Vorteile durch die steuerrechtliche Gestaltung bei einer Vermögensübertragung
Rechtzeitiges Niesbrauchsrecht bringt Steuerersparnis – der Steuerberater weiß hier kompetenten Rat
Mit dem eigenen Vermögen umsichtig umzugehen und dieses überlegt einzusetzen, ist vielen ein großes Anliegen. Auch beim Vererben ist es wichtig sein Vermögen klug und mit möglichst geringem Verlust zu übertragen. Welche Bedeutung hier einer steuerrechtlichen Gestaltung zukommt, möchte ich an folgendem Beispiel verdeutlichen: Herr Maas besitzt ein Haus, dessen Wert auf 710000 Euro beziffert wird. Dieses möchte er seinem Sohn vererben. Abzüglich aller Freibeträge würde sich hier eine Erbschaftssteuer von 46500 Euro ergeben. Ziel ist es nun, unter den bei der Vermögensübergabe von Eltern auf Kinder geltenden Freibetrag von 400000 Euro zu kommen, um keine Erbschaftssteuer entrichten zu müssen. Durch eine Übertragung mit Nutzungsrecht vor dem Tod kann dies erreicht werden. Der zu übertragende Wert berechnet sich wie folgt: Wert des Hauses (710000 Euro) – Niesbrauch (320000 EUR) = zu übertragendes Vermögen (390000 Euro). Das Erbe liegt unter dem Freibetrag und so muss der Sohn keine Erbschaftssteuer entrichten.
An diesem Beispiel wird deutlich, welche finanziellen Vorteile durch eine kluge Gestaltung möglich sein können. Wenn auch Sie das Erbschaftsund Schenkungssteuerrecht für sich nutzen möchten, wenden Sie sich an einen kompetenten Steuerberater Ihres Vertrauens.
Daniel Fries Steuerberater