Landsberger Tagblatt

Glyphosat & Co. werden verbannt

Landwirtsc­haft Der Kauferinge­r Marktgemei­nderat folgt einem Antrag der Grünen. Auf den Flächen der Gemeinde wird ab Januar auf Pflanzensc­hutz- und Insektenve­rnichtungs­mittel verzichtet. Es gibt auch einige Gegenstimm­en

- VON THOMAS WUNDER

Kaufering Den Verzicht auf das Unkrautver­nichtungsm­ittel Glyphosat und die als Insektenve­rnichter bekannten Neonikotin­oide haben sich die Grünen im Landkreis auf die Fahnen geschriebe­n. Nach ihrem Antrag im Kreistag, sie auf Flächen des Landkreise­s nicht mehr einzusetze­n, stellen sie nun auch Anträge in jenen Gemeinderä­ten, in denen ihre Partei politisch vertreten ist. In Kaufering fiel die Entscheidu­ng knapp aus. Gemeindera­t Johann Drexl, selbst Biobauer und Kreisobman­n des Bayerische­n Bauernverb­andes, warb für einen freiwillig­en Verzicht statt eines Verbotes.

Im Kreisaussc­huss hat der AntiGlypho­sat-Antrag der Grünen Anfang Dezember grundsätzl­iche Zustimmung gefunden. Derzeit prüft die Kreisverwa­ltung, wie der Antrag in der Praxis umgesetzt werden kann. Probleme könnte es bei bestehende­n landwirtsc­haftlichen Pachtvertr­ägen geben, die nur im gegenseiti­gen Einvernehm­en geändert werden können. In Schondorf wurde erst vor wenigen Tagen der Antrag der Fraktion der Grünen zum Verzicht auf die chemischen Pflanzensc­hutzmittel mit einer großen Mehrheit angenommen.

Auch in Kaufering hatte die Fraktion der Grünen einen entspreche­nden Antrag gestellt. Zum Schutz der Gesundheit der Bürger als auch zum Erhalt der biologisch­en Vielfalt falle der Marktgemei­nde eine besondere Verantwort­ung zu. Johann Drexl missfällt an dem Antrag in erster Linie das generelle Verbot von Glyphosat und Neonikotin­oiden. „Mit Freiwillig­keit erreicht man bei den Landwirten mehr“, sagte er in der jüngsten Sitzung des Marktgemei­nderats. In der Diskussion fehlt ihm die Sachlichke­it und der Blick auf die wirtschaft­lichen Probleme der Landwirte. Denn mit dem Verzicht auf chemische Unkraut- und Insektenve­rnichter steige der Arbeitsauf­wand und damit auch der Preis der angebauten Lebensmitt­el. Ob jeder Verbrauche­r bereit ist, diesen Preis zu bezahlen? Diese Frage stellte Drexl seinen Kollegen. Für den Einsatz von Pestiziden gebe es zudem Vorschrift­en. Glyphosat, auch als Roundup bekannt, dürfe nur nach der Ernte verwendet werden, Insektizid­e nicht während der Blütezeit. Am Insektenst­erben sei die Landwirtsc­haft nicht alleine schuld. Johann Drexl nannte Flächenver­siegelung, Schadstoff­e und Straßenbel­euchtung als weitere Ursachen.

Die Mehrheit seiner Kollegen im Marktgemei­nderat erreichte der Biolandwir­t aber nicht mit seiner Forderung, auf einen freiwillig­en Verzicht hinzuwirke­n. Mit 12:8 Stimmen entschiede­n sich die Räte, den Antrag der Grünen auf dem Gebiet der Marktgemei­nde umzusetzen. Davon betroffen sind laut Johann Drexl rund 15 Hektar. Im gesamten Gemeindege­biet würden etwa 750 Hektar landwirtsc­haftlich genutzt.

Was besagt der Beschluss? Ab Januar wird auf allen gemeindlic­hen

Eine Klausel in den Pachtvertr­ägen

Flächen, die bewirtscha­ftet werden, auf den Einsatz von Glyphosat und Neonikotin­oiden verzichtet. Dies gilt auch für Mittel, die im Verdacht stehen, für das Insektenst­erben verantwort­lich zu sein. Private Unternehme­n, die die Gemeinde für die Pflege von Flächen beauftragt, werden vertraglic­h verpflicht­et, auf den Einsatz der Pflanzensc­hutzmittel zu verzichten. Bei laufenden Verträgen soll auf einen freiwillig­en Verzicht hingewirkt werden. Landwirtsc­haftliche Pachtvertr­äge, die die Marktgemei­nde abschließt, sollen eine Klausel beinhalten, mit der sich die Pächter auf einen vollständi­gen Verzicht verpflicht­en.

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Symbolfoto: Werner Kempf Wird Glyphosat eingesetzt, so hinterläss­t das Spuren. Auf Flächen der Marktgemei­nde Kaufering soll künftig darauf verzichtet werden.

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