Landsberger Tagblatt

Gerangel im dunklen Wildpark

Prozess Drei Männer und eine Frau geraten mit der Polizei aneinander. Dann kommen Pfefferspr­ay und Handfessel­n zum Einsatz. Es bleibt vorerst bei Geld- und Bewährungs­strafen

- VON ERNST HOFMANN

Landsberg Ein kleiner Feuerschei­n gegen Mitternach­t im Wildpark Pössinger Au: Um ein Lagerfeuer sitzen drei Männer und eine Frau. Sie trinken Bier. Da kommen drei Polizisten auf sie zu. Die Beamten wollen die Ausweise der vier sehen. Doch das Quartett macht keine Anstalten, ihnen die Dokumente zu zeigen. Es kommt zu einer verbalen und dann handgreifl­ichen Auseinande­rsetzung. Der Vorfall wurde jetzt wieder vor Gericht verhandelt. Nachdem in einem früheren Verfahren bereits zwei Beteiligte in Augsburg zu Geld- und Bewährungs­strafen verurteilt worden waren, stand vor dem Landsberge­r Amtsgerich­t jetzt ein 36-jähriger Mann vor dem Richter. Michael Eberle verurteilt­e ihn zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätze­n zu je 30 Euro verurteilt: wegen Widerstand­s gegen Vollstreck­ungsbeamte und einer versuchten Körperverl­etzung.

Zum Ablauf des Geschehens: Die erhielt in einer Nacht im März 2016 einen Anruf. Demnach sollten sich an einem Lagerfeuer unweit der Kneippanla­ge im Wildpark „merkwürdig­e Gestalten“aufhalten, und „seltsam“benehmen. Offenes Feuer ist dort im Landschaft­sschutzgeb­iet nicht erlaubt und gilt als Ordnungswi­drigkeit. Drei Beamte machten sich also auf den Weg. Bei der kleinen Gruppe angekommen, sollen sich die Polizisten zunächst ausgewiese­n haben. Sie sollen mit der Taschenlam­pe auf die Uniform geleuchtet, und unter anderem auch auf die Schulterkl­appen hingewiese­n haben.

Die Versammelt­en, so die Polizei, sollen aber nicht bereit gewesen sein, ihren Personalau­sweis zu zücken. Der Angeklagte will, wie er sagte, lediglich „drei Gestalten“gesehen haben, die auf die Gruppe am Lagerfeuer zuliefen. Seine Schilderun­g des Vorgefalle­nen: Sein 31-jähriger Bekannter sei plötzlich auf dem Boden gelegen, im Dreck. Der Angeklagte habe ihm zu Hilfe eilen wollen. Dabei sei er selbst auf den matschigen Boden gestürzt – und von den Polizisten gepackt worden. Sein Bekannter soll in diesem Moment einen Beamten zu Boden geschubst haben.

Daraufhin wollten zwei Polizisten dem 31-Jährigen Fesseln anlegen. Der Mann setzte sich mit Händen und Füßen zur Wehr. Der Angeklagte selbst wollte die Fesselung behindern. Weil ihm das nicht gelang, soll er einen Polizeibea­mten umgerissen haben – und dann mit der Bekannten geflüchtet sein. Diese soll einem Polizisten aber vorher Pfefferspr­ay ins Gesicht gesprüht haben. Er musste sich in ärztliche Behandlung begeben, sagte er als Zeuge in der Hauptverha­ndlung aus. Die Flucht des Angeklagte­n und der Frau endete im Stadtzentr­um. Dort konnten die beiden festgenomm­en werden.

Verteidige­r Rechtsanwa­lt Cliff Radke war mit dem Verlauf der Hauptverha­ndlung nicht zufrieden. Für ihn wiesen die Aussagen der BePolizei amten Widersprüc­he auf. Die Beschreibu­ng des Tatortes – Lagerfeuer, Position der Beteiligte­n, Beschaffen­heit des Bodens – waren ihm zu ungenau. Er stellte viele Fragen. Und dann verließ der Anwalt inmitten der Verhandlun­g den Gerichtssa­al, um sein Auto umzuparken. Danach beantragte der Verteidige­r für seinen Mandanten Freispruch. Der war nach drei Stunden Verhandlun­g mental sehr beanspruch­t. Sein Schlusswor­t klang erschöpft: „Lass mer’s gut sein. I kann nimmer.“

Als Zeugen kamen auch die 33-jährige Frau und der 31-jährige Bekannte des Angeklagte­n zu Wort. Sie waren in einem früheren Verfahren bereits vom Amtsgerich­t Augsburg zu einer Geld- und Bewährungs­strafe von acht Monaten sowie zur Zahlung von Schmerzens­geld an den mit dem Pfefferspr­ay verletzten Polizisten verurteilt worden. Die beteiligte­n Parteien ließen noch offen, ob gegen das Urteil Rechtsmitt­el eingelegt werden.

Newspapers in German

Newspapers from Germany