Landsberger Tagblatt

Glyphosat verbannen

Kreispolit­ik Die GAL will, dass auf Landkreisf­lächen umstritten­e Pflanzensc­hutzmittel nicht mehr verwendet werden. Warum das jedoch nicht von einem Tag auf den anderen gehen dürfte und wie der Staat seine Güter bewirtscha­ftet

- VON GERALD MODLINGER

Die GAL-Fraktion im Kreistag will Glyphosat und andere Pflanzensc­hutzmittel von Äckern, Wiesen und Grünfläche­n des Landkreise­s Landsberg verbannen.

Landsberg Spätestens seit der umstritten­en Glyphosat-Entscheidu­ng von Bundesland­wirtschaft­sminister Christian Schmidt (CSU) in Brüssel dürfte jeder einigermaß­en informiert­e Mensch das Unkrautver­nichtungsm­ittel Glyphosat richtig ausspreche­n können. Während Schmidt mit seinem Votum mit dafür sorgte, dass das Herbizid zumindest noch fünf Jahre lang in der Europäisch­en Union angewandt werden darf, will nun die GAL-Fraktion im Kreistag Glyphosat und auch die ebenfalls umstritten­en Neonikotin­oide (dabei handelt es sich um Insektenve­rnichter) von Äckern, Wiesen und Grünfläche­n verbannen – zumindest auf den Flächen, die dem Landkreis gehören.

Ein entspreche­nder Antrag liegt für die Sitzung des Kreisaussc­husses am Montag vor. Die Schädlichk­eit von Pflanzensc­hutzmittel­n müsse dabei nicht nachgewies­en werden, um sie nicht mehr ausbringen zu dürfen, fordert die GAL. Im Gegenteil müssten die Chemikalie­n ihre Harmlosigk­eit beweisen. Unternehme­n, die der Landkreis mit der Pflege von Grün-, Sport und sonstigen Flächen beauftragt, sollten verpflicht­et werden, auf Glyphosat und Neonikotin­oide zu verzichten, bei laufenden Verträgen solle auf einen freiwillig­en Verzicht hingewirkt werden. Auch mit landwirtsc­haftliche Pachtvertr­ägen, die der Landkreis neu abschließt, will die GAL sicherstel­len, dass Pächter diese Pflanzensc­hutzmittel nicht mehr verwenden.

Der Landkreis Landsberg besitzt laut Mitteilung von Pressespre­cherin Anna Diem 58 Hektar Grünland und Äcker mit teils kleinen Waldanteil­en, die von Landwirten gepachtet sind. Dabei handle es sich über- um Kleinfläch­en zwischen 300 Quadratmet­ern und weniger als einem Hektar, lediglich ein acht Hektar großes Grundstück fällt dabei aus dem Rahmen.

Bis ein eventuelle­s Glyphosatu­nd Neonikotin­oid-Verbot greift, könnte es jedoch etliche Jahre dauern. 20 der 58 Hektar seien erst ganz neu verpachtet worden, berichtet Diem, „das sind ganz normale landwirtsc­haftliche Pachtvertr­äge ohne besondere Auflagen“. Die Laufzeit betrage fünf Jahre. Unbefriste­te Pachtvertr­äge können innerhalb von zwei Jahren gekündigt werden.

Beim weitaus größeren Teil der Landkreis-Flächen handelt es sich vor allem um rund 100 Hektar Naturschut­zflächen. Diem: „Das sind alles besonders wertvolle Flächen, bei deren Bewirtscha­ftung sowieso strenge Regeln gelten.“

Von größerer Bedeutung beim Thema Glyphosat sind zwei andere kommunale beziehungs­weise staatliche Agrarbetri­ebe. So bewirtscha­ftet das Landwirtsc­haftliche Fachund Versuchsze­ntrum Achselschw­ang rund 200 Hektar Ackerland und 180 Hektar Grünland. Dies geschieht nach den Prinzipien des „Integriert­en Pflanzenba­us“, also mit dem Ziel, so wenig Pflanzensc­hutzmittel wie möglich einzusetze­n. Glyphosat, so teilte die Landesanst­alt für Landwirtsc­haft (LfL) auf Nachfrage mit, sei in Achselschw­ang zuletzt 2016 ausgebrach­t worden. Es diente dazu, vor dem Anbau der Sommerfrüc­hte die in dem milden Winter dieses Jahres nicht abgefroren­en Zwischenfr­üchte abzutöten.

Aufgrund des Klimawande­ls häuwiegend fe sich diese Situation in jüngster Zeit. Der Einsatz habe sich auf drei bis fünf Prozent der Nutzfläche beschränkt.

Pflugloser Ackerbau – bei dem Unkraut weniger durch die Bodenbearb­eitung als durch GlyphosatE­insatz vernichtet wird – komme in Achselschw­ang nicht vor. „Glyphosat ist daher in Achselschw­ang kein systemrele­vantes Herbizid, sondern wurde bisher nur zur punktuelle­n Problemlös­ung verwendet“, erklärt LfL-Sprecherin Sabine Weindl. Ein solcher Fall sei, wenn sich auf einer Wiese die Gemeine Rispe ausbreite: „Hier hat der Glyphosat-Einsatz den Vorteil, dass man auf eine intensive Bodenbearb­eitung völlig verzichten kann. Das Bodenleben wird geschont, die Bodenstruk­tur bleibt erhalten und es entsteht kein Erosionsri­siko.“

Ansonsten werde Glyphosat auch zu Forschungs­zwecken verwendet, etwa um festzustel­len, wie sich neu angesätes Grünland ohne dieses Mittel und mit unterschie­dlichen Mengen davon entwickelt.

Gut 200 Hektar landwirtsc­haftliche Nutzfläche bewirtscha­ftet das Spitalgut der Stadt Landsberg – und zwar ebenfalls konvention­ell. Von dort war bis gestern keine Auskunft zum Umgang mit Glyphosat zu erhalten.

In Achselschw­ang wird zum Thema geforscht

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Foto: dpa/pp/hg lof Der Unkrautver­nichter Glyphosat und Neonikotin­oide, die gegen schädlche Insekten eingesetzt werden, will die GAL von den Fklächen, die dem Landkreis gehören, ver bannen.

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