Gerangel im dunklen Wildpark
Prozess Drei Männer und eine Frau geraten mit der Polizei aneinander. Dann kommen Pfefferspray und Handfesseln zum Einsatz. Es bleibt vorerst bei Geld- und Bewährungsstrafen
Landsberg Ein kleiner Feuerschein gegen Mitternacht im Wildpark Pössinger Au: Um ein Lagerfeuer sitzen drei Männer und eine Frau. Sie trinken Bier. Da kommen drei Polizisten auf sie zu. Die Beamten wollen die Ausweise der vier sehen. Doch das Quartett macht keine Anstalten, ihnen die Dokumente zu zeigen. Es kommt zu einer verbalen und dann handgreiflichen Auseinandersetzung. Der Vorfall wurde jetzt wieder vor Gericht verhandelt. Nachdem in einem früheren Verfahren bereits zwei Beteiligte in Augsburg zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt worden waren, stand vor dem Landsberger Amtsgericht jetzt ein 36-jähriger Mann vor dem Richter. Michael Eberle verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt: wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und einer versuchten Körperverletzung.
Zum Ablauf des Geschehens: Die erhielt in einer Nacht im März 2016 einen Anruf. Demnach sollten sich an einem Lagerfeuer unweit der Kneippanlage im Wildpark „merkwürdige Gestalten“aufhalten, und „seltsam“benehmen. Offenes Feuer ist dort im Landschaftsschutzgebiet nicht erlaubt und gilt als Ordnungswidrigkeit. Drei Beamte machten sich also auf den Weg. Bei der kleinen Gruppe angekommen, sollen sich die Polizisten zunächst ausgewiesen haben. Sie sollen mit der Taschenlampe auf die Uniform geleuchtet, und unter anderem auch auf die Schulterklappen hingewiesen haben.
Die Versammelten, so die Polizei, sollen aber nicht bereit gewesen sein, ihren Personalausweis zu zücken. Der Angeklagte will, wie er sagte, lediglich „drei Gestalten“gesehen haben, die auf die Gruppe am Lagerfeuer zuliefen. Seine Schilderung des Vorgefallenen: Sein 31-jähriger Bekannter sei plötzlich auf dem Boden gelegen, im Dreck. Der Angeklagte habe ihm zu Hilfe eilen wollen. Dabei sei er selbst auf den matschigen Boden gestürzt – und von den Polizisten gepackt worden. Sein Bekannter soll in diesem Moment einen Beamten zu Boden geschubst haben.
Daraufhin wollten zwei Polizisten dem 31-Jährigen Fesseln anlegen. Der Mann setzte sich mit Händen und Füßen zur Wehr. Der Angeklagte selbst wollte die Fesselung behindern. Weil ihm das nicht gelang, soll er einen Polizeibeamten umgerissen haben – und dann mit der Bekannten geflüchtet sein. Diese soll einem Polizisten aber vorher Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben. Er musste sich in ärztliche Behandlung begeben, sagte er als Zeuge in der Hauptverhandlung aus. Die Flucht des Angeklagten und der Frau endete im Stadtzentrum. Dort konnten die beiden festgenommen werden.
Verteidiger Rechtsanwalt Cliff Radke war mit dem Verlauf der Hauptverhandlung nicht zufrieden. Für ihn wiesen die Aussagen der BePolizei amten Widersprüche auf. Die Beschreibung des Tatortes – Lagerfeuer, Position der Beteiligten, Beschaffenheit des Bodens – waren ihm zu ungenau. Er stellte viele Fragen. Und dann verließ der Anwalt inmitten der Verhandlung den Gerichtssaal, um sein Auto umzuparken. Danach beantragte der Verteidiger für seinen Mandanten Freispruch. Der war nach drei Stunden Verhandlung mental sehr beansprucht. Sein Schlusswort klang erschöpft: „Lass mer’s gut sein. I kann nimmer.“
Als Zeugen kamen auch die 33-jährige Frau und der 31-jährige Bekannte des Angeklagten zu Wort. Sie waren in einem früheren Verfahren bereits vom Amtsgericht Augsburg zu einer Geld- und Bewährungsstrafe von acht Monaten sowie zur Zahlung von Schmerzensgeld an den mit dem Pfefferspray verletzten Polizisten verurteilt worden. Die beteiligten Parteien ließen noch offen, ob gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt werden.