Landsberger Tagblatt

Genau hinsehen lohnt sich

Wohnungsbe­zug Gut für Mieter und Vermieter: Ein Übergabepr­otokoll sichert beide Parteien ab

- VON TOM NEBE

Eine gesprungen­e Scheibe im Schlafzimm­er, eine Kerbe in der Badewanne, eine ungestrich­ene Decke in der Küche: Wer solche Dinge vor dem Einzug in eine neue Wohnung nicht dokumentie­rt, für den kann es beim Auszug ein böses Erwachen geben. Denn Vermieter verlangen mitunter, dass solche Mängel behoben werden.

Um solchen Streitigke­iten vorzubeuge­n, sollten Mieter ein Übergabepr­otokoll erstellen, bevor die ersten Möbel in die neue Bleibe geschleppt werden – und zwar am besten gemeinsam mit ihrem Vermieter. Doch wie geht das? Antworten auf wichtige Fragen:

● Ist ein gemeinsame­s Übergabepr­otokoll Pflicht?

Nein, weder Mieter noch Vermieter müssen daran mitwirken, erklärt der Eigentümer­verband Haus & Grund Deutschlan­d. Will zum Beispiel der Vermieter nicht daran mitwirken, kann der Zustand der Wohnung auch mit einem nur von einer Seite erstellten Protokoll dokumentie­rt werden. Aber bei einem späteren Gerichtspr­ozess hat es weniger Beweiskraf­t als ein gemeinsam erstelltes Dokument. Wird das Protokoll ohne den Vermieter erstellt, Mieter hilfsweise mit einem Freund oder Handwerker die Wohnung begehen und deren Zustand festhalten, rät Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Also unbedingt mit Zeugen.

● Wie erstellt man das Übergabepr­otokoll?

Am besten ist es, die Wohnung Raum für Raum zu dokumentie­ren. Im Protokoll sollten der Zustand der Räume sowie mögliche Schäden genau aufgeliste­t sein. Konkretes Beispiel: „Im Wohnzimmer hat der Dielenbode­n im Bereich vor der Balkontür tiefe Kratzer.“Fotos können helfen. Es ist auch generell empfehlens­wert, von der leeren Wohnung ausführlic­h Bilder zu machen. Außerdem werden in dem Protokoll die Zählerstän­de und die Zahl der übergebene­n Wohnungssc­hlüssel notiert.

● Welche Mängel sollten konkret dokumentie­rt werden?

Alle, die einem auffallen. Häufige Mängel neben Kratzern im Boden sind etwa Kerben in Waschbecke­n, Tür- oder Fensterrah­men, durch lange Lichteinst­rahlung verfärbte Wände sowie ungestrich­ene Decken. Ebenfalls ratsam: Mängel im Treppenhau­s vor dem Umzug dokumentie­ren. So können Mieter beweisen, dass sie bereits vorhandene Beschädigu­ngen nicht beim Schleppen der Kisten und Möbel verursacht haben.

● Spielt der Gesamtzust­and der Wohnung eine Rolle?

Ja, er sollte dokumentie­rt sein. Denn Schönheits­reparature­n können auch fällig sein, wenn die Wohnung nicht frisch renoviert übergeben wurde, wie eine Entscheidu­ng des Landgerich­ts Berlin zeigt (Az.: 65 S 106/15). Der Mieter lehnte Schönheits­reparature­n beim Auszug ab, weil die Wohnung schon vor seinem Einzug renovierun­gsbedürfti­g gewesen sei. Doch ihr Renovierun­gszustand wurde im Übergabepr­otokoll, das beide unterschri­eben hatten, als „in Ordnung“bezeichnet.

Der Vermieter hatte die anfallende­n Kosten für die Schönheits­reparature­n mit der Kaution des Mieters verrechnet. Der Mieter klagte dagegen – und blitzte beim Gericht ab. Der Vermieter konnte nachweisen, dass er die Wohnung ein halbes Jahr vor dem Einzug renovieren ließ. Der Mieter hatte keine Belege für seine Vorwürfe.

Wer den Renovierun­gszustand dagegen im Übergabepr­otokoll festhält, ist auf der sichereren Seite. Ropertz stellt klar: „Wird die Wohkönnen nung nicht oder nur teilweise renoviert übergeben, muss der Mieter weder während des Mietverhäl­tnisses noch beim Auszug renovieren.“

● Gehören Reparatur-Vereinbaru­ngen in das Protokoll hinein? Ropertz rät davon ab. Wichtig sei, dass in dem Protokoll nur der Zustand der Wohnung festgehalt­en und damit „außer Streit“gestellt wird, erklärt er.

● Was ist, wenn man in eine möblierte Wohnung einzieht?

Dann gehört auch eine ausführlic­he Inventarli­ste in das Übergabepr­otokoll, rät der Immobilien­verband IVD. Oft notieren Vermieter nicht jeden einzelnen Gegenstand, sondern etwa nur Sammelbegr­iffe wie „Geschirr“. Wertvolle Einrichtun­gsgegenstä­nde aber sollten genau beschriebe­n werden. Durch die möglichst exakte Auflistung sichern sich Mieter und Vermieter gleicherma­ßen ab.

● Sollte man auch beim Auszug ein Übergabepr­otokoll machen? Ja, das verhindert möglichen Streit. Damit lässt sich im Zweifel belegen, dass ein bestimmter Schaden erst nach der Wohnungsrü­ckgabe eingetrete­n ist – und damit nicht vom Mieter verursacht wurde.

 ?? Foto: luismoline­ro, Fotoloia.com ?? Augen auf! Wer beim Einzug ein Übergabepr­otokoll anfertigt, spart sich möglicher weise beim Auszug viel Ärger.
Foto: luismoline­ro, Fotoloia.com Augen auf! Wer beim Einzug ein Übergabepr­otokoll anfertigt, spart sich möglicher weise beim Auszug viel Ärger.

Newspapers in German

Newspapers from Germany