Glyphosat & Co. werden verbannt
Landwirtschaft Der Kauferinger Marktgemeinderat folgt einem Antrag der Grünen. Auf den Flächen der Gemeinde wird ab Januar auf Pflanzenschutz- und Insektenvernichtungsmittel verzichtet. Es gibt auch einige Gegenstimmen
Kaufering Den Verzicht auf das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat und die als Insektenvernichter bekannten Neonikotinoide haben sich die Grünen im Landkreis auf die Fahnen geschrieben. Nach ihrem Antrag im Kreistag, sie auf Flächen des Landkreises nicht mehr einzusetzen, stellen sie nun auch Anträge in jenen Gemeinderäten, in denen ihre Partei politisch vertreten ist. In Kaufering fiel die Entscheidung knapp aus. Gemeinderat Johann Drexl, selbst Biobauer und Kreisobmann des Bayerischen Bauernverbandes, warb für einen freiwilligen Verzicht statt eines Verbotes.
Im Kreisausschuss hat der AntiGlyphosat-Antrag der Grünen Anfang Dezember grundsätzliche Zustimmung gefunden. Derzeit prüft die Kreisverwaltung, wie der Antrag in der Praxis umgesetzt werden kann. Probleme könnte es bei bestehenden landwirtschaftlichen Pachtverträgen geben, die nur im gegenseitigen Einvernehmen geändert werden können. In Schondorf wurde erst vor wenigen Tagen der Antrag der Fraktion der Grünen zum Verzicht auf die chemischen Pflanzenschutzmittel mit einer großen Mehrheit angenommen.
Auch in Kaufering hatte die Fraktion der Grünen einen entsprechenden Antrag gestellt. Zum Schutz der Gesundheit der Bürger als auch zum Erhalt der biologischen Vielfalt falle der Marktgemeinde eine besondere Verantwortung zu. Johann Drexl missfällt an dem Antrag in erster Linie das generelle Verbot von Glyphosat und Neonikotinoiden. „Mit Freiwilligkeit erreicht man bei den Landwirten mehr“, sagte er in der jüngsten Sitzung des Marktgemeinderats. In der Diskussion fehlt ihm die Sachlichkeit und der Blick auf die wirtschaftlichen Probleme der Landwirte. Denn mit dem Verzicht auf chemische Unkraut- und Insektenvernichter steige der Arbeitsaufwand und damit auch der Preis der angebauten Lebensmittel. Ob jeder Verbraucher bereit ist, diesen Preis zu bezahlen? Diese Frage stellte Drexl seinen Kollegen. Für den Einsatz von Pestiziden gebe es zudem Vorschriften. Glyphosat, auch als Roundup bekannt, dürfe nur nach der Ernte verwendet werden, Insektizide nicht während der Blütezeit. Am Insektensterben sei die Landwirtschaft nicht alleine schuld. Johann Drexl nannte Flächenversiegelung, Schadstoffe und Straßenbeleuchtung als weitere Ursachen.
Die Mehrheit seiner Kollegen im Marktgemeinderat erreichte der Biolandwirt aber nicht mit seiner Forderung, auf einen freiwilligen Verzicht hinzuwirken. Mit 12:8 Stimmen entschieden sich die Räte, den Antrag der Grünen auf dem Gebiet der Marktgemeinde umzusetzen. Davon betroffen sind laut Johann Drexl rund 15 Hektar. Im gesamten Gemeindegebiet würden etwa 750 Hektar landwirtschaftlich genutzt.
Was besagt der Beschluss? Ab Januar wird auf allen gemeindlichen
Eine Klausel in den Pachtverträgen
Flächen, die bewirtschaftet werden, auf den Einsatz von Glyphosat und Neonikotinoiden verzichtet. Dies gilt auch für Mittel, die im Verdacht stehen, für das Insektensterben verantwortlich zu sein. Private Unternehmen, die die Gemeinde für die Pflege von Flächen beauftragt, werden vertraglich verpflichtet, auf den Einsatz der Pflanzenschutzmittel zu verzichten. Bei laufenden Verträgen soll auf einen freiwilligen Verzicht hingewirkt werden. Landwirtschaftliche Pachtverträge, die die Marktgemeinde abschließt, sollen eine Klausel beinhalten, mit der sich die Pächter auf einen vollständigen Verzicht verpflichten.