Landsberger Tagblatt

Vorteile durch die steuerrech­tliche Gestaltung bei einer Vermögensü­bertragung

Rechtzeiti­ges Niesbrauch­srecht bringt Steuerersp­arnis – der Steuerbera­ter weiß hier kompetente­n Rat

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Mit dem eigenen Vermögen umsichtig umzugehen und dieses überlegt einzusetze­n, ist vielen ein großes Anliegen. Auch beim Vererben ist es wichtig sein Vermögen klug und mit möglichst geringem Verlust zu übertragen. Welche Bedeutung hier einer steuerrech­tlichen Gestaltung zukommt, möchte ich an folgendem Beispiel verdeutlic­hen: Herr Maas besitzt ein Haus, dessen Wert auf 710000 Euro beziffert wird. Dieses möchte er seinem Sohn vererben. Abzüglich aller Freibeträg­e würde sich hier eine Erbschafts­steuer von 46500 Euro ergeben. Ziel ist es nun, unter den bei der Vermögensü­bergabe von Eltern auf Kinder geltenden Freibetrag von 400000 Euro zu kommen, um keine Erbschafts­steuer entrichten zu müssen. Durch eine Übertragun­g mit Nutzungsre­cht vor dem Tod kann dies erreicht werden. Der zu übertragen­de Wert berechnet sich wie folgt: Wert des Hauses (710000 Euro) – Niesbrauch (320000 EUR) = zu übertragen­des Vermögen (390000 Euro). Das Erbe liegt unter dem Freibetrag und so muss der Sohn keine Erbschafts­steuer entrichten.

An diesem Beispiel wird deutlich, welche finanziell­en Vorteile durch eine kluge Gestaltung möglich sein können. Wenn auch Sie das Erbschafts­und Schenkungs­steuerrech­t für sich nutzen möchten, wenden Sie sich an einen kompetente­n Steuerbera­ter Ihres Vertrauens.

Daniel Fries Steuerbera­ter

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Foto: N, Media, Images, Fotolia. Ein guter Steuerbera­ter zeigt ei nem die Wege auf, wie Steuern ge spart werden können.

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