Über Land steigen die Preise
Busfahren Ab 1. Januar wird es teurer. Verschont bleiben Landsberg, Dießen und Kaufering
Landsberg Wer mit den Bussen der Landsberger Verkehrsgemeinschaft (LVG) fährt, muss ab 1. Januar etwas mehr Kleingeld in der Tasche haben. Die Preise werden dann bei den Regionallinien der Zonen 1 bis 11 (außerhalb von Landsberg, Dießen und Kaufering) um etwa vier Prozent angehoben. Das hat das Landratsamt mitgeteilt. Zuletzt waren die Tarife vor zwei Jahren angehoben worden.
Als Grund für die Erhöhung nennt das Landratsamt steigende Betriebskosten. Wer Streifenkarten zum bisherigen Preis besitzt, kann diese noch bis Ende Februar benutzen.
Die Fahrpreise in Landsberg, Dießen und Kaufering bleiben unverändert. Auf einen Verzicht auf eine Preiserhöhung beim Stadtbus hatte der Stadtrat bereits im Sommer gedrängt. Die damals zur Debatte stehende turnusgemäße Erhöhung 2018 wurde mit 18:9 Stimmen abgelehnt. Denn die Neuausschreibung des Stadtbusbetriebs hatte ein um 137 000 Euro niedrigeres Defizit erbracht. Dadurch sah die Stadtratsmehrheit keinen Grund für eine Tariferhöhung. Allerdings blieb damals offen, ob die Stadt überhaupt Einfluss auf die Tarifgestaltung habe, denn die Stadt sei ja nur einer von zehn Partner der LVG. Inzwischen wurde auf Nachfrage von Jost Handtrack (Grüne) in der jüngsten Stadtratssitzung bestätigt, dass die Fahrpreise unverändert bleiben. Auch der eigenwirtschaftlich und unabhängig vom Stadtbus tätige Betreiber der durch die Stadt zum Kauferinger Bahnhof führenden Linie 30 hätte sich damit einverstanden erklärt, den bisherigen Fahrpreis beizubehalten, bestätigte der Leiter des Ordnungsamts, Ernst Müller. Die neuen beziehungsweise in Landsberg, Dießen und Kaufering gleichbleibenden Bustarife gelten wieder für zwei Jahre bis Ende 2019. Im Landkreis gibt es zwei Arten von Busverkehren. Zum einen bestehen eigenwirtschaftliche Linien, die verschiedene Busunternehmen betreuen. Die dort geltenden Fahrpreise können alle zwei Jahre verändert werden – ähnlich wie die Taxitarife. Die Preisänderungen müssen jedoch genehmigt werden. Daneben bestehen die Ortsbusverkehre, die die jeweiligen Kommunen und der Landkreis ausschreiben und die an die wirtschaftlichsten Bieter vergeben werden. Die herbei fließenden Einnahmen gehen in die Kassen der Kommunen und werden dazu verwendet, zumindest einen Teil der Zahlungen an die beauftragten Busunternehmen zu finanzieren.