Warnung vor Rückruf SMS einer Inkasso Kanzlei
Verbraucherschützer haben vor einer Rückruf-SMS einer Anwaltskanzlei gewarnt und Betroffenen geraten, nicht auf die Forderungen einzugehen. Die Nachricht könne einer Kanzlei zugeordnet werden, die hauptsächlich im Inkasso-Wesen tätig sei, erklärte die Verbraucherzentrale Bayern am Freitag. Von dem geforderten Rückruf rate sie dennoch ab. Seriöse Inkasso-Unternehmen machten ihre Ansprüche schriftlich geltend und gäben dabei Auftraggeber und Grund für die Forderung an. Bei einem Rückruf könne versucht werden, „an aktuelle Daten des Verbrauchers wie Anschrift, Geburtsdatum und Kontodaten zu gelangen“, warnte die Verbraucherzentrale. Eine Pflicht zur Bekanntgabe dieser Daten gebe es nicht. Die Verbraucherschützer warnten vor diesem Hintergrund auch vor falschen E-Mails und SMS von angeblichen Inkasso-Firmen. Auch diese seien vermehrt in Umlauf.