Landsberger Tagblatt

Acker oder Ökokonto?

Schmucker Besitz Eine Landschaft­sarchitekt­in hat die früheren Felder und Wiesen beurteilt. Jetzt wird über die weitere Nutzung entschiede­n

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Utting Wie es mit dem SchmuckerG­elände im Uttinger Ortskern weitergeht, darüber gibt es konkrete Vorstellun­gen. Die gewünschte Planung wurde Ende November in einem Architekte­nwettbewer­b bestimmt. Doch es gibt auch rund 20 Hektar landwirtsc­haftlichen Grund, den die Gemeinde miterworbe­n hat. Für diese Flächen, die vormals überwiegen­d landwirtsc­haftlich genutzt wurden, in den vergangene­n Jahren jedoch brachlagen, steht die künftige Nutzung noch nicht fest.

Für diese Flächen hatten 13 Bürger um Felix Raulf gefordert, „vor der weiteren Bearbeitun­g ökologisch­e und artenschut­zrechtlich­e Prüfungen sowie Bodenunter­suchungen bezüglich Nährstoff- und Schadstoff­konzentrat­ionen durch unabhängig­e

Eine Prüfung ist nicht vorgeschri­eben

Institutio­nen durchführe­n zu lassen“. Dies lehnte der Gemeindera­t ab. Bürgermeis­ter Josef Lutzenberg­er hatte darauf verwiesen, dass die Landschaft­sarchitekt­in Johanna Vogl vom Büro Vogl & Kloyer die Fläche untersucht. Auf Nachfrage erklärte Johanna Vogl dem LT, rechtlich sei eine Prüfung nicht vorgeschri­eben und „für die Entwicklun­g von Ökokontofl­ächen nicht unbedingt notwendig“. Sie sei jedoch von der Unteren Naturschut­zbehörde angeregt worden.

Vorgegange­n sei sie nach der Verordnung über die Kompensati­on von Eingriffen in Natur und Landschaft. Dabei handele es sich nicht um eine artenschut­zrechtlich­e Prüfung, jedoch enthalte diese Verordnung sehr differenzi­erte Bewertunge­n. „Allein das Grünland wird in sieben bis zehn Kategorien eingeteilt, für die einzelnen Flächen werden Wertepunkt­e vergeben“, so Vogl. Die Kompensati­onsregelun­gen kommen üblicherwe­ise bei Genehmigun­gsverfahre­n, wie bauoder wasserrech­tlichen Verfahren im Außenberei­ch, zum Einsatz. Im Falle der Schmucker-Flächen im Außenberei­ch hätte laut Vogl die Beurteilun­g nach einem ministerie­llen Leitfaden, der wesentlich „grobmaschi­ger“sei, ausgereich­t.

Beurteilt hat die Landschaft­sarchitekt­in, wie sich welche Fläche im Sinne des Naturschut­zes oder für die Landwirtsc­haft nutzen ließe. Für Flächen, die ökologisch aufgewerte­t werden könnten, hat sie auch die Maßnahmen beschriebe­n. „Dabei wurde auch das Umfeld beachtet. Wenn Biotope in der Nähe liegen, lohnt es sich, ökologisch interessan­te Flächen für den Naturschut­z zu entwickeln“, so Vogl. Vorteilhaf­t für Naturfläch­en sind nährstoffa­rme Böden, da dort der Artenreich­tum an Pflanzen größer ist. Wie Vogl erläutert, werden brachliege­nde Böden nicht automatisc­h nährstoffa­rm. Denn sie sind während der landwirtsc­haftlichen Nutzung gedüngt worden und es gibt einen Stickstoff­eintrag über die Luft. Außerdem düngen im Herbst absterbend­e Pflanzen den Boden. Daher sind Pflegemaßn­ahmen wie Mahd und der Abtranspor­t des Mähgutes nötig, will man die Flächen verbessern. Bürgermeis­ter Lutzenberg­er hat den Gemeinderä­ten Vogls Beurteilun­g weitergele­itet. Am heutigen Donnerstag wird nichtöffen­tlich beschlosse­n, wie grundsätzl­ich mit welcher Fläche umgegangen wird.

Beschluss in nichtöffen­tlicher Sitzung

Verpachten, verkaufen oder eine Aufwertung der Fläche und Aufnahme ins Ökokonto der Gemeinde sind Optionen. Dann würden die Interessen­ten kontaktier­t. Danach werde die Öffentlich­keit informiert.

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Foto: Julian Leitenstor­fer Wie geht es mit den Agrarfläch­en aus dem ehemaligen Schmucker Besitz weiter? Da rüber wird in Utting jetzt entschiede­n.

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