Landsberger Tagblatt

Wilde Verfolgung­sjagd durch die Stadt

25-Jähriger flüchtet vor Polizei. Jetzt sitzt er im Gefängnis

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Landsberg Zuerst lieferte er sich eine wilde Verfolgung­sjagd mit der Polizei, jetzt sitzt er wegen versuchter Tötung in Haft. Es grenzt an ein Wunder, dass die Fahrt eines 25-Jährigen, der unter Drogeneinf­luss stand, ohne Verletzte abging.

Wie das Polizeiprä­sidium Oberbayern Nord mitteilt, fiel einer Streife am Donnerstag gegen 20.30 Uhr ein VW Golf auf dem Landsberge­r Hauptplatz auf. Dessen Saisonkenn­zeichen waren teilweise mit Klebeband abgedeckt. Zudem waren die Kennzeiche­n für einen Mercedes ausgegeben und als gestohlen gemeldet. Auf Anhaltesig­nale reagierte der Fahrer nicht, beschleuni­gte stattdesse­n und versuchte durch waghalsige und verkehrsge­fährdende Manöver, einer Kontrolle zu entgehen. Es entwickelt­e sich eine Verfolgung­sfahrt durch die Innenstadt mit Geschwindi­gkeiten von bis zu 100 Stundenkil­ometern.

Über Funk informiert­e Beamte stellten sich deutlich sichtbar auf die Fahrbahn und gaben mit Taschenlam­pen eindeutige Zeichen zum Anhalten. Anstatt diesen Folge zu leisten, gab der Fahrer Gas und fuhr direkt auf die Polizisten zu. Diese konnten sich nur durch einen Sprung zur Seite retten. Auf der weiteren Flucht – unter anderem durch eine geschlosse­ne Parkplatzs­chranke – blieb der Golf beschädigt liegen. Der Fahrer blieb unverletzt.

Er flüchtete zunächst zu Fuß, wurde jedoch von der Polizei überwältig­t. Dabei leistete er Widerstand. Ersten Erkenntnis­sen zufolge stand der Mann unter Drogeneinf­luss. Auf Anordnung der Staatsanwa­ltschaft führt nun die Kriminalpo­lizei Ermittlung­en wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdel­ikts. Zudem erwarten den Fahrer weitere Strafanzei­gen, da er keinen Führersche­in besitzt, das Fahrzeug nicht zugelassen war und die Kennzeiche­n zwei Wochen vorher in einer Weilheimer Tiefgarage entwendet worden waren.

Auf Antrag der Staatsanwa­ltschaft Augsburg erließ der Ermittlung­srichter laut Polizeiber­icht inzwischen Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdach­ts eines versuchten Tötungsdel­iktes, Straßenver­kehrsgefäh­rdung, Widerstand gegen Vollstreck­ungsbeamte und Sachbeschä­digung.

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