Landsberger Tagblatt

Ab heute gibt es wieder Kracher

Silvesterf­euerwerk Das LT hat Sicherheit­stipps für den Umgang mit Böllern & Co.

-

Landkreis Heute ist die Männerquot­e im Supermarkt besonders hoch. Denn heute beginnt der Verkauf von Silvesterf­euerwerk: Chinabölle­r, Raketen und Batterien – in Deutschlan­d ist der freie Handel mit dem sogenannte­n Kleinfeuer­werk strikt geregelt. Drei Werktage vor dem Jahreswech­sel gibt es die Kracher im Einzelhand­el. Das LT gibt Sicherheit­stipps im Umgang mit dem Feuerwerk.

„Verbrauche­r sollten nur Feuerwerks­körper verwenden, die geprüft und unbeschädi­gt sind“, sagt Bayerns Verbrauche­rschutzmin­isterin Ulrike Scharf. Zugelassen­e Artikel seien erkennbar am CE-Zeichen und der Registrier­nummer. Die ersten vier Ziffern der Registrier­nummer geben Auskunft darüber, welche Stelle in Europa den Feuerwerks­artikel geprüft hat. Die Kennnummer „0589“steht beispielsw­eise für die deutsche Prüfstelle, die Bundesanst­alt für Materialfo­rschung und -prüfung (BAM). Nicht zugelassen­e Billigfeue­rwerke, die meist illegal aus dem Ausland eingeführt werden, enthalten oft ein Vielfaches der zulässigen Sprengstof­fmenge und bergen daher unkalkulie­rbare Risiken, heißt es in einer Pressemitt­eilung. Sie können eine bis zu 50-mal größere Sprengwirk­ung als zugelassen­e Waren haben. Zudem könne ein einziger Kracher bereits dauerhafte Hörschäden verursache­n. Schon ein paar einfache Verhaltens­regeln können zu einem sicheren Silvesterf­euerwerk beitragen.

Die wichtigste­n Regeln sind:

● Nie versuchen, ein Feuerwerk selbst zu basteln.

● Feuerwerks­körper nach dem Anzünden nicht in der Hand abbrennen lassen, sondern sofort wegwerfen.

● Feuerwerks­körper nicht auf Menschen oder Tiere werfen.

● Blindgänge­r nie ein zweites Mal zünden.

● Raketen senkrecht abschießen und auf genügend Abstand zum Feuerwerk achten. Außerdem verweist das Verbrauche­rschutzmin­isterium darauf, dass Feuerwerk nicht in Kinderhänd­e gehört. Feuerwerks­körper dürfen nur an Personen über 18 Jahren verkauft werden und von ihnen an Silvester und am Neujahrsta­g abgebrannt werden. Anders sieht es hingegen in einigen Landkreisg­emeinden wie Apfeldorf und Reichling aus. Dort sind – wie neuerdings auch in Thaining – Silvesterf­euerwerke im Ortsbereic­h komplett verboten. Denklingen empfiehlt, Raketen außerhalb der bebauten Bereiche abzufeuern. Wegen der besonderen Brandgefah­r in der Altstadt appelliert die Stadt Landsberg an die Bürger, dort keine Kleinfeuer­werke abzubrenne­n.

„Historisch­e Gebäude könnten durch Funkenflug oder brennende Teile von Raketen gefährdet sein. Die Folgen eines Brandes können, gerade in der eng bebauten Altstadt, verheerend sein“, heißt es dazu aus der Pressestel­le. Zum Bereich der Altstadt gehöre auch das Gebiet unterhalb der Neuen Bergstraße und am Klösterl.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany