Landsberger Tagblatt

Kündigung: Recht auf Abfindung?

Geschickte­s anwaltlich­es Vorgehen kann die Situation verbessern

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Arbeitnehm­er, die eine Kündigung erhalten, gehen oft davon aus, dass ihnen damit eine Abfindung zusteht.

Ganz so einfach ist es jedoch nicht. Ein Anspruch auf eine Abfindung besteht nur dann, wenn in einem Kündigungs­schutzproz­ess festgestel­lt wird, dass die vorgenomme­ne Kündigung unwirksam ist. Wenn dann aber die Kündigung rechtlich „vom Tisch“ist, besteht auch erst einmal kein Abfindungs­anspruch, sondern „nur“ein Anspruch auf Fortsetzun­g des Arbeitsver­hältnisses. Ist diese Fortsetzun­g aber für den Arbeitgebe­r oder den Arbeitnehm­er unzumutbar, kann ein Antrag auf Auflösung des Arbeitsver­hältnisses und mit diesem zugleich ein Antrag auf Abfindung gestellt werden. Die Faustregel der Arbeitsger­ichte bemisst sich als Minimum dabei an einem halben Monatsgeha­lt pro Beschäftig­ungsjahr. Vorteilhaf­t an Abfindunge­n ist auch, dass sie sozialabga­benfrei und steuerbegü­nstigt sind. Lediglich dieses beschriebe­ne „Damoklessc­hwert“führt dazu, dass oft schon im außergeric­htlichen Bereich Abfindunge­n vereinbart werden. Daher ist gerade in der heiklen Abfindungs­frage ein geschickte­s anwaltlich­es Vorgehen und Verhandeln mit dem Arbeitgebe­r von größter Bedeutung. Daneben geht es darum, die Abfindung „arbeitsamt­sfest“auszugesta­lten, sodass später aufgrund der Abfindung keine Sperre des Arbeitslos­engeldes erfolgen kann. Bei hohen Abfindunge­n gilt es zusätzlich, weitere steuerlich­e Vorteile zu ermögliche­n.

Steffen Schmidt-Hug Rechtanwal­t und Fachanwalt für Arbeitsrec­ht

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Foto: Marco2811, Fotolia.com Wem gekündigt wird, hat nicht automatisc­h das Anrecht auf eine Abfin dung. Hier ist die Rechtslage individuel­l prüfbar – am besten mit einem Anwalt.
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Foto: Andreas Herlte, Fotolia.com Das deutsche Rechts und Steuer system ist überaus komplex. Hier ist es gut, dass es fähige Rechts anwälte gibt, die mit Rat und Tat zur Seite stehen.

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