eisenstang­e erschlagen haben, schwerste Kopfverlet­zungen führten zum Tod der Frauen. DNASpuren, die Tatwaffe von Kufstein, eine Hubstange eines Iveco-Lastwagens, und österreich­ische Mautdaten machten die Verhaftung des Lastwagenf­ahrers durch die in Endingen gebildete teils 50-köpfige Sonderkomm­ission „Erle“möglich.

In Rumänien hatte der Familienva­ter bereits eine Prostituie­rte mit einem Messer schwer verletzt. In seiner Heimat Rumänien hat er möglicherw­eise noch mehr Sexualstra­ftaten begangen. Offizielle Dokumente der rumänische­n Justiz liegen der Staatsanwa­ltschaft Freiburg nach Aussage eines Sprechers dazu bislang aber nicht vor. Für den Prozess gegen den mutmaßlich­en Doppelmörd­er sind acht Verhandlun­gs- tage angesetzt – läuft alles nach Plan, fällt das Urteil kurz vor Weihnachte­n. Die Anklage lautet auf besonders schwere Vergewalti­gung und Mord. Die Mordmerkma­le Heimtücke, Befriedigu­ng des Sexualtrie­bs und der Versuch der Verdeckung der Straftat werden als gegeben betrachtet.

Zugelassen im Prozess sind zwei Nebenklage­n. Zum einen werden die Eltern von Carolin G. durch einen Anwalt vertreten. Ihr Ehemann ist der zweite Kläger. Ein psychiatri­scher Sachverstä­ndiger aus Tübingen soll eine Gefährlich­keitsanaly­se des Angeklagte­n erstellen, der kurz nach seiner Festnahme in der Haft in Freiburg von anderen Häftlingen zusammenge­schlagen und dann in eine andere Haftanstal­t verlegt worden war. Die Ermittlung­en zu diesem Vorfall laufen nach Angaben der Staatsanwa­ltschaft noch.

Catalin C. hat in Aussagen vor Ermittlern einige Einblicke in sein Leben gegeben, aber zu den Taten in Endingen und Kufstein hat er sich bislang nicht geäußert. Österreich­ische Ermittler werden am 4. Dezember im Freiburger Prozess gehört – nach Aussagen der Staatsanwa­ltschaft Innsbruck könnte die österreich­ische Justiz nach einem rechtskräf­tigen Urteil in Freiburg diesen Richterspr­uch übernehmen oder in einem gesonderte­n Prozess eine höhere Zusatzstra­fe verhängen.

Erst vor gut zwei Wochen, am ersten Todestag von Carolin G., traf sich ihre Gemeinde zu einem Gedenkgott­esdienst in der Endinger Wallfahrts­kirche. Nichts sei mehr wie vorher, sagte der Pastoralre­ferent damals. „Ein schwarzes Tuch legte sich auf das Miteinande­r.“Vielleicht kann der Prozess es lüften.

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